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43.980 €
36.958 € Netto, 19% MwSt.BMW 530d M-Sport HuD Laser ACC Keyless CAM StandHz.
43.980 €
Kilometerstand
28.000 km
Leistung
210 kW (286 PS)
Kraftstoffart
Diesel
Getriebe
Automatik
Erstzulassung
08/2023
Fahrzeughalter
1
Technische Daten
- Fahrzeugzustand
- Gebrauchtfahrzeug
- Kategorie
- Kombi
- Baureihe
- G31
- Ausstattungslinie
- 530 d M Sport
- Herkunft
- Deutsche Ausführung
- Kilometerstand
- 28.000 km
- Hubraum
- 2.993 cm³
- Leistung
- 210 kW (286 PS)
- Antriebsart
- Verbrennungsmotor
- Kraftstoffart
- Diesel, Biodiesel geeignet
- Energieverbrauch (komb.)2
- 6,0 l/100km
- CO₂-Emissionen (komb.)2
- 157 g/km
- Kraftstoffverbrauch2
- 6,0 l/100km (kombiniert)
- Anzahl Sitzplätze
- 5
- Anzahl der Türen
- 4/5
- Getriebe
- Automatik
- Schadstoffklasse
- Euro6d
- Umweltplakette
- 4 (Grün)
- Erstzulassung
- 08/2023
- Anzahl der Fahrzeughalter
- 1
- HU
- Neu
- Klimatisierung
- 4-Zonen-Klimaautomatik
- Einparkhilfe
- Selbstlenkende Systeme, Hinten, Vorne, Kamera
- Airbags
- Front-, Seiten- und weitere Airbags
- Farbe (Hersteller)
- SOPHISTOGRAU
- Farbe
- Grau Metallic
- Innenausstattung
- Vollleder, Braun
- Anhängelast gebremst
- 2.000 kg
- Anhängelast ungebremst
- 750 kg
- Gewicht
- 1.940 kg
- Letzte Wartung (Datum)
- 06/2025
- Letzte Wartung (km)
- 18.419 km
- Zylinder
- 6
- Tankgröße
- 66 l
Ausstattung
- Abgedunkelte Scheiben
- ABS
- Abstandstempomat
- Abstandswarner
- Adaptives Fahrwerk
- Adaptives Kurvenlicht
- Alarmanlage
- Ambiente-Beleuchtung
- Android Auto
- Apple CarPlay
- Armlehne
- Beheizbares Lenkrad
- Berganfahrassistent
- Blendfreies Fernlicht
- Bluetooth
- Bordcomputer
- Dachreling
- Elektr. Fensterheber
- Elektr. Heckklappe
- Elektr. Seitenspiegel
- Elektr. Seitenspiegel anklappbar
- Elektr. Sitzeinstellung
- Elektr. Wegfahrsperre
- ESP
- Fernlichtassistent
- Freisprecheinrichtung
- Garantie
- Gepäckraumabtrennung
- Geschwindigkeitsbegrenzer
- Head-Up Display
- Heckantrieb
- Innenspiegel autom. abblendend
- Inspektion neu
- Isofix
- Laserlicht
- Lederlenkrad
- LED-Tagfahrlicht
- Leichtmetallfelgen
- Lichtsensor
- Lordosenstütze
- Luftfederung
- Müdigkeitswarner
- Multifunktionslenkrad
- Musikstreaming integriert
- Navigationssystem
- Nebelscheinwerfer
- Nichtraucher-Fahrzeug
- Notbremsassistent
- Notrufsystem
- Pannenkit
- Partikelfilter
- Radio DAB
- Regensensor
- Reifendruckkontrolle
- Schaltwippen
- Scheckheftgepflegt
- Schlüssellose Zentralverriegelung (Keyless)
- Servolenkung
- Sitzheizung
- Skisack
- Sommerreifen
- Soundsystem
- Sportfahrwerk
- Sportpaket
- Sprachsteuerung
- Spurhalteassistent
- Standheizung
- Start/Stopp-Automatik
- Totwinkel-Assistent
- Touchscreen
- Traktionskontrolle
- Tuner/Radio
- USB
- Verkehrszeichenerkennung
- Volldigitales Kombiinstrument
- Winterpaket
- Winterreifen
- WLAN / Wifi Hotspot
- Zentralverriegelung
Fahrzeugbeschreibung laut Anbieter
1 Jahr Gebrauchtwagen-Garantie ab ihrem Kaufdatum ist im Preis inklusive.
Verlängerung auf 2 bzw. 3 Jahre optional möglich.
Sie können das Fahrzeug im Garantiefall bei jedem BMW-Service europaweit reparieren.
Wir sind für Sie da:
Telefon / WhatsApp-Chat: +49-171-4746682 - Fahrzeugvideo gerne auf Anfrage!
Email: info@roko-fahrzeughandel.de
Sehr gepflegtes Fahrzeug mit Top Ausstattung!
Durchgeführte Wartungen:
03.06.2025 bei 18.419 km in BMW-Werkstatt
Neuer Service vor Übergabe!
Deutsche Auslieferung, grüne Plakette
Fahrzeug-Identnummer: WBA11AJ020CN41455
Listenneupreis: 88.669,99 EUR
Ausstattung (Auszug):
Getriebe Sport-Automatic - mit Steptronic (8-Stufen)
Aerodynamik-Paket M-Technic
Ambiente-Beleuchtung
Ausstattungs-Paket Connected Professional:
Smartphone-Integration (Apple CarPlay und Android Auto), Remote Services, ConciergeServices, Real Time Traffic Information (RTTI)
Außenspiegel elektr. anklappbar, alle Spiegel mit Abblendautomatik
BMW Live Cockpit Professional
Business-Paket:
Dachreling schwarz, Park-Assistent, Klimaautomatik 4-Zonen mit autom. Umluft-Control, Sitzheizung vorn, Rückfahrkamera, Driving Assistant Professional, Spurwechselassistent, Falschfahrwarnung, Speed-Limit-Anzeige, Geschwindigkeits-Regelanlage, Aktiv mit Stop&Go-Funktion, Frontkollisionswarnung, Verkehrszeichenerkennung mit Speed Limit-Assistent, Kreuzungs-Assistent, Querverkehrs-Assistent, Stauassistent, Ausweich-Assistