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10.900 €

Mercedes-Benz VitoKasten 4x4 113 CDI kompakt
10.900 €

DE-17034 Neubrandenburg

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Kilometerstand

220.533 km

Leistung

100 kW (136 PS)

Kraftstoffart

Diesel

Getriebe

Automatik

Erstzulassung

05/2013

Fahrzeughalter

3

Beta
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SP-Mobile
5 Sterne(6)

Technische Daten

Fahrzeugzustand
Gebrauchtfahrzeug
Kategorie
Andere
Baureihe
639
Ausstattungslinie
SELECT
Herkunft
Deutsche Ausführung
Kilometerstand
220.533 km
Hubraum
2.143 cm³
Leistung
100 kW (136 PS)
Antriebsart
Verbrennungsmotor
Kraftstoffart
Diesel
Energieverbrauch (komb.)2
8,8 l/100km
CO₂-Emissionen (komb.)2
233 g/km
Kraftstoffverbrauch2
8,8 l/100km (kombiniert)
Anzahl Sitzplätze
3
Anzahl der Türen
4/5
Schiebetür
Schiebetür rechts
Getriebe
Automatik
Schadstoffklasse
Euro5
Umweltplakette
4 (Grün)
Erstzulassung
05/2013
Anzahl der Fahrzeughalter
3
HU
Neu
Klimatisierung
Klimaanlage
Airbags
Fahrer-Airbag
Farbe (Hersteller)
ARKTIKWEISS
Farbe
Weiß
Innenausstattung
Stoff, Schwarz
Anhängelast gebremst
2.000 kg
Anhängelast ungebremst
750 kg
Gewicht
1.880 kg
Zylinder
4
Tankgröße
75 l

Ausstattung

  • ABS
  • Allradantrieb
  • Allwetterreifen
  • Anhängerkupplung fest
  • CD-Spieler
  • Dachreling
  • Elektr. Fensterheber
  • Elektr. Wegfahrsperre
  • ESP
  • Nebelscheinwerfer
  • Partikelfilter
  • Reserverad
  • Servolenkung
  • Stahlfelgen
  • Tagfahrlicht
  • Tuner/Radio
  • Zentralverriegelung

Fahrzeugbeschreibung laut Anbieter

Sonderausstattung:
Anhängelast 2500 kg, Audiosystem Audio 20 (Radio mit CD-Player), AUX-IN-Anschluss, Holzfussboden im Laderaum, Innenleuchte Laderaum zusätzlich, Reifen 205/65 R16C 103/101 T, Reserverad mit Wagenheber, Sicherheitsgurt-System mit Warnanlage (Fahrerseite), Sitze im Fahrerhaus: Beifahrerdoppelsitz, Sitze im Fahrerhaus: Fahrersitz Komfort, Verkleidung im Lade-/FG-Raum: obere Hälfte Hartfaser, Zuheizer, Zweiwege Lautsprecher vorn

Weitere Ausstattung:
Adaptives Bremslicht, Airbag Fahrerseite, Ausführung: Vito Kasten, Außenspiegel asphärisch, beide, Außenspiegel mech. von innen verstellbar, beide, Befestigungsschienen für Dachträger, Bremsassistent, Fahrassistenz-System: Anfahr-Assistent (Berganfahr-Assistent), Frontscheibe mit Scheibenantenne, Generator 200 A, Heckklappe, Innenraumfilter: Pollenfilter, Karosserie/Aufbau: Kasten Standard, Karosserie/Aufbau: Kompakt, Laderaumtrennwand durchgehend, Lenkrad (Lenksäule mech. verstellbar), LKW-Zulassung, Modellpflege, Motor 2,1 Ltr. - 100 kW CDI KAT, Radstand 3200 mm, Schadstoffarm nach Abgasnorm Euro 5, Schiebetür Lade-/Fahrgastraum rechts, Sitzbezug / Polsterung: Stoff Lima, Verkleidung im Lade-/FG-Raum: Hartfaser halbhoch
Öffnungszeiten Mo - Fr 09:00 - 17:00
(Bitte vorab telefonisch einen Termin vereinbaren)

