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DE-42579 Heiligenhaus

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Kilometerstand

7 km

Leistung

74 kW (101 PS)

Kraftstoffart

Hybrid (Benzin/Elektro)

Getriebe

Automatik

Erstzulassung

03/2026

Fahrzeughalter

1

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Autocenter Heiligenhaus
4.4 Sterne(422)

Technische Daten

Fahrzeugzustand
Gebrauchtfahrzeug, Unfallfrei
Kategorie
Kombi, Tageszulassung
Baureihe
CD
Ausstattungslinie
Ultimate Edition
Fahrzeugnummer
5823
Herkunft
Deutsche Ausführung
Kilometerstand
7 km
Hubraum
998 cm³
Leistung
74 kW (101 PS)
Kraftstoffart
Hybrid (Benzin/Elektro), E10-geeignet
Energieverbrauch (komb.)2
5,9 l/100km
CO₂-Emissionen (komb.)2
131 g/km
CO₂-Klasse
Auf Grundlage der CO₂-Emissionen (kombiniert)
Kraftstoffverbrauch2
5,9 l/100km (kombiniert)
Anzahl Sitzplätze
5
Anzahl der Türen
4/5
Getriebe
Automatik
Schadstoffklasse
Euro 6e
Umweltplakette
4 (Grün)
Erstzulassung
03/2026
Anzahl der Fahrzeughalter
1
HU
03/2029
Klimatisierung
2-Zonen-Klimaautomatik
Einparkhilfe
Hinten, Kamera, Vorne
Airbags
Front-, Seiten- und weitere Airbags
Farbe (Hersteller)
DARK PENTA
Farbe
Grau Metallic
Innenausstattung
Stoff, Schwarz
Anhängelast gebremst
710 kg
Anhängelast ungebremst
310 kg
Gewicht
1.530 kg
Zylinder
3
Tankgröße
50 l

Ausstattung

  • ABS
  • Abstandstempomat
  • Abstandswarner
  • Alarmanlage
  • Android Auto
  • Apple CarPlay
  • Armlehne
  • Beheizbares Lenkrad
  • Berganfahrassistent
  • Bluetooth
  • Bordcomputer
  • Dachreling
  • Elektr. Fensterheber
  • Elektr. Seitenspiegel
  • Elektr. Seitenspiegel anklappbar
  • Elektr. Sitzeinstellung
  • Elektr. Wegfahrsperre
  • ESP
  • Fernlichtassistent
  • Freisprecheinrichtung
  • Frontantrieb
  • Garantie
  • Gepäckraumabtrennung
  • Geschwindigkeitsbegrenzer
  • Innenspiegel autom. abblendend
  • Isofix
  • Kurvenlicht
  • Lederlenkrad
  • LED-Tagfahrlicht
  • Leichtmetallfelgen
  • Lichtsensor
  • Müdigkeitswarner
  • Multifunktionslenkrad
  • Navigationssystem
  • Navigationsvorbereitung
  • Nebelscheinwerfer
  • Nichtraucher-Fahrzeug
  • Notbremsassistent
  • Notrufsystem
  • Radio DAB
  • Regensensor
  • Reifendruckkontrolle
  • Scheckheftgepflegt
  • Schlüssellose Zentralverriegelung (Keyless)
  • Servolenkung
  • Sitzheizung
  • Sitzheizung hinten
  • Sommerreifen
  • Sprachsteuerung
  • Spurhalteassistent
  • Start/Stopp-Automatik
  • Totwinkel-Assistent
  • Touchscreen
  • Traktionskontrolle
  • Tuner/Radio
  • USB
  • Verkehrszeichenerkennung
  • Winterpaket
  • Zentralverriegelung

