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Opel InsigniaB GS Ultimate OPC LINE/AGR-SITZE
20.990 €

DE-46395 Bocholt

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Kilometerstand

79.990 km

Leistung

147 kW (200 PS)

Kraftstoffart

Benzin

Getriebe

Automatik

Erstzulassung

07/2022

Fahrzeughalter

2

GARAGE35 KFZ-Handel
4.6 Sterne(125)

Technische Daten

Fahrzeugzustand
Gebrauchtfahrzeug
Kategorie
Sportwagen/Coupé
Baureihe
B
Ausstattungslinie
Ultimate
Herkunft
Deutsche Ausführung
Kilometerstand
79.990 km
Hubraum
1.998 cm³
Leistung
147 kW (200 PS)
Antriebsart
Verbrennungsmotor
Kraftstoffart
Benzin, E10-geeignet
Energieverbrauch (komb.)2
6,3 l/100km
CO₂-Emissionen (komb.)2
145 g/km
Kraftstoffverbrauch2
6,3 l/100km (kombiniert)
Anzahl Sitzplätze
5
Anzahl der Türen
4/5
Getriebe
Automatik
Schadstoffklasse
Euro6d
Umweltplakette
4 (Grün)
Erstzulassung
07/2022
Anzahl der Fahrzeughalter
2
HU
08/2027
Klimatisierung
2-Zonen-Klimaautomatik
Einparkhilfe
Hinten, Vorne, Kamera, Selbstlenkende Systeme
Airbags
Front-, Seiten- und weitere Airbags
Farbe (Hersteller)
DIAMOND BLACK
Farbe
Schwarz Metallic
Innenausstattung
Alcantara, Grau
Anhängelast gebremst
2.000 kg
Anhängelast ungebremst
750 kg
Gewicht
1.595 kg
Zylinder
4
Tankgröße
62 l

Ausstattung

  • Abgedunkelte Scheiben
  • ABS
  • Abstandstempomat
  • Abstandswarner
  • Adaptives Fahrwerk
  • Adaptives Kurvenlicht
  • Alarmanlage
  • Ambiente-Beleuchtung
  • Android Auto
  • Apple CarPlay
  • Armlehne
  • Beheizbare Frontscheibe
  • Beheizbares Lenkrad
  • Berganfahrassistent
  • Blendfreies Fernlicht
  • Bluetooth
  • Bordcomputer
  • Elektr. Fensterheber
  • Elektr. Heckklappe
  • Elektr. Seitenspiegel
  • Elektr. Seitenspiegel anklappbar
  • Elektr. Sitzeinstellung
  • Elektr. Sitzeinstellung mit Memory-Funktion
  • Elektr. Wegfahrsperre
  • ESP
  • Fernlichtassistent
  • Freisprecheinrichtung
  • Frontantrieb
  • Garantie
  • Geschwindigkeitsbegrenzer
  • Induktionsladen für Smartphones
  • Innenspiegel autom. abblendend
  • Isofix
  • Lederlenkrad
  • LED-Scheinwerfer
  • LED-Tagfahrlicht
  • Leichtmetallfelgen
  • Lichtsensor
  • Lordosenstütze
  • Massagesitze
  • Müdigkeitswarner
  • Multifunktionslenkrad
  • Navigationssystem
  • Nebelscheinwerfer
  • Nichtraucher-Fahrzeug
  • Notbremsassistent
  • Notrufsystem
  • Pannenkit
  • Partikelfilter
  • Radio DAB
  • Regensensor
  • Reifendruckkontrolle
  • Scheckheftgepflegt
  • Schiebedach
  • Schlüssellose Zentralverriegelung (Keyless)
  • Servolenkung
  • Sitzheizung
  • Sitzheizung hinten
  • Sommerreifen
  • Soundsystem
  • Sportfahrwerk
  • Sportpaket
  • Sportsitze
  • Sprachsteuerung
  • Spurhalteassistent
  • Start/Stopp-Automatik
  • Touchscreen
  • Traktionskontrolle
  • Tuner/Radio
  • USB
  • Verkehrszeichenerkennung
  • Winterpaket
  • WLAN / Wifi Hotspot
  • Zentralverriegelung