  • auf Wunsch gegen Aufpreis Servic neu

Finanzierung ohne Anzahlung Inzahlungnahme mit Kreditablöse oder Tausch möglich.
Zwischenverkauf und Irrtümer vorbehalten!
Die Angaben in sämtlichen Anzeigen sind unverbindliche Beschreibungen und dienen nicht als zugesicherte Eigenschaften!
Der Verkäufer übernimmt dafür keinerlei Haftung.
Vertragsgemäße Beschaffenheit ist nur die, welche bei Kaufabschluss vor Ort besichtigt und schriftlich zugesichert wurde.

Händler

SP-Mobile
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Sophie Popek
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Di 09:00 Uhr - 17:00 Uhr
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SP-Mobile Sophie Popek Warliner Str. 6 17034 Neubrandenburg Deutschland Tel.: +(49) 15153325380 E-Mail: spmobile@mobile.net E-Mail: spmobile@gmx.net USTIdNr.: DE365489393 Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter folgendem Link finden: http://ec.europa.eu/odr Hinweis gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch dazu verpflichtet. ABG´S: I. Vertragsabschluss/Übertragung von Rechten und Pflichten des Käufers Der Käufer ist an die Bestellung höchstens drei Wochen, bei Nutzfahrzeugen höchstens sechs Wochen gebunden. Diese Frist verkürzt sich auf zehn Tage wenn, bei Nutzfahrzeugen auf zwei Wochen, für Fahrzeuge, die beim Verkäufer vorhanden sind. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung des naher bezeichneten Kaufgegenstandes innerhalb der genannten Frist schriftlich bestätigt oder die Lieferung ausführt. Der Verkäufer ist jedoch verpflichtet, den Besteller unverzüglich zu unterrichten, wenn er die Bestellung nicht annimmt. Übertragungen von Rechten und Pflichten des Käufers aus dem Kaufvertrag bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Verkäufers. II. Zahlung Der Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen sind bei Übergabe des Kaufgegenstandes und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung zur Zahlung in bar fällig. Gegen Anspruche des Verkäufers kann der Käufer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Käufers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Kaufvertrag beruht. III. Lieferung und Lieferverzug 1. Liefertermine und Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben. Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluss. 2.Der Käufer kann sechs Wochen nach Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist den Verkäufer auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern. Hat der Käufer Anspruch auf Ersatz eines Verzugsschadens, beschrankt sich dieser bei leichter Fahrlässigkeit des Verkäufers auf höchstens 5% des vereinbarten Kaufpreises und auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden im Rahmeneiner Kardinalspflicht. Will der Käufer darüber hinaus vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadenersatz statt der Leistung verlangen, muss er dem Verkäufer nach Ablauf der sechs-Wochen- Frist nach III. 2. Satz 1 eine angemessene Frist zur Lieferung setzen. Hat der Käufer Anspruch auf Schadenersatz statt der Leistung, beschränkt sich der Anspruch bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 10% des vereinbarten Kaufpreises. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder Selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, sind Schadenersatzanspruche bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Wird dem Verkäufer, wahrend er in Verzug ist, die Lieferung durch Zufall unmöglich, so haftet er mit den vorstehend vereinbarten Haftungsbegrenzungen. Der Verkäufer haftet nicht, wenn der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung eingetreten wäre. 3. Wird ein verbindlicher Liefertermin oder eine verbindliche Lieferfrist überschritten, kommt der Verkäufer bereits mit Überschreiten des Liefertermins oder der Lieferfrist in Verzug. Die Rechte des Käufers bestimmen sich dann nach Ziffer 2 Satze 3 bis 6 dieses Abschnitts. 4. Höhere Gewalt oder beim Verkäufer oder dessen Lieferanten eintretende Betriebsstörungen die den Verkäufer ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, den Kaufgegenstand zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, verändern die in Ziffern 1 bis 3 dieses Abschnitts genannten Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstande bedingten Leistung Störungen. Fuhren entsprechende Störungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als vier Monaten, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Konstruktions- oder Formänderungen, Abweichung im Farbton, sowie Änderungen des Lieferumfangs seitens des Herstellers bleiben wahrend der Lieferzeit vorbehalten, sofern die Änderungen oder Abweichungen unter Berücksichtigung der Interessen von Verkäufer und Käufer zumutbar sind. Sofern der Verkäufer oder der Hersteller zur Bezeichnung der Bestellung oder des bestellten Kaufgegenstandes Zeichen oder Nummern gebraucht, können alleine daraus keine Rechte hergeleitet werden. IV. Abnahme 1. Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige abzunehmen ansonsten gerat er in Annahmeverzug. Im Falle der Nichtabnahme kann der Verkäufer von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen. 2. Verlangt der Verkäufer Schadensersatz, so betragt dieser 15% des Kaufpreises. Der Schadenersatz ist hoher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren oder einen geringeren Schaden nachweist. V. Eigentumsvorbehalt Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der dem Verkäufer aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen Eigentum des Verkäufers. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder Selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, bleibt der Eigentumsvorbehalt auch bestehen für Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer aus der laufenden Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich von im Zusammenhang mit dem Kauf stehenden Forderungen. Auf Verlangen des Käufers ist der Verkäufer zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn der Käufer sämtliche mit dem Kaufgegenstand im Zusammenhang stehenden Forderungen unanfechtbar erfüllt hat und für die übrigen Forderungen aus den laufenden Geschäftsbeziehungen eine angemessene Sicherung besteht. Wahrend der Dauer des Eigentumsvorbehalts steht das Recht zum Besitz des Fahrzeugbriefes dem Verkäufer zu.