Fahrzeugbeschreibung laut Anbieter

Sonderausstattung:
  • Metallic-Lackierung

Weitere Ausstattung:
  • 6 Lautsprecher
  • Adaptive Geschwindigkeits-Regelanlage mit Stop&Go-Funktion
  • Airbag Fahrer-/Beifahrerseite
  • Antriebs-Schlupfregelung (TCS)
  • Anzeige für Reifendruck im Display
  • Anzeigeinstrumente Supervision mit LCD Display
  • Audio-Navigationssystem KIA (10,25")
  • Außenspiegel elektr. anklappbar
  • Außenspiegel elektr. verstellbar, beide
  • Außenspiegel heizbar
  • Außenspiegel Wagenfarbe
  • Blinkleuchte in Außenspiegel integriert
  • Bordcomputer
  • Bremsassistent
  • Chromeinfassung Seitenfenster
  • DAB-Tuner (Radioempfang digital)
  • Dachantenne im Haifischflossen-Design
  • Dachhimmel grau
  • Dachreling
  • Dachspoiler
  • Einparkhilfe hinten
  • Einschaltautomatik für Fahrlicht
  • Elektr. Bremskraftverteilung (EBD)
  • Fahrassistenz-System: aktiver Spurhalteassistent (LKAS, Lane Keep Assist System)
  • Fahrassistenz-System: aktiver Totwinkel-Assistent (BCA-R)
  • Fahrassistenz-System: Ausstiegswarnung (Safe Exit Warning, SEW)
  • Fahrassistenz-System: Autobahnassistent (Highway Driving Assist, HDA)
  • Fahrassistenz-System: Berganfahr-Assistent
  • Fahrassistenz-System: Fahrprofilauswahl (Drive Mode)
  • Fahrassistenz-System: Fernlichtassistent
  • Fahrassistenz-System: Frontkollisionswarnung mit Fußgänger- und Fahrraderkennung und Abbiegefunktion
  • Fahrassistenz-System: Intelligentes Parksystem mit Einpark-Assistent (Parallel- und Quereinparken und Parallelausparken)
  • Fahrassistenz-System: Müdigkeitserkennungs-Sensor (Driver Attention Warning, DAW)
  • Fahrassistenz-System: Querverkehrs-Assistent mit Notbremsfunktion (RCCA)
  • Fahrassistenz-System: Spurfolgeassistent (Lane Following Assist, LFA)
  • Fahrassistenz-System: Spurwechselassistent
  • Fahrassistenz-System: Verkehrszeichenerkennung
  • Fensterheber elektr. mit Einklemmschutz hinten
  • Fensterheber elektr. mit Einklemmschutz vorn
  • Fensterheber elektrisch vorn + hinten
  • Freisprecheinrichtung Bluetooth, Fußmatten
  • Gepäck-/Laderaummanagement-System
  • Gepäcknetz / Tasche an Vordersitzlehne
  • Gepäcksicherungsnetz
  • Getriebe 7-Gang - Doppelkupplungsgetriebe DCT
  • Getränkehalter
  • Heckleuchten LED
  • Heckscheibe heizbar
  • Heckscheibenwischer
  • Heckspoiler mit integrierter Bremsleuchte
  • Instrumentenbeleuchtung Supervision
  • Isofix-Aufnahmen für Kindersitz
  • Karosserie: 5-türig
  • Klimaautomatik 2-Zonen
  • Kopf-Airbag-System
  • Kopfstützen hinten verstellbar
  • Kopfstützen vorn verstellbar
  • Kühlergrill Klavierlack
  • Laderaumboden variabel
  • Lendenwirbelstütze Sitz vorn links und rechts, elektr. verstellbar
  • Lenkrad heizbar
  • LM-Felgen
  • Luftausströmer im Fond mitte
  • Mild-Hybrid 74 kW (Motor 1,0 Ltr. - 74 kW TGDI)
  • Mittelarmlehne hinten mit Getränkehalter
  • Mittelarmlehne vorn verschiebbar
  • Mobile Online Dienste UVO Connect / Kia Connect
  • Modellpflege
  • Multifunktion für Lenkrad
  • Navigationsbasierte Adaptive Geschwindigkeitsregelanlage (Tempomat) mit Abstandsregelung (NSCC)
  • Parkbremse elektrisch
  • Pedale Aluminium
  • Reifen-Reparaturset
  • Rückfahrkamera
  • Rücksitz klappbar (40:20:40)
  • Schadstoffarm nach Abgasnorm Euro 6e
  • Schalt-/Wählhebelgriff Leder
  • Scheibenwaschdüsen heizbar
  • Seitenairbag
  • Sitz vorn links höhenverstellbar
  • Sitz vorn rechts mech. höhenverstellbar
  • Sitzheizung vorn
  • Smartphone Schnittstelle (Apple CarPlay & Android Auto)
  • Sonnenblenden mit Spiegel (beleuchtet)
  • Start/Stop-Anlage (ISG)
  • Steckdose (12V-Anschluß) im Koffer-/Laderaum
  • Steckdose (12V-Anschluß) in Mittelkonsole
  • Stoßfänger Wagenfarbe
  • Tagfahrlicht LED hinten
  • Türgriffe außen Wagenfarbe
  • USB-Anschluss + AUX-IN-Anschluss
  • Warnanlage für Sicherheitsgurte hinten
  • Warnanlage für Sicherheitsgurte, Fahrer-/Beifahrerseite
  • Wärmeschutzverglasung
  • Innenspiegel automatisch abblendend
  • Regensensor
  • Sitzheizung vorn




