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DE-31228 Peine

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Kilometerstand

189.500 km

Leistung

180 kW (245 PS)

Kraftstoffart

Diesel

Getriebe

Automatik

Erstzulassung

05/2011

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Autohaus Kauder GmbH
4.8 Sterne(301)
Besondere Merkmale laut Händler
* LED *
Navi * Klimaautomatik
Leder

Technische Daten

Fahrzeugzustand
Gebrauchtfahrzeug
Kategorie
Limousine
Baureihe
2011
Fahrzeugnummer
K-185
Herkunft
Deutsche Ausführung
Kilometerstand
189.500 km
Hubraum
2.967 cm³
Leistung
180 kW (245 PS)
Antriebsart
Verbrennungsmotor
Kraftstoffart
Diesel
Anzahl Sitzplätze
5
Anzahl der Türen
4/5
Getriebe
Automatik
Schadstoffklasse
Euro5
Umweltplakette
4 (Grün)
Erstzulassung
05/2011
Klimatisierung
4-Zonen-Klimaautomatik
Einparkhilfe
Hinten, Selbstlenkende Systeme, Vorne
Airbags
Front-, Seiten- und weitere Airbags
Farbe (Hersteller)
phantomschwarz
Farbe
Schwarz Metallic
Innenausstattung
Vollleder, Schwarz

Ausstattung

  • ABS
  • Abstandstempomat
  • Alarmanlage
  • Allradantrieb
  • Armlehne
  • Berganfahrassistent
  • Bi-Xenon Scheinwerfer
  • Bordcomputer
  • CD-Spieler
  • Elektr. Fensterheber
  • Elektr. Heckklappe
  • Elektr. Seitenspiegel
  • Elektr. Wegfahrsperre
  • ESP
  • Fernlichtassistent
  • Freisprecheinrichtung
  • Gepäckraumabtrennung
  • Head-Up Display
  • Isofix
  • Isofix Beifahrersitz
  • Lederlenkrad
  • Leichtmetallfelgen
  • Lichtsensor
  • Lordosenstütze
  • Massagesitze
  • Multifunktionslenkrad
  • Navigationssystem
  • Nebelscheinwerfer
  • Nichtraucher-Fahrzeug
  • Notbremsassistent
  • Notrufsystem
  • Partikelfilter
  • Regensensor
  • Reifendruckkontrolle
  • Servolenkung
  • Sitzbelüftung
  • Sitzheizung hinten
  • Soundsystem
  • Sportfahrwerk
  • Sportpaket
  • Sportsitze
  • Spurhalteassistent
  • Start/Stopp-Automatik
  • Tagfahrlicht
  • Traktionskontrolle
  • Tuner/Radio
  • Verkehrszeichenerkennung
  • Winterpaket
  • Winterreifen
  • Zentralverriegelung

Fahrzeugbeschreibung laut Anbieter

Laden/ Ziehen/ Transport: Ablagen allgemein Verzurrösen Gepäckraumabdeckung Gepäckraumnetz Passive Sicherheit: Seitenairbag Fahrer und Beifahrer Fahrerairbag Beifahrerairbag Kopfairbags hinten Kopfairbags vorne Kindersitzbefestigung/Isofix Kopfstützen hinten Kopfstützen hinten, Mitte Kopfstützen vorne Dreipunktgurt hinten, Mitte Gurtstraffer vorne Sicherheitsgurte vorne höhenverstellbar Antrieb/ Fahrwerke: Allradantrieb permanent Hill-Holder Rückrollsperre Sperrdifferential automatisch Getriebe sequentiell schaltbar Automatik 7 Stufen Aktive Sicherheit: Bremskraftverteilung elektronisch Bremsassistent Anti-Blockier-System (ABS) Traktionskontrolle Seitenblinker Bremslicht drittes ESP (Elektronisches Stabilitätsprogramm) Kindersicherung manuell Kindersicherung elektrisch Automatisches Abblendlicht Reifen-Druck-Kontrolle passive Nebelscheinwerfer Tagfahrlicht Leuchtweitenregulierung manuell Komfort/ Innen & Aussen: Aussenspiegel Fahrer elektrisch verstellbar Aussenspiegel Beifahrer elektrisch verstellbar Außenspiegel beheizbar Parkbremse elektrisch Schlüsselloser Start Fensterheber elektrisch vorn Fensterheber elektrisch hinten Steckdose Klimaautomatik 2-Zonen Innenraumluftfilter Lenkrad in Leder Lenksäule manuell verstellbar Regensensor Armlehne(n) hinten Armlehne(n) vorne Servotronic Fahrersitz höhenverstellbar Beifahrersitz höhenverstellbar Fahrersitz neigungsverstellbar Beifahrersitz neigungsverstellbar Polster Stoff Wärmedämmende Verglasung Colorverglasung Colorstreifen in Frontscheibe Zentralverriegelung fernbedienbar Optik/ Tuning: Innendecor Metall Energie und Abgasmanagement: Partikelfilter Start/Stop System Automatisches Fahren: Tempomat Audio/ Kommunikation/ Instrumente: Außenthermometer Drehzahlmesser Uhr Multifunktionslenkrad Lenkrad mit Radiobedienung Bordmonitor Fahrer-Informations-System Radio CD-Spieler mp3 Player Sicherheit: Wegfahrsperre∗Head-up-Display Ist Defekt,Für Gewerbe