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SP-Mobile Sophie Popek Warliner Str. 6 17034 Neubrandenburg Deutschland Tel.: +(49) 15153325380 E-Mail: spmobile@mobile.net E-Mail: spmobile@gmx.net USTIdNr.: DE365489393 Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter folgendem Link finden: http://ec.europa.eu/odr Hinweis gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch dazu verpflichtet. ABG´S: I. Vertragsabschluss/Übertragung von Rechten und Pflichten des Käufers Der Käufer ist an die Bestellung höchstens drei Wochen, bei Nutzfahrzeugen höchstens sechs Wochen gebunden. Diese Frist verkürzt sich auf zehn Tage wenn, bei Nutzfahrzeugen auf zwei Wochen, für Fahrzeuge, die beim Verkäufer vorhanden sind. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung des naher bezeichneten Kaufgegenstandes innerhalb der genannten Frist schriftlich bestätigt oder die Lieferung ausführt. Der Verkäufer ist jedoch verpflichtet, den Besteller unverzüglich zu unterrichten, wenn er die Bestellung nicht annimmt. Übertragungen von Rechten und Pflichten des Käufers aus dem Kaufvertrag bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Verkäufers. II. Zahlung Der Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen sind bei Übergabe des Kaufgegenstandes und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung zur Zahlung in bar fällig. Gegen Anspruche des Verkäufers kann der Käufer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Käufers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Kaufvertrag beruht. III. Lieferung und Lieferverzug 1. Liefertermine und Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben. Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluss. 2.Der Käufer kann sechs Wochen nach Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist den Verkäufer auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern. Hat der Käufer Anspruch auf Ersatz eines Verzugsschadens, beschrankt sich dieser bei leichter Fahrlässigkeit des Verkäufers auf höchstens 5% des vereinbarten Kaufpreises und auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden im Rahmeneiner Kardinalspflicht. Will der Käufer darüber hinaus vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadenersatz statt der Leistung verlangen, muss er dem Verkäufer nach Ablauf der sechs-Wochen- Frist nach III. 2. Satz 1 eine angemessene Frist zur Lieferung setzen. Hat der Käufer Anspruch auf Schadenersatz statt der Leistung, beschränkt sich der Anspruch bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 10% des vereinbarten Kaufpreises. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder Selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, sind Schadenersatzanspruche bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Wird dem Verkäufer, wahrend er in Verzug ist, die Lieferung durch Zufall unmöglich, so haftet er mit den vorstehend vereinbarten Haftungsbegrenzungen. Der Verkäufer haftet nicht, wenn der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung eingetreten wäre. 3. Wird ein verbindlicher Liefertermin oder eine verbindliche Lieferfrist überschritten, kommt der Verkäufer bereits mit Überschreiten des Liefertermins oder der Lieferfrist in Verzug. Die Rechte des Käufers bestimmen sich dann nach Ziffer 2 Satze 3 bis 6 dieses Abschnitts. 