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Autocenter Heiligenhaus Rheinlandstrasse 34 DE-42579 Heiligenhaus eMail: autocenter-heiligenhaus@mobile.de Handelsregister: kein Eintrag Handelsregisternr.: kein Eintrag Umsatzsteuer-Identifikationsnr. nach § 27a Umsatzsteuergesetz: DE215644913 Vertretungsberechtigt: Giuseppe Solazzo Information zum Datenschutz für Endkunden Autocenter Heiligenhaus nimmt den Datenschutz sehr ernst. Wir möchten Ihnen daher einige Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten geben: Allgemeines Das Autocenter Heiligenhaus, Rheinlandstr. 34, 42579 Heiligenhaus erhebt und verarbeitet als verantwortliche Stelle in den Nachfolgenden Fällen Ihre personenbezogenen Daten. Ihre Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung können Sie geltend machen, indem Sie Ihr Begehren per E-Mail an autocenter.heiligenhaus@gmail.com oder schriftlich an die oben genannte Hausadresse richten. Zudem steht Ihnen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Ihre personenbezogenen Daten werden von uns nur so lange gespeichert, wie dies – unter Beachtung bestehender Aufbewahrungspflichten – für die Erfüllung des jeweiligen Zweckes erforderlich ist. Vertragsabschluss Ihre Kontaktdaten (Name, Vorname, Adresse und Telefonnummer) werden zum Zweck der Vertragsdurchführung und Rechnungsstellung erhoben und gemäß der Aufbewahrungspflicht gespeichert. Vermittlung von Finanzierungen Im Rahmen der Beantragung eines Darlehens- oder Leasingvertrages leiten wir die von Ihnen angegebenen Daten an die jeweils ausgewählte Bank oder Leasinggesellschaft weiter. Darüber hinaus leiten wir die Unterlagen (Darlehensvertrag, Gehaltsnachweise, Personalausweiskopie, etc.) ebenfalls an die betroffene Bank oder Leasinggesellschaft weiter. Wir erhalten von der Bank oder Leasinggesellschaft Informationen über den Bearbeitungsstand Ihrer Anfrage, Ablehnungsgründe oder die Erforderlichkeit der Einreichung weiterer Unterlagen. Diese Verarbeitung erfolgt ausschließlich zum Zwecke der Prüfung und Bearbeitung Ihres Antrages und zum Abschluss eines Vertragsverhältnisses mit der Bank bzw. Leasinggesellschaft. Ihre Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Vermittlung von Versicherungen Wenn sie über uns eine Versicherung (Restschuldversicherung oder Gebrauchtwagengarantie Versicherung) abschließen, erhebt Autocenter Heiligenhaus zum Zweck des Vertragsschlusses mit dem Versicherungsunternehmen die notwendigen personenbezogenen Daten und leitet diese nach Vertragsschluss zum Zwecke der Vertragsdurchführung an das Versicherungsunternehmen weiter. Stand: Mai 2018 AGB Gebrauchtwagen-Verkaufsbedingungen (Kraftfahrzeuge und Anhänger) Unverbindliche Empfehlung des Zentralverbandes Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e. V. (ZDK Stand: 01/2022) I. Vertragsabschluss/Übertragung von Rech- ten und Pflichten des Käufers 1. Der Käufer ist an die Bestellung höchstens bis 10 Tage, bei Nutzfahrzeugen bis 2 Wochen gebunden. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung des näher bezeichneten Kaufgegenstandes innerhalb der jeweils genannten Fristen in Textform bestätigt oder die Lieferung ausführt. Der Verkäufer ist jedoch verpflichtet, den Besteller unverzüglich zu unterrichten, wenn er die Bestel- lung nicht annimmt. 2. Übertragungen von Rechten und Pflichten des Käufers aus dem Kaufvertrag bedürfen der Zustimmung des Verkäufers in Textform. Dies gilt nicht für einen auf Geld gerichteten Anspruch des Käufers gegen den Verkäufer. Für andere Ansprüche des Käufers gegen den Verkäufer bedarf es der vorherigen Zustimmung des Verkäufers dann nicht, wenn beim Verkäufer kein schützenswertes Interesse an einem Abtretungsausschluss besteht oder berechtigte Belange des Käufers an einer Abtretbarkeit des Rechtes das schützenswerte Interesse des Verkäufers an einem Abtretungsausschluss überwiegen. II. Zahlung 1. Der Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen sind bei Übergabe des Kaufgegenstandes und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung zur Zahlung fällig. 2. Gegen Ansprüche des Verkäufers kann der Käufer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenfor- derung des Käufers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt. Hiervon ausgenommen sind Gegenforderungen des Käufers aus demselben Kaufvertrag. Ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis beruht. III. Lieferung und Lieferverzug 1. Liefertermine und Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind in Textform anzugeben. Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluss. 2. Der Käufer kann zehn Tage, bei Nutzfahr- zeugen zwei Wochen, nach Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unver- bindlichen Lieferfrist den Verkäufer auffordern, zu liefern. Mit dem Zugang der Aufforderung kommt der Verkäufer in Verzug. Hat der Käufer Anspruch auf Ersatz eines Verzugsschadens, beschränkt sich dieser bei leichter Fahrlässigkeit des Verkäufers auf höchstens 5% des vereinbarten Kaufpreises. 3. Will der Käufer darüber hinaus vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen, muss er dem Verkäufer nach Ablauf der betreffenden Frist gemäß Ziffer 2, Satz 1 dieses Abschnitts eine angemessene Frist zur Lieferung setzen. Hat der Käufer Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung, beschränkt sich der Anspruch bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 10% des vereinbarten Kaufpreises. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, sind Schadenersatzansprüche bei leichter Fahr- lässigkeit ausgeschlossen. Wird dem Verkäufer, während er in Verzug ist, die Lieferung durch Zufall unmöglich, so haftet er mit den vorstehend vereinbarten Haftungs- begrenzungen. Der Verkäufer haftet nicht, wenn der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung eingetreten wäre. 4. Wird ein verbindlicher Liefertermin oder eine verbindliche Lieferfrist überschritten, kommt der Verkäufer bereits mit Überschreiten des Liefertermins oder der Lieferfrist in Verzug. Die Rechte des Käufers bestimmen sich dann nach Ziffer 2, Satz 3 und Ziffer 3 dieses Abschnitts. 5. Die Haftungsbegrenzungen und Haftungsausschlüsse dieses Abschnitts gelten nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. 6. Höhere Gewalt oder beim Verkäufer oder dessen Lieferanten eintretende Betriebsstörungen, die den Verkäufer ohne 1 eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, den Kaufgegenstand zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, verändern die in Ziffern 1 bis 4 dieses Abschnitts genannten Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. Führen entsprechende Störungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als vier Monaten, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Andere Rücktrittsrechte bleiben davon unberührt. IV. Abnahme 1. Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand innerhalb von acht Tagen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige abzunehmen. Im Falle der Nichtabnahme kann der Verkäufer von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen. 2. Verlangt der Verkäufer Schadensersatz, so beträgt dieser 10% des Kaufpreises. Der Schadenersatz ist höher oder niedriger anzuset- zen, wenn der Verkäufer einen höheren Schaden nachweist oder der Käufer nachweist, dass ein geringerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist. V. Eigentumsvorbehalt 1. Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der dem Verkäufer aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen Eigentum des Verkäufers. Ist der Käufer eine juristische Person des öffent- lichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sonder- vermögen oder ein Unternehmer, der bei Ab- schluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, bleibt der Eigentumsvorbehalt auch bestehen für Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer aus der laufenden Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich von im Zusammenhang mit dem Kauf zustehenden Forderungen. Auf Verlangen des Käufers ist der Verkäufer zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn der Käufer sämtliche mit dem Kaufgegen- stand im Zusammenhang stehende Forderungen unanfechtbar erfüllt hat und für die übrigen For- derungen aus den laufenden Geschäftsbeziehungen eine angemessene Sicherung besteht. Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts steht das Recht zum Besitz der Zulassungsbescheinigung Teil II dem Verkäufer zu. 2. Zahlt der Käufer den fälligen Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen nicht oder nicht vertragsgemäß, kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten und/oder bei schuldhafter Pflichtverletzung des Käufers Schadensersatz statt der Leistung verlangen, wenn er dem Käufer erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung bestimmt hat, es sei denn, die Fristsetzung ist entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen entbehrlich. Seite 1 von 2 3. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Käufer über den Kaufgegenstand weder ver- fügen noch Dritten vertraglich eine Nutzung ein- räumen. VI. Haftung für Sachmängel 1. Sofern der Käufer ein Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist, kann eine Verkürzung der zweijährigen Verjährungsfrist für Sachmängel und Rechtsmängel auf nicht weniger als ein Jahr ab Ablieferung des Kaufgegenstandes an den Käufer nur wirksam vereinbart werden, wenn der Käufer vor Abgabe seiner Vertragserklärung von der Verkürzung der Verjährungsfrist eigens in Kenntnis gesetzt und die Verkürzung im Vertrag ausdrücklich und gesondert vereinbart wird. Für Sach- und Rechtsmängel an Waren mit digitalen Elementen gelten für die digitalen Elemente nicht die Bestimmungen dieses Abschnittes, sondern die gesetzlichen Regelungen. 2. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, erfolgt der Verkauf unter Ausschluss jeglicher Sachund Rechtsmängelansprüche. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. 3. Hat der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Verkäufer beschränkt: Die Haftung besteht nur bei Verletzung ver- tragswesentlicher Pflichten, etwa solcher, die der Kaufvertrag dem Verkäufer nach seinem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Kaufvertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Diese Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Verkäufers für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden. Dies gilt nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. 4. Unabhängig von einem Verschulden des Verkäufers bleibt eine etwaige Haftung des Verkäufers bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt. 5. Soll eine Mängelbeseitigung durchgeführt werden, gilt folgendes: a) Ansprüche wegen Sachmängeln hat der Käufer beim Verkäufer geltend zu machen. Bei mündlichen Anzeigen von Ansprüchen ist dem Käufer eine Bestätigung über den Eingang der Anzeige in Textform auszuhändigen. b) Wird der Kaufgegenstand wegen eines Sachmangels betriebsunfähig, kann sich der Käufer mit vorheriger Zustimmung des Verkäufers an einen anderen KfzMeisterbetrieb wenden. c) Für die im Rahmen einer Mängelbeseitigung eingebauten Teile kann der Käufer bis zum Ablauf der Verjährungsfrist des Kaufgegenstandes Sachmängelansprüche auf Grund des Kaufvertrages geltend machen. Ersetzte Teile werden Eigentum des Verkäufers. VII. Haftung für sonstige Ansprüche 1. Für sonstige Ansprüche des Käufers, die nicht in Abschnitt VI. „Haftung für Sachmängel und Rechtsmängel“ geregelt sind, gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. 2. Die Haftung wegen Lieferverzuges ist in Ab- schnitt III „Lieferung und Lieferverzug“ abschließend geregelt. Für sonstige Schadensersatzansprüche gegen den Verkäufer gelten die Regelungen in Abschnitt VI. „Haftung für Sachmängel und Rechtsmängel“, Ziffer 3 und 4 entsprechend. 3. Wenn der Käufer ein Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist und Vertragsgegenstand auch die Bereitstellung digitaler Inhalte oder digitaler Dienstleistungen ist, wobei das Fahrzeug seine Funktion auch ohne diese digitalen Produkte erfüllen kann, gelten für diese digitalen Inhalte oder digitalen Dienstleistungen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 327 ff BGB. VIII. Gerichtsstand 1. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheck- forderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers. 2. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland ver- legt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Im Übrigen gilt bei Ansprüchen des Verkäufers gegenüber dem Käufer dessen Wohnsitz als Gerichtsstand. IX. Außergerichtliche Streitbeilegung 1. Kfz-Schiedsstellen a) Führt der Kfz-Betrieb das Meisterschild „Meisterbetrieb der Kfz-Innung“ oder das Basisschild „Mitgliedsbetrieb der KfzInnung“, können die Parteien bei Streitigkeiten aus dem Kaufvertrag über gebrauchte Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 t - mit Ausnahme über den Kaufpreis - die für den Sitz des Verkäufers zuständige Kfz- Schiedsstelle anrufen. Die Anrufung muss unverzüglich nach Kenntnis des Streitpunktes, spätestens einen Monat nach Ablauf der Verjährungsfrist für Sach- und Rechtsmängel gem. Abschnitt VI. durch Einreichung eines Schriftsatzes (Anrufungsschrift) bei der Kfz- Schiedsstelle erfolgen. b) Durch die Entscheidung der Kfz- Schiedsstelle wird der Rechtsweg nicht ausgeschlossen. c) Durch die Anrufung der Kfz-Schiedsstelle ist die Verjährung für die Dauer des Verfahrens ge- hemmt. d) Das Verfahren vor der Kfz-Schiedsstelle richtet sich nach deren Geschäfts- und Verfahrensordnung, die den Parteien auf Verlangen von der Kfz-Schiedsstelle ausgehändigt wird. e) Die Anrufung der Kfz-Schiedsstelle ist ausge- schlossen, wenn bereits der Rechtsweg be- schritten ist. Wird der Rechtsweg während eines Schiedsstellenverfahrens beschritten, stellt die Kfz-Schiedsstelle ihre Tätigkeit ein. f) Für die Inanspruchnahme der Kfz-Schiedsstelle werden Kosten nicht erhoben. 2. Hinweis gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) Der Verkäufer wird nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des VSBG teilnehmen und ist hierzu auch nicht verpflichtet.