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Autohaus Kauder GmbH
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Fahrzeugnummer für Anfragen: K-185

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Autohaus Kauder GmbH Wilhelm-Rausch-Straße 11 31228 Peine eMail: info@autohaus-kauder.de Handelsregister: Amtsgericht Braunschweig Handelsregisternr.: HRB 209739 Vertretungsberechtigt: Hidir Aktütk Haftungshinweis Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links, für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich Datenschutzerklärung Nachfolgend finden Sie Informationen welche Daten zu welchem Zweck erhoben werden. Bitte beachten Sie dass diese Webseite Links zu anderen Webseiten enthalten kann, auf die sich diese Datenschutzerklärung nicht erstreckt. 1.Datenerhebung und Nutzung Jeder Zugriff auf meine Webseite wird protokolliert. Die Speicherung dieser Zugriffe dient internen systembezogenen und statistischen Zwecken Gespeichert werden Browsertyp verwendetes Betriebssystem Referrer URL Meldung über erfolgreichen Abruf Hostname des zugreifenden Rechners Menge der übertragenen Daten Name der Datei Datum Uhrzeit Diese Daten können keinen Personen zugeordnet werden. Eine Zusammenführung dieser Daten mit anderen Datenquellen wird nicht vorgenommen. Eine Weitergabe an Dritte oder ein Zugriff von dritter Seite auf diese Daten ist ausgeschlossen. Sollten Sie eine solche Speicherung der mit mir geführten Korrespondenz nciht wünschen, so steht Ihnen das Recht zu, der Speicherung zu widersprechen. Diese Website benutzt Google Analytics, einen Webanalysedienst der Google Inc. und verwendet sog. Cookies die auf Ihrem Computer gespeichert werden und die eine Analyse der Benutzung der Website durch Sie ermöglicht. Diesem können SIe jederzeit widersprechen. Ferner wird ausdrücklich auf die Datenschutzerklärung von mobile.de verwiesen mit der Aufforderung um Kenntnisnahme Online-Streitbeilegung: Zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten hat die Europäische Union eine Online-Plattform ("OS-Plattform") eingerichtet, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr erreichen. Hinweis gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG): Die Autohaus Kauder GmbH wird nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) teilnehmen und ist hierzu auch nicht verpflichtet. 1. Allgemeine Geschäftsbedingungen - für den Verkauf gebrauchter Kraftfahrzeuge und Anhänger - Gebrauchtwagen-Verkaufsbedingungen I. Vertragsabschluss/Übertragung von Rechten und Pflichten des Käufers 1. Der Käufer ist an die Bestellung höchstens bis zehn Tage, bei Nutzfahrzeugen bis zwei Wochen gebunden. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung des näher bezeichneten Kaufgegenstandes innerhalb der jeweils genannten Fristen schriftlich bestätigt oder die Lieferung ausführt. Der Verkäufer ist jedoch verpflichtet, den Besteller unverzüglich zu unterrichten, wenn er die Bestellung nicht annimmt. 2. Übertragungen von Rechten und Pflichten des Käufers aus dem Kaufvertrag bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Verkäufers. II. Zahlung 1. Der Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen sind bei Übergabe des Kaufgegenstandes und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung zur Zahlung fällig. 2. Gegenansprüche des Verkäufers kann der Käufer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Käufers unbestritten ist der ein rechtskräftiger Titel vorliegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Kaufvertrag beruht. III. Lieferung und Lieferverzug 1. Liefertermine und Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben. Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluss. 2. Der Käufer kann zehn Tage, bei Nutzfahrzeugen 2 Wochen, nach verstreichen eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist den Verkäufer auffordern zu liefern. Mit dem Zugang der Aufforderung kommt der Verkäufer in Verzug. Hat der Käufer Anspruch auf Ersatz eines Verzugsschadens, beschränkt sich dieser bei leichter Fahrlässigkeit des Verkäufers auf höchstens 5 % des vereinbarten Kaufpreises. Will der Käufer darüber hinaus vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen, muss er dem Verkäufer nach Ablauf der Zehn-Tages-Frist gemäß Satz 1 eine angemessene Frist zur Lieferung setzen. Hat der Käufer Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung, beschränkt sich der Anspruch bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 10 % des vereinbarten Kaufpreises. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, sind Schadenersatzansprüche bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Wird dem Verkäufer, während er in Verzug ist, die Lieferung durch Zufall unmöglich, so haftet er mit den vorstehend vereinbarten Haftungsbegrenzungen. Der Verkäufer haftet nicht, wenn der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung eingetreten wäre. 3. Wird ein verbindlicher Liefertermin oder eine verbindliche Lieferfrist überschritten, kommt der Verkäufer bereits mit Überschreiten des Liefertermins oder der Lieferfrist in Verzug. Die Rechte des Käufers bestimmen sich dann nach Ziffer 2 Sätze 3 bis 6 dieses Abschnitts. 