Fahrzeugbeschreibung laut Anbieter

  • Deutsches Fahrzeug
  • II hand Lückenlos Scheckheftgepflegt
  • Alle Inspektionen bei Opel
  • VinNr.: W0VZS6GR9N1018318
  • Bitte kontaktieren Sie mich Zwecks einer Fahrzeugbesichtigung oder Probefahrt vorab unter der Tel. Nr. 0172-3555506


Sonderausstattung:

Design-Paket: high gloss Exterieur, Ausstattungs-Paket: GS Line Interieur, Metallic-/Mineraleffekt-Lackierung, OPC-Line Exterieur-Paket, Winter-Paket 3, Adaptive Geschwindigkeits-Regelanlage (Tempomat) Autonomer Notbrems-Assistent und Frontkamera, Audio-Navigationssystem Multimedia Navi Pro, Ambiente-Beleuchtung Armaturentafel, Fahrwerk FlexRide Premium, Induktionsladeschale für Smartphone (Wireless Charging), Smartphone Schnittstelle (Apple CarPlay & Android Auto), Voll-LED (IntelliLux)

Weitere Ausstattung:
3-Punkt-Sicherheitsgurt hinten mitte, Airbag Fahrer-/Beifahrerseite, Audiobedienung am Lenkrad, Außenspiegel Wagenfarbe / schwarz hochglänzend, B-Säulen schwarz Hochglanz (außen), Bluetooth Audio-Streaming, Bremsassistent, Drehzahlmesser, Einstiegsleisten mit Schriftzug, Elektron. Stabilitäts-Programm Plus (ESP), Elektron. Traktionskontrolle, Ergonomiesitz vorn links, Ergonomiesitz vorn rechts, Fahrassistenz-System: Berganfahr-Assistent (HSA, Hill Start Assist), Fahrassistenz-System: Verkehrszeichenerkennung, Farbdisplay (8,0 Zoll), Fensterheber elektrisch hinten, Feststellbremse elektrisch, Freisprecheinrichtung (Bluetooth) mit Sprachsteuerung, Frontkamera, Fußgänger-Schutzsystem: Aktive Motorhaube, Getriebe Automatik - mit Start-/Stop (9-Stufen), Heckleuchten LED, Innenausstattung: Dekorleisten Brushed Ice, Isofix-Aufnahmen für Kindersitz an Rücksitz, Karosserie: 5-türig, Kindersicherung, Klimaautomatik 2-Zonen, Kopf-Airbag-System, Kopfstützen hinten (3-fach), LM-Felgen, Modellpflege, Motor 2,0 Ltr. - 147 kW 16V Turbo (1998 ccm), MP3-Schnittstelle für Mobiltelefon/Handy, Nebelscheinwerfer LED, Otto-Partikelfilter (OPF), Parkpilotsystem vorn und hinten, Reifendruckwarner, Schadstoffarm nach Abgasnorm Euro 6d, Seitenairbag vorn, Seitenscheiben geräuschdämmend, Sicht-Paket, Sitzbezug / Polsterung: Leder Siena / Mistral perforiert, Schwarz, Sonnenblenden mit Spiegel (beleuchtet), Textilfussmatten, Türgriffe außen Wagenfarbe, Wärmeschutzverglasung hinten abgedunkelt (Solar-Protect), Sitze: Top-Sportsitze vorn

AUF KUNDENWUNSCH SIND FOLGENDE PUNKTE MÖGLICH:
Gerne nehmen wir Ihren Gebrauchten in Zahlung
Finanzierung bis zu 96 Monaten möglich auch ohne Anzahlung
Gebrauchtwagengarantie bis zu 24 Monate möglich ( INTEC Garantie AG ) Rotekennzeichenverleih für die Überführung bis zu 50 Km
Wir bieten Ihnen ständig Werkstatt geprüfte Fahrzeuge
Bundesweite Überführung nach Absprache
Abholung von Bahnhof // Unverbindliche Probefahrt
Zoll- Kurz- und Export und Überführungskennzeichen
Bei Fragen rufen Sie uns an- Wir beraten Sie gerne!