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Autocenter Heiligenhaus Rheinlandstrasse 34 DE-42579 Heiligenhaus eMail: autocenter-heiligenhaus@mobile.de Handelsregister: kein Eintrag Handelsregisternr.: kein Eintrag Umsatzsteuer-Identifikationsnr. nach § 27a Umsatzsteuergesetz: DE215644913 Vertretungsberechtigt: Giuseppe Solazzo Information zum Datenschutz für Endkunden Autocenter Heiligenhaus nimmt den Datenschutz sehr ernst. Wir möchten Ihnen daher einige Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten geben: Allgemeines Das Autocenter Heiligenhaus, Rheinlandstr. 34, 42579 Heiligenhaus erhebt und verarbeitet als verantwortliche Stelle in den Nachfolgenden Fällen Ihre personenbezogenen Daten. Ihre Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung können Sie geltend machen, indem Sie Ihr Begehren per E-Mail an autocenter.heiligenhaus@gmail.com oder schriftlich an die oben genannte Hausadresse richten. Zudem steht Ihnen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Ihre personenbezogenen Daten werden von uns nur so lange gespeichert, wie dies – unter Beachtung bestehender Aufbewahrungspflichten – für die Erfüllung des jeweiligen Zweckes erforderlich ist. Vertragsabschluss Ihre Kontaktdaten (Name, Vorname, Adresse und Telefonnummer) werden zum Zweck der Vertragsdurchführung und Rechnungsstellung erhoben und gemäß der Aufbewahrungspflicht gespeichert. Vermittlung von Finanzierungen Im Rahmen der Beantragung eines Darlehens- oder Leasingvertrages leiten wir die von Ihnen angegebenen Daten an die jeweils ausgewählte Bank oder Leasinggesellschaft weiter. Darüber hinaus leiten wir die Unterlagen (Darlehensvertrag, Gehaltsnachweise, Personalausweiskopie, etc.) ebenfalls an die betroffene Bank oder Leasinggesellschaft weiter. Wir erhalten von der Bank oder Leasinggesellschaft Informationen über den Bearbeitungsstand Ihrer Anfrage, Ablehnungsgründe oder die Erforderlichkeit der Einreichung weiterer Unterlagen. Diese Verarbeitung erfolgt ausschließlich zum Zwecke der Prüfung und Bearbeitung Ihres Antrages und zum Abschluss eines Vertragsverhältnisses mit der Bank bzw. Leasinggesellschaft. Ihre Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Vermittlung von Versicherungen Wenn sie über uns eine Versicherung (Restschuldversicherung oder Gebrauchtwagengarantie Versicherung) abschließen, erhebt Autocenter Heiligenhaus zum Zweck des Vertragsschlusses mit dem Versicherungsunternehmen die notwendigen personenbezogenen Daten und leitet diese nach Vertragsschluss zum Zwecke der Vertragsdurchführung an das Versicherungsunternehmen weiter. Stand: Mai 2018 AGB Gebrauchtwagen-Verkaufsbedingungen (Kraftfahrzeuge und Anhänger) Unverbindliche Empfehlung des Zentralverbandes Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e. V. (ZDK Stand: 01/2022) I. Vertragsabschluss/Übertragung von Rech- ten und Pflichten des Käufers 1. Der Käufer ist an die Bestellung höchstens bis 10 Tage, bei Nutzfahrzeugen bis 2 Wochen gebunden. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung des näher bezeichneten Kaufgegenstandes innerhalb der jeweils genannten Fristen in Textform bestätigt oder die Lieferung ausführt. Der Verkäufer ist jedoch verpflichtet, den Besteller unverzüglich zu unterrichten, wenn er die Bestel- lung nicht annimmt. 2. Übertragungen von Rechten und Pflichten des Käufers aus dem Kaufvertrag bedürfen der Zustimmung des Verkäufers in Textform. Dies gilt nicht für einen auf Geld gerichteten Anspruch des Käufers gegen den Verkäufer. Für andere Ansprüche des Käufers gegen den Verkäufer bedarf es der vorherigen Zustimmung des Verkäufers dann nicht, wenn beim Verkäufer kein schützenswertes Interesse an einem Abtretungsausschluss besteht oder berechtigte Belange des Käufers an einer Abtretbarkeit des Rechtes das schützenswerte Interesse des Verkäufers an einem Abtretungsausschluss überwiegen. II. Zahlung 1. Der Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen sind bei Übergabe des Kaufgegenstandes und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung zur Zahlung fällig. 2. Gegen Ansprüche des Verkäufers kann der Käufer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenfor- derung des Käufers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt. Hiervon ausgenommen sind Gegenforderungen des Käufers aus demselben Kaufvertrag. Ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis beruht. III. Lieferung und Lieferverzug 1. Liefertermine und Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind in Textform anzugeben. Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluss. 2. Der Käufer kann zehn Tage, bei Nutzfahr- zeugen zwei Wochen, nach Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unver- bindlichen Lieferfrist den Verkäufer auffordern, zu liefern. Mit dem Zugang der Aufforderung kommt der Verkäufer in Verzug. Hat der Käufer Anspruch auf Ersatz eines Verzugsschadens, beschränkt sich dieser bei leichter Fahrlässigkeit des Verkäufers auf höchstens 5% des vereinbarten Kaufpreises. 