4. Höhere Gewalt oder beim Verkäufer oder dessen Lieferanten eintretende Betriebsstörungen, die den Verkäufer ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, den Kaufgegenstand zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, verändern die in Ziffern 1 bis 3 dieses Abschnitts genannten Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. Führen entsprechende Störungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als vier Monaten, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Andere Rücktrittsrechte bleiben davon unberührt. IV. Abnahme 1. Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand innerhalb von 8 Tagen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige abzunehmen. Im Falle der Nichtabnahme kann der Verkäufer von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen. 2. Verlangt der Verkäufer Schadenersatz, so beträgt dieser 15 % des Kaufpreises. Der Schadenersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren oder der Käufer einen geringeren Schaden nachweist. V. Eigentumsvorbehalt 1. Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der den Verkäufer aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen Eigentum des Verkäufers. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, bleibt der Eigentumsvorbehalt auch bestehen für Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer aus der laufenden Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich von in Zusammenhang mit dem Kauf zustehenden Forderungen. Auf Verlangen des Käufers ist der Verkäufer zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn der Käufer sämtliche mit dem Kaufgegenstand in Zusammenhang stehende Forderungen unanfechtbar erfüllt hat und für die übrigen Forderungen aus den laufenden Geschäftsbeziehungen eine angemessene Sicherung besteht. Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts steht das Recht zum Besitz des Fahrzeugbriefes dem Verkäufer zu. 2. Bei Zahlungsverzug des Käufers kann der Verkäufer vom Kaufvertrag zurücktreten. 3. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Käufer über den Kaufgegenstand weder verfügen noch Dritten vertraglich eine Nutzung einräumen. VI. Sachmangel 1. Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln (Anspruch auf Nacherfüllung, Rücktritt vom Kaufvertrag oder Minderung des Kaufpreises und Schadensersatz, insbesondere wegen der Verletzung der Pflicht des Verkäufers zur Nacherfüllung sowie die weiteren Schadenersatzansprüche aus § 437, Nr. 3 BGB oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen nach § 284 BGB) verjähren in einem Jahr ab Ablieferung des Kaufgegenstandes an den Kunden. Hiervon abweichend erfolgt der Verkauf von Gebrauchtfahrzeugen unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung, wenn der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer ist, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Diese Ausschlüsse gelten nicht für Schadensersatzansprüche aus Sachmangelhaftung, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers beruhen sowie bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Ggf. noch bestehende Ansprüche gegenüber Dritten aus Sachmängelhaftung werden an den Käufer abgetreten. Bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit bleiben weitergehende Ansprüche unberührt. 2. Für die Abwicklung der Mängelbeseitigung gilt folgendes: a) Ansprüche auf Mängelbeseitigung hat der Käufer beim Verkäufer schriftlich geltend zu machen. b) Ort der Nacherfüllung ist der Sitz des Verkäufers. c) Ersetzte Teile werden Eigentum des Verkäufers. d) Für die zur Mängelbeseitigung eingebauten Teile kann der Käufer bis zum Ablauf der Verjährungsfrist des Kaufgegenstandes Sachmängelansprüche aufgrund des Kaufvertrages geltend machen. 3. Dieser Abschnitt (VI Sachmangel) gilt mit Ausnahme der in Ziffer 1. Satz 1 bezeichneten Ansprüche nicht für Ansprüche auf Schadenersatz; für diese Ansprüche gilt Abschnitt VII Haftung. VII. Haftung 1. Hat der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Verkäufer beschränkt: Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, etwa solcher, die der Kaufvertrag dem Verkäufer nach seinem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Diese Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Soweit der Schaden durch eine vom Käufer für den betreffenden Schadenfall abgeschlossene Versicherung (ausgenommen Summenversicherungen) gedeckt ist, haftet der Verkäufer nur für etwaige damit verbundene Nachteile des Käufers z. B. höhere Versicherungsprämien oder Zinsnachteile bis zur Schadensregulierung durch die Versicherung. 2. Unabhängig von einem Verschulden des Verkäufers bleibt eine etwaige Haftung des Verkäufers bei arglistigem Verschweigen des Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt. 3. Die Haftung wegen Lieferverzuges ist in Abschnitt III abschließend geregelt. 4. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Verkäufers für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schaden. 5. Die Haftungsbegrenzungen dieses Abschnitts gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. VIII. Verbraucherstreitbeilegungsgesetz Hinweis gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG): Der Verkäufer wird nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) teilnehmen und ist hierzu auch nicht verpflichtet. IX. Gerichtsstand 1. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers. 2. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Im Übrigen gilt bei Ansprüchen des Verkäufers gegenüber dem Käufer dessen Wohnsitz als Gerichtsstand.