Sonstiges
Die Fahrzeugbeschreibung dient lediglich der allgemeinen Identifizierung des Fahrzeugs. Die Angaben, Bilder und Beschreibungen sind ohne Gewähr! Ausstattungen sind ggfs. gesondert zu prüfen. der Verkäufer übernimmt keine Haftung für etwaige Tipp und Datenübermittlungsfehler. Irrtümer und Zwischenverkauf sind vorbehalten. Im Lieferumfang nicht enthalten ist die dauerhafte Bereitstellung digitaler Elemente, deren Updates oder Produktverbesserungen.

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GARAGE35 KFZ-Handel
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GARAGE35 KFZ-Handel Sachsenstr. 5 46395 Bocholt Deutschland Mobil: 0172 3555506 Email: garage35@web.de Umsatzsteuer-Identifikationsnr.: DE815703050 Steuernummer: 307/5039/2020 Geschäftsführer: Ersun Emisen Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Kauf gebrauchter Fahrzeuge I. Vertragsabschluss/Übertragung von Rechten und Pflichten des Käufers Der Käufer ist an die Bestellung höchstens bis zehn Tage, bei Nutzfahrzeugen bis zwei Wochen gebunden. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung des näher bezeichneten Kaufgegenstandes innerhalb der jeweils genannten Fristen schriftlich bestätigt oder die Lieferung ausführt. Der Verkäufer ist jedoch verpflichtet, den Besteller unverzüglich zu unterrichten, wenn er die Bestellung annimmt. Übertragungen von Rechten und Pflichten des Käufers aus dem Kaufvertrag bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Verkäufers. II. Zahlung Der Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen sind bei Übergabe des Kaufgegenstandes und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung zur Zahlung fällig. Gegen Ansprüche des Verkäufers kann der Käufer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Käufers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Kaufvertrag beruht. III. Lieferung und Lieferverzug Liefertermine und Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben. Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluss. Der Käufer kann zehn Tage, bei Nutzfahrzeugen 2 Wochen, nach Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins oder einer verbindlichen Lieferfrist den Verkäufer auffordern zu liefern. Mit dem Zugang der Aufforderung kommt der Verkäufer in Verzug. Hat der Käufer Anspruch auf Ersatz eines Verzugsschadens, beschränkt sich dieser bei leichter Fahrlässigkeit des Verkäufers auf höchstens 5% des vereinbarten Kaufpreises. Will der Käufer darüber hinaus vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadenersatz statt der Leistung verlangen, muss er dem Verkäufer nach Ablauf der Zehn-Tages-Frist gemäß Satz 1 eine angemessene Frist zur Lieferung setzen. Hat der Käufer Anspruch auf Schadenersatz statt der Leistung, beschränkt sich der Anspruch bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 10% des vereinbarten Kaufpreises. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt, sind Schadenersatzansprüche bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Wird dem Verkäufer, während er in Verzug ist, die Lieferung durch Zufall unmöglich, so haftet er mit den vorstehend vereinbarten Haftungsbegrenzungen. Der Verkäufer haftet nicht, wenn der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung eingetreten wäre. 3. Wird ein verbindlicher Liefertermin oder eine verbindliche Lieferfrist überschritten, kommt der Verkäufer bereits mit Überschreiten des Liefertermins oder der Lieferfrist in Verzug. Die Rechte des Käufers bestimmen sich dann nach Ziffer 2 Sätze 3 bis 4 dieses Abschnitts. 4. Höhere Gewalt oder beim Verkäufer oder dessen Lieferanten eintretende Betriebsstörungen die den Verkäufer ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, den Kaufgegenstand zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, verändern die in Ziffer 1 bis 3 dieses Abschnitts genannten Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. Führen entsprechende Störungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als vier Monaten, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Andere Rücktrittsrechte bleiben davon unberührt. IV. Abnahme Der Käufer ist verpflichte, den Kaufgegenstand innerhalb von 8 Tagen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige abzunehmen. Im Falle der Nichtabnahme kann der Verkäufer von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen. Verlangt der Verkäufer Schadenersatz, so beträgt dieser 10% des Kaufpreises. Der Schadenersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren oder der Käufer einen geringeren Schaden nachweist. V. Eigentumsvorbehalt Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der dem Verkäufer aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen Eigentum des Verkäufers. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt, bleibt der Eigentumsvorbehalt auch bestehen für Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer aus der laufenden Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich von im Zusammenhang mit dem Kauf zustehenden Forderungen. Auf Verlangen des Käufers ist der Verkäufer zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn der Käufer sämtliche mit dem Kaufgegenstand im Zusammenhang stehende Forderungen unanfechtbar erfüllt hat und für die übrigen Forderungen aus den laufenden Geschäftsbeziehungen eine angemessene Sicherung besteht. Während der Dauer des Eigentumsvorbehalt steht das Recht zum Besitz des Fahrzeugbriefes dem Verkäufer zu. Bei Zahlungsverzug des Käufers kann der Verkäufer vom Kaufvertrag zurücktreten. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Käufer über den Kaufgegenstand weder verfügen noch Dritten vertraglich eine Nutzung einräumen. VI. Sachmangel Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren in einem Jahr ab Ablieferung des Kaufgegenstandes an den Kunden. Hiervon abweichend erfolgt der Verkauf von Nutzfahrzeugen unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung, wenn der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich- rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer ist, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit bleiben weitergehende Ansprüche unberührt. Für die Abwicklung der Mängelbeseitigung gilt folgendes: Ansprüche auf Mängelbeseitigung hat der Käufer beim Verkäufer geltend zu machen. Bei mündlichen Anzeigen von Ansprüchen ist dem Käufer eine schriftliche über den Eingang der Anzeige auszuhändigen. Wird der Kaufgegenstand wegen eines Sachmangels betriebsunfähig, kann sich der Käufer mit Zustimmung des Verkäufers an den dem Ort des betriebsunfähigen Kaufgegenstandes nächstgelegenen dienstbereiten Kfz-Meisterbetrieb wenden, wenn sich der Ort des betriebsunfähigen Kaufgegenstandes mehr als 50 km vom Verkäufer entfernt befindet. Ersetzte Teile werden Eigentum des Verkäufers. Für die zur Mängelbeseitigung eingebauten Teile kann der Käufer bis zum Ablauf der Verjährungsfrist des Kaufgegenstandes Sachmängelansprüche aufgrund des Kaufvertrages geltend machen. VII. Haftung Hat der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen nach Maßgabe dieser Bedingungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Verkäufer beschränkt. Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Diese Beschränkung gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Soweit der Schaden durch eine vom Käufer für den Betreffenden Schadenfall abgeschlossene Versicherung (ausgenommen Summenversicherung) gedeckt ist, haftet der Verkäufer nur für etwaige damit verbundene Nachteile des Käufers, z.B. höhere Versicherungsprämien oder Zinsnachteile bis zur Schadenregulierung durch die Versicherung. Unabhängig von einem Verschulden des Verkäufers bleibt eine etwaige Haftung des Verkäufers bei arglistigem Verschweigen des Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt. Die Haftung wegen Lieferverzuges ist in Abschnitt III abschließend geregelt. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Verkäufers für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden. VIII. Schiedsgutachterverfahren (Gilt nur für gebrauchte Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5t) Führt der Kfz-Betrieb das Zeichen „Meisterbetrieb der Kfz-Innung“, können die Parteien bei Streitigkeiten aus dem Kaufvertrag – mit Ausnahme über den Kaufpreis – die für den Sitz des Verkäufers zuständige Schiedsstelle für das Kfz-Gewerbe oder den Gebrauchtwagenhandel anrufen. Die Anrufung muss schriftlich und unverzüglich nach Kenntnis des Streitpunktes, spätestens vor Ablauf von 13 Monaten seit Ablieferung des Kaufgegenstandes, erfolgen. Durch die Entscheidung der Schiedsstelle