3. Will der Käufer darüber hinaus vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen, muss er dem Verkäufer nach Ablauf der betreffenden Frist gemäß Ziffer 2, Satz 1 dieses Abschnitts eine angemessene Frist zur Lieferung setzen. Hat der Käufer Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung, beschränkt sich der Anspruch bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 10% des vereinbarten Kaufpreises. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, sind Schadenersatzansprüche bei leichter Fahr- lässigkeit ausgeschlossen. Wird dem Verkäufer, während er in Verzug ist, die Lieferung durch Zufall unmöglich, so haftet er mit den vorstehend vereinbarten Haftungs- begrenzungen. Der Verkäufer haftet nicht, wenn der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung eingetreten wäre. 4. Wird ein verbindlicher Liefertermin oder eine verbindliche Lieferfrist überschritten, kommt der Verkäufer bereits mit Überschreiten des Liefertermins oder der Lieferfrist in Verzug. Die Rechte des Käufers bestimmen sich dann nach Ziffer 2, Satz 3 und Ziffer 3 dieses Abschnitts. 5. Die Haftungsbegrenzungen und Haftungsausschlüsse dieses Abschnitts gelten nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. 6. Höhere Gewalt oder beim Verkäufer oder dessen Lieferanten eintretende Betriebsstörungen, die den Verkäufer ohne 1 eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, den Kaufgegenstand zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, verändern die in Ziffern 1 bis 4 dieses Abschnitts genannten Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. Führen entsprechende Störungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als vier Monaten, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Andere Rücktrittsrechte bleiben davon unberührt. IV. Abnahme 1. Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand innerhalb von acht Tagen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige abzunehmen. Im Falle der Nichtabnahme kann der Verkäufer von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen. 2. Verlangt der Verkäufer Schadensersatz, so beträgt dieser 10% des Kaufpreises. Der Schadenersatz ist höher oder niedriger anzuset- zen, wenn der Verkäufer einen höheren Schaden nachweist oder der Käufer nachweist, dass ein geringerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist. V. Eigentumsvorbehalt 1. Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der dem Verkäufer aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen Eigentum des Verkäufers. Ist der Käufer eine juristische Person des öffent- lichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sonder- vermögen oder ein Unternehmer, der bei Ab- schluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, bleibt der Eigentumsvorbehalt auch bestehen für Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer aus der laufenden Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich von im Zusammenhang mit dem Kauf zustehenden Forderungen. Auf Verlangen des Käufers ist der Verkäufer zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn der Käufer sämtliche mit dem Kaufgegen- stand im Zusammenhang stehende Forderungen unanfechtbar erfüllt hat und für die übrigen For- derungen aus den laufenden Geschäftsbeziehungen eine angemessene Sicherung besteht. Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts steht das Recht zum Besitz der Zulassungsbescheinigung Teil II dem Verkäufer zu. 2. Zahlt der Käufer den fälligen Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen nicht oder nicht vertragsgemäß, kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten und/oder bei schuldhafter Pflichtverletzung des Käufers Schadensersatz statt der Leistung verlangen, wenn er dem Käufer erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung bestimmt hat, es sei denn, die Fristsetzung ist entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen entbehrlich. Seite 1 von 2 3. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Käufer über den Kaufgegenstand weder ver- fügen noch Dritten vertraglich eine Nutzung ein- räumen. VI. Haftung für Sachmängel 1. Sofern der Käufer ein Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist, kann eine Verkürzung der zweijährigen Verjährungsfrist für Sachmängel und Rechtsmängel auf nicht weniger als ein Jahr ab Ablieferung des Kaufgegenstandes an den Käufer nur wirksam vereinbart werden, wenn der Käufer vor Abgabe seiner Vertragserklärung von der Verkürzung der Verjährungsfrist eigens in Kenntnis gesetzt und die Verkürzung im Vertrag ausdrücklich und gesondert vereinbart wird. Für Sach- und Rechtsmängel an Waren mit digitalen Elementen gelten für die digitalen Elemente nicht die Bestimmungen dieses Abschnittes, sondern die gesetzlichen Regelungen. 2. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, erfolgt der Verkauf unter Ausschluss jeglicher Sachund Rechtsmängelansprüche. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. 