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Autohaus Kauder GmbH
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Autohaus Kauder GmbH Wilhelm-Rausch-Straße 11 31228 Peine eMail: info@autohaus-kauder.de Handelsregister: Amtsgericht Braunschweig Handelsregisternr.: HRB 209739 Vertretungsberechtigt: Hidir Aktütk Haftungshinweis Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links, für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich Datenschutzerklärung Nachfolgend finden Sie Informationen welche Daten zu welchem Zweck erhoben werden. Bitte beachten Sie dass diese Webseite Links zu anderen Webseiten enthalten kann, auf die sich diese Datenschutzerklärung nicht erstreckt. 1.Datenerhebung und Nutzung Jeder Zugriff auf meine Webseite wird protokolliert. 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Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung des näher bezeichneten Kaufgegenstandes innerhalb der jeweils genannten Fristen schriftlich bestätigt oder die Lieferung ausführt. Der Verkäufer ist jedoch verpflichtet, den Besteller unverzüglich zu unterrichten, wenn er die Bestellung nicht annimmt. 2. Übertragungen von Rechten und Pflichten des Käufers aus dem Kaufvertrag bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Verkäufers. II. Zahlung 1. Der Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen sind bei Übergabe des Kaufgegenstandes und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung zur Zahlung fällig. 2. Gegenansprüche des Verkäufers kann der Käufer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Käufers unbestritten ist der ein rechtskräftiger Titel vorliegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Kaufvertrag beruht. III. Lieferung und Lieferverzug 1. Liefertermine und Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben. Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluss. 2. Der Käufer kann zehn Tage, bei Nutzfahrzeugen 2 Wochen, nach verstreichen eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist den Verkäufer auffordern zu liefern. Mit dem Zugang der Aufforderung kommt der Verkäufer in Verzug. Hat der Käufer Anspruch auf Ersatz eines Verzugsschadens, beschränkt sich dieser bei leichter Fahrlässigkeit des Verkäufers auf höchstens 5 % des vereinbarten Kaufpreises. Will der Käufer darüber hinaus vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen, muss er dem Verkäufer nach Ablauf der Zehn-Tages-Frist gemäß Satz 1 eine angemessene Frist zur Lieferung setzen. Hat der Käufer Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung, beschränkt sich der Anspruch bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 10 % des vereinbarten Kaufpreises. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, sind Schadenersatzansprüche bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Wird dem Verkäufer, während er in Verzug ist, die Lieferung durch Zufall unmöglich, so haftet er mit den vorstehend vereinbarten Haftungsbegrenzungen. Der Verkäufer haftet nicht, wenn der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung eingetreten wäre. 3. Wird ein verbindlicher Liefertermin oder eine verbindliche Lieferfrist überschritten, kommt der Verkäufer bereits mit Überschreiten des Liefertermins oder der Lieferfrist in Verzug. Die Rechte des Käufers bestimmen sich dann nach Ziffer 2 Sätze 3 bis 6 dieses Abschnitts. 4. Höhere Gewalt oder beim Verkäufer oder dessen Lieferanten eintretende Betriebsstörungen, die den Verkäufer ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, den Kaufgegenstand zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, verändern die in Ziffern 1 bis 3 dieses Abschnitts genannten Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. Führen entsprechende Störungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als vier Monaten, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Andere Rücktrittsrechte bleiben davon unberührt. IV. Abnahme 1. Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand innerhalb von 8 Tagen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige abzunehmen. Im Falle der Nichtabnahme kann der Verkäufer von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen. 2. Verlangt der Verkäufer Schadenersatz, so beträgt dieser 15 % des Kaufpreises. Der Schadenersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren oder der Käufer einen geringeren Schaden nachweist. V. Eigentumsvorbehalt 1. Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der den Verkäufer aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen Eigentum des Verkäufers. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, bleibt der Eigentumsvorbehalt auch bestehen für Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer aus der laufenden Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich von in Zusammenhang mit dem Kauf zustehenden Forderungen. Auf Verlangen des Käufers ist der Verkäufer zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn der Käufer sämtliche mit dem Kaufgegenstand in Zusammenhang stehende Forderungen unanfechtbar erfüllt hat und für die übrigen Forderungen aus den laufenden Geschäftsbeziehungen eine angemessene Sicherung besteht. Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts steht das Recht zum Besitz des Fahrzeugbriefes dem Verkäufer zu. 2. Bei Zahlungsverzug des Käufers kann der Verkäufer vom Kaufvertrag zurücktreten. 3. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Käufer über den Kaufgegenstand weder verfügen noch Dritten vertraglich eine Nutzung einräumen. VI. Sachmangel 1. Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln (Anspruch auf Nacherfüllung, Rücktritt vom Kaufvertrag oder Minderung des Kaufpreises und Schadensersatz, insbesondere wegen der Verletzung der Pflicht des Verkäufers zur Nacherfüllung sowie die weiteren Schadenersatzansprüche aus § 437, Nr. 3 BGB oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen nach § 284 BGB) verjähren in einem Jahr ab Ablieferung des Kaufgegenstandes an den Kunden. Hiervon abweichend erfolgt der Verkauf von Gebrauchtfahrzeugen unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung, wenn der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer ist, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Diese Ausschlüsse gelten nicht für Schadensersatzansprüche aus Sachmangelhaftung, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers beruhen sowie bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Ggf. noch bestehende Ansprüche gegenüber Dritten aus Sachmängelhaftung werden an den Käufer abgetreten. Bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit bleiben weitergehende Ansprüche unberührt. 2. Für die Abwicklung der Mängelbeseitigung gilt folgendes: a) Ansprüche auf Mängelbeseitigung hat der Käufer beim Verkäufer schriftlich geltend zu machen. b) Ort der Nacherfüllung ist der Sitz des Verkäufers. c) Ersetzte Teile werden Eigentum des Verkäufers. d) Für die zur Mängelbeseitigung eingebauten Teile kann der Käufer bis zum Ablauf der Verjährungsfrist des Kaufgegenstandes Sachmängelansprüche aufgrund des Kaufvertrages geltend machen. 3. 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B. höhere Versicherungsprämien oder Zinsnachteile bis zur Schadensregulierung durch die Versicherung. 2. Unabhängig von einem Verschulden des Verkäufers bleibt eine etwaige Haftung des Verkäufers bei arglistigem Verschweigen des Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt. 3. Die Haftung wegen Lieferverzuges ist in Abschnitt III abschließend geregelt. 4. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Verkäufers für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schaden. 5. Die Haftungsbegrenzungen dieses Abschnitts gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. VIII. 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