wird der Rechtsweg nicht ausgeschlossen. Durch die Anrufung der Schiedsstelle ist die Verjährung für die Dauer des Verfahrens gehemmt. Das Verfahren vor der Schiedsstelle richtet sich nach deren Geschäfts- und Verfahrensordnung, die den Parteien auf Verlangen von der Schiedsstelle ausgehändigt wird. Die Anrufung der Schiedsstelle ist ausgeschlossen, wenn bereits der Rechtsweg beschritten ist. Wird der Rechtsweg während eines Schiedsstellenverfahrens beschritten, stellt die Schiedsstelle ihre Tätigkeit ein. Das Schiedsstellenverfahren ist für den Auftraggeber kostenlos. IX. Gerichtsstand Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten ein- schließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seine Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Im Übrigen gilt bei Ansprüchen des Verkäufers gegenüber dem Käufer dessen Wohnsitz als Gerichtsstand. Haftungsausschluss 1. Inhalt des Onlineangebotes Der Autor übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen den Autor, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens des Autors kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt. Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Der Autor behält es sich ausdrücklich vor, Teile der Seiten oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen. 2. Verweise und Links Bei direkten oder indirekten Verweisen auf fremde Webseiten („Hyperlinks“), die außerhalb des Verantwortungsbereiches des Autors liegen, würde eine Haftungsverpflichtung ausschließlich in dem Fall in Kraft treten, in dem der Autor von den Inhalten Kenntnis hat und es ihm technisch möglich und zumutbar wäre, die Nutzung im Falle rechtswidriger Inhalte zu verhindern. Der Autor erklärt hiermit ausdrücklich, dass zum Zeitpunkt der Linksetzung keine illegalen Inhalte auf den zu verlinkenden Seiten erkennbar waren. Auf die aktuelle und zukünftige Gestaltung, die Inhalte oder die Urheberschaft der verlinkten/verknüpften Seiten hat der Autor keinerlei Einfluss. Deshalb distanziert er sich hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller verlinkten /verknüpften Seiten, die nach der Linksetzung verändert wurden. 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Urheber- und Kennzeichenrecht Der Autor ist bestrebt, in allen Publikationen die Urheberrechte der verwendeten Bilder, Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zu beachten, von ihm selbst erstellte Bilder, Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zu nutzen oder auf lizenzfreie Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zurückzugreifen. Alle innerhalb des Internetangebotes genannten und ggf. durch Dritte geschützten Marken- und Warenzeichen unterliegen uneingeschränkt den Bestimmungen des jeweils gültigen Kennzeichenrechts und den Besitzrechten der jeweiligen eingetragenen Eigentümer. Allein aufgrund der bloßen Nennung ist nicht der Schluss zu ziehen, dass Markenzeichen nicht durch Rechte Dritter geschützt sind! Das Copyright für veröffentlichte, vom Autor selbst erstellte Objekte bleibt allein beim Autor der Seiten. 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GARAGE35 KFZ-Handel Sachsenstr. 5 46395 Bocholt Deutschland Mobil: 0172 3555506 Email: garage35@web.de Umsatzsteuer-Identifikationsnr.: DE815703050 Steuernummer: 307/5039/2020 Geschäftsführer: Ersun Emisen Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Kauf gebrauchter Fahrzeuge I. Vertragsabschluss/Übertragung von Rechten und Pflichten des Käufers Der Käufer ist an die Bestellung höchstens bis zehn Tage, bei Nutzfahrzeugen bis zwei Wochen gebunden. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung des näher bezeichneten Kaufgegenstandes innerhalb der jeweils genannten Fristen schriftlich bestätigt oder die Lieferung ausführt. Der Verkäufer ist jedoch verpflichtet, den Besteller unverzüglich zu unterrichten, wenn er die Bestellung annimmt. Übertragungen von Rechten und Pflichten des Käufers aus dem Kaufvertrag bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Verkäufers. II. Zahlung Der Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen sind bei Übergabe des Kaufgegenstandes und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung zur Zahlung fällig. Gegen Ansprüche des Verkäufers kann der Käufer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Käufers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Kaufvertrag beruht. III. Lieferung und Lieferverzug Liefertermine und Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben. Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluss. Der Käufer kann zehn Tage, bei Nutzfahrzeugen 2 Wochen, nach Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins oder einer verbindlichen Lieferfrist den Verkäufer auffordern zu liefern. Mit dem Zugang der Aufforderung kommt der Verkäufer in Verzug. Hat der Käufer Anspruch auf Ersatz eines Verzugsschadens, beschränkt sich dieser bei leichter Fahrlässigkeit des Verkäufers auf höchstens 5% des vereinbarten Kaufpreises. Will der Käufer darüber hinaus vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadenersatz statt der Leistung verlangen, muss er dem Verkäufer nach Ablauf der Zehn-Tages-Frist gemäß Satz 1 eine angemessene Frist zur Lieferung setzen. Hat der Käufer Anspruch auf Schadenersatz statt der Leistung, beschränkt sich der Anspruch bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 10% des vereinbarten Kaufpreises. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt, sind Schadenersatzansprüche bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Wird dem Verkäufer, während er in Verzug ist, die Lieferung durch Zufall unmöglich, so haftet er mit den vorstehend vereinbarten Haftungsbegrenzungen. Der Verkäufer haftet nicht, wenn der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung eingetreten wäre. 3. Wird ein verbindlicher Liefertermin oder eine verbindliche Lieferfrist überschritten, kommt der Verkäufer bereits mit Überschreiten des Liefertermins oder der Lieferfrist in Verzug. Die Rechte des Käufers bestimmen sich dann nach Ziffer 2 Sätze 3 bis 4 dieses Abschnitts. 4. Höhere Gewalt oder beim Verkäufer oder dessen Lieferanten eintretende Betriebsstörungen die den Verkäufer ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, den Kaufgegenstand zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, verändern die in Ziffer 1 bis 3 dieses Abschnitts genannten Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. Führen entsprechende Störungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als vier Monaten, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Andere Rücktrittsrechte bleiben davon unberührt. IV. Abnahme Der Käufer ist verpflichte, den Kaufgegenstand innerhalb von 8 Tagen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige abzunehmen. Im Falle der Nichtabnahme kann der Verkäufer von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen. Verlangt der Verkäufer Schadenersatz, so beträgt dieser 10% des Kaufpreises. Der Schadenersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren oder der Käufer einen geringeren Schaden nachweist. V. Eigentumsvorbehalt Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der dem Verkäufer aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen Eigentum des Verkäufers. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt, bleibt der Eigentumsvorbehalt auch bestehen für Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer aus der laufenden Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich von im Zusammenhang mit dem Kauf zustehenden Forderungen. Auf Verlangen des Käufers ist der Verkäufer zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn der Käufer sämtliche mit dem Kaufgegenstand im Zusammenhang stehende Forderungen unanfechtbar erfüllt hat und für die übrigen Forderungen aus den laufenden Geschäftsbeziehungen eine angemessene Sicherung besteht. Während der Dauer des Eigentumsvorbehalt steht das Recht zum Besitz des Fahrzeugbriefes dem Verkäufer zu. Bei Zahlungsverzug des Käufers kann der Verkäufer vom Kaufvertrag zurücktreten. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Käufer über den Kaufgegenstand weder verfügen noch Dritten vertraglich eine Nutzung einräumen. VI. Sachmangel Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren in einem Jahr ab Ablieferung des Kaufgegenstandes an den Kunden. Hiervon abweichend erfolgt der Verkauf von Nutzfahrzeugen unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung, wenn der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich- rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer ist, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit bleiben weitergehende Ansprüche unberührt. Für die Abwicklung der Mängelbeseitigung gilt folgendes: Ansprüche auf Mängelbeseitigung hat der Käufer beim Verkäufer geltend zu machen. Bei mündlichen Anzeigen von Ansprüchen ist dem Käufer eine schriftliche über den Eingang der Anzeige auszuhändigen. Wird der Kaufgegenstand wegen eines Sachmangels betriebsunfähig, kann sich der Käufer mit Zustimmung des Verkäufers an den dem Ort des betriebsunfähigen Kaufgegenstandes nächstgelegenen dienstbereiten Kfz-Meisterbetrieb wenden, wenn sich der Ort des betriebsunfähigen Kaufgegenstandes mehr als 50 km vom Verkäufer entfernt befindet. Ersetzte Teile werden Eigentum des Verkäufers. Für die zur Mängelbeseitigung eingebauten Teile kann der Käufer bis zum Ablauf der Verjährungsfrist des Kaufgegenstandes Sachmängelansprüche aufgrund des Kaufvertrages geltend machen. VII. Haftung Hat der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen nach Maßgabe dieser Bedingungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Verkäufer beschränkt. Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Diese Beschränkung gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Soweit der Schaden durch eine vom Käufer für den Betreffenden Schadenfall abgeschlossene Versicherung (ausgenommen Summenversicherung) gedeckt ist, haftet der Verkäufer nur für etwaige damit verbundene Nachteile des Käufers, z.B. höhere Versicherungsprämien oder Zinsnachteile bis zur Schadenregulierung durch die Versicherung. Unabhängig von einem Verschulden des Verkäufers bleibt eine etwaige Haftung des Verkäufers bei arglistigem Verschweigen des Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt. Die Haftung wegen Lieferverzuges ist in Abschnitt III abschließend geregelt. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Verkäufers für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden. VIII. Schiedsgutachterverfahren (Gilt nur für gebrauchte Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5t) Führt der Kfz-Betrieb das Zeichen „Meisterbetrieb der Kfz-Innung“, können die Parteien bei Streitigkeiten aus dem Kaufvertrag – mit Ausnahme über den Kaufpreis – die für den Sitz des Verkäufers zuständige Schiedsstelle für das Kfz-Gewerbe oder den Gebrauchtwagenhandel anrufen. Die Anrufung muss schriftlich und unverzüglich nach Kenntnis des Streitpunktes, spätestens vor Ablauf von 13 Monaten seit Ablieferung des Kaufgegenstandes, erfolgen. Durch die Entscheidung der Schiedsstelle wird der Rechtsweg nicht ausgeschlossen. Durch die Anrufung der Schiedsstelle ist die Verjährung für die Dauer des Verfahrens gehemmt. Das Verfahren vor der Schiedsstelle richtet sich nach deren Geschäfts- und Verfahrensordnung, die den Parteien auf Verlangen von der Schiedsstelle ausgehändigt wird. Die Anrufung der Schiedsstelle ist ausgeschlossen, wenn bereits der Rechtsweg beschritten ist. Wird der Rechtsweg während eines Schiedsstellenverfahrens beschritten, stellt die Schiedsstelle ihre Tätigkeit ein. Das Schiedsstellenverfahren ist für den Auftraggeber kostenlos. IX. Gerichtsstand Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten ein- schließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seine Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Im Übrigen gilt bei Ansprüchen des Verkäufers gegenüber dem Käufer dessen Wohnsitz als Gerichtsstand. 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2 Die Informationen erfolgen gemäß der Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung. Die angegebenen Werte wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren WLTP (Worldwide Harmonised Light-Duty Vehicles Test Procedure) ermittelt. Der Kraftstoffverbrauch und der CO₂-Ausstoß eines Pkw sind nicht nur von der effizienten Ausnutzung des Kraftstoffs durch den Pkw, sondern auch vom Fahrstil und anderen nichttechnischen Faktoren abhängig. CO₂ ist das für die Erderwärmung hauptverantwortliche Treibhausgas. Ein Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch und die CO₂-Emissionen aller in Deutschland angebotenen neuen Pkw-Modelle ist unentgeltlich einsehbar an jedem Verkaufsort in Deutschland, an dem neue Pkw ausgestellt oder angeboten werden. Der Leitfaden ist auch hier abrufbar: www.dat.de/co2/