3. Hat der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Verkäufer beschränkt: Die Haftung besteht nur bei Verletzung ver- tragswesentlicher Pflichten, etwa solcher, die der Kaufvertrag dem Verkäufer nach seinem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Kaufvertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Diese Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Verkäufers für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden. Dies gilt nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. 4. Unabhängig von einem Verschulden des Verkäufers bleibt eine etwaige Haftung des Verkäufers bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt. 5. Soll eine Mängelbeseitigung durchgeführt werden, gilt folgendes: a) Ansprüche wegen Sachmängeln hat der Käufer beim Verkäufer geltend zu machen. Bei mündlichen Anzeigen von Ansprüchen ist dem Käufer eine Bestätigung über den Eingang der Anzeige in Textform auszuhändigen. b) Wird der Kaufgegenstand wegen eines Sachmangels betriebsunfähig, kann sich der Käufer mit vorheriger Zustimmung des Verkäufers an einen anderen KfzMeisterbetrieb wenden. c) Für die im Rahmen einer Mängelbeseitigung eingebauten Teile kann der Käufer bis zum Ablauf der Verjährungsfrist des Kaufgegenstandes Sachmängelansprüche auf Grund des Kaufvertrages geltend machen. Ersetzte Teile werden Eigentum des Verkäufers. VII. Haftung für sonstige Ansprüche 1. Für sonstige Ansprüche des Käufers, die nicht in Abschnitt VI. „Haftung für Sachmängel und Rechtsmängel“ geregelt sind, gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. 2. Die Haftung wegen Lieferverzuges ist in Ab- schnitt III „Lieferung und Lieferverzug“ abschließend geregelt. Für sonstige Schadensersatzansprüche gegen den Verkäufer gelten die Regelungen in Abschnitt VI. „Haftung für Sachmängel und Rechtsmängel“, Ziffer 3 und 4 entsprechend. 3. Wenn der Käufer ein Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist und Vertragsgegenstand auch die Bereitstellung digitaler Inhalte oder digitaler Dienstleistungen ist, wobei das Fahrzeug seine Funktion auch ohne diese digitalen Produkte erfüllen kann, gelten für diese digitalen Inhalte oder digitalen Dienstleistungen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 327 ff BGB. VIII. Gerichtsstand 1. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheck- forderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers. 2. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland ver- legt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Im Übrigen gilt bei Ansprüchen des Verkäufers gegenüber dem Käufer dessen Wohnsitz als Gerichtsstand. IX. Außergerichtliche Streitbeilegung 1. Kfz-Schiedsstellen a) Führt der Kfz-Betrieb das Meisterschild „Meisterbetrieb der Kfz-Innung“ oder das Basisschild „Mitgliedsbetrieb der KfzInnung“, können die Parteien bei Streitigkeiten aus dem Kaufvertrag über gebrauchte Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 t - mit Ausnahme über den Kaufpreis - die für den Sitz des Verkäufers zuständige Kfz- Schiedsstelle anrufen. Die Anrufung muss unverzüglich nach Kenntnis des Streitpunktes, spätestens einen Monat nach Ablauf der Verjährungsfrist für Sach- und Rechtsmängel gem. Abschnitt VI. durch Einreichung eines Schriftsatzes (Anrufungsschrift) bei der Kfz- Schiedsstelle erfolgen. b) Durch die Entscheidung der Kfz- Schiedsstelle wird der Rechtsweg nicht ausgeschlossen. c) Durch die Anrufung der Kfz-Schiedsstelle ist die Verjährung für die Dauer des Verfahrens ge- hemmt. d) Das Verfahren vor der Kfz-Schiedsstelle richtet sich nach deren Geschäfts- und Verfahrensordnung, die den Parteien auf Verlangen von der Kfz-Schiedsstelle ausgehändigt wird. e) Die Anrufung der Kfz-Schiedsstelle ist ausge- schlossen, wenn bereits der Rechtsweg be- schritten ist. Wird der Rechtsweg während eines Schiedsstellenverfahrens beschritten, stellt die Kfz-Schiedsstelle ihre Tätigkeit ein. f) Für die Inanspruchnahme der Kfz-Schiedsstelle werden Kosten nicht erhoben. 2. Hinweis gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) Der Verkäufer wird nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des VSBG teilnehmen und ist hierzu auch nicht verpflichtet.

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2 Die Informationen erfolgen gemäß der Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung. Die angegebenen Werte wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren WLTP (Worldwide Harmonised Light-Duty Vehicles Test Procedure) ermittelt. Der Kraftstoffverbrauch und der CO₂-Ausstoß eines Pkw sind nicht nur von der effizienten Ausnutzung des Kraftstoffs durch den Pkw, sondern auch vom Fahrstil und anderen nichttechnischen Faktoren abhängig. CO₂ ist das für die Erderwärmung hauptverantwortliche Treibhausgas. Ein Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch und die CO₂-Emissionen aller in Deutschland angebotenen neuen Pkw-Modelle ist unentgeltlich einsehbar an jedem Verkaufsort in Deutschland, an dem neue Pkw ausgestellt oder angeboten werden. Der Leitfaden ist auch hier abrufbar: www.dat.de/co2/