4. Höhere Gewalt oder beim Verkäufer oder dessen Lieferanten eintretende Betriebsstörungen die den Verkäufer ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, den Kaufgegenstand zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, verändern die in Ziffern 1 bis 3 dieses Abschnitts genannten Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstande bedingten Leistung Störungen. Fuhren entsprechende Störungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als vier Monaten, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Konstruktions- oder Formänderungen, Abweichung im Farbton, sowie Änderungen des Lieferumfangs seitens des Herstellers bleiben wahrend der Lieferzeit vorbehalten, sofern die Änderungen oder Abweichungen unter Berücksichtigung der Interessen von Verkäufer und Käufer zumutbar sind. Sofern der Verkäufer oder der Hersteller zur Bezeichnung der Bestellung oder des bestellten Kaufgegenstandes Zeichen oder Nummern gebraucht, können alleine daraus keine Rechte hergeleitet werden. IV. Abnahme 1. Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige abzunehmen ansonsten gerat er in Annahmeverzug. Im Falle der Nichtabnahme kann der Verkäufer von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen. 2. Verlangt der Verkäufer Schadensersatz, so betragt dieser 15% des Kaufpreises. Der Schadenersatz ist hoher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren oder einen geringeren Schaden nachweist. V. Eigentumsvorbehalt Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der dem Verkäufer aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen Eigentum des Verkäufers. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder Selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, bleibt der Eigentumsvorbehalt auch bestehen für Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer aus der laufenden Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich von im Zusammenhang mit dem Kauf stehenden Forderungen. Auf Verlangen des Käufers ist der Verkäufer zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn der Käufer sämtliche mit dem Kaufgegenstand im Zusammenhang stehenden Forderungen unanfechtbar erfüllt hat und für die übrigen Forderungen aus den laufenden Geschäftsbeziehungen eine angemessene Sicherung besteht. Wahrend der Dauer des Eigentumsvorbehalts steht das Recht zum Besitz des Fahrzeugbriefes dem Verkäufer zu.

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2 Die Informationen erfolgen gemäß der Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung. Die angegebenen Werte wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren WLTP (Worldwide Harmonised Light-Duty Vehicles Test Procedure) ermittelt. Der Kraftstoffverbrauch und der CO₂-Ausstoß eines Pkw sind nicht nur von der effizienten Ausnutzung des Kraftstoffs durch den Pkw, sondern auch vom Fahrstil und anderen nichttechnischen Faktoren abhängig. CO₂ ist das für die Erderwärmung hauptverantwortliche Treibhausgas. Ein Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch und die CO₂-Emissionen aller in Deutschland angebotenen neuen Pkw-Modelle ist unentgeltlich einsehbar an jedem Verkaufsort in Deutschland, an dem neue Pkw ausgestellt oder angeboten werden. Der Leitfaden ist auch hier abrufbar: www.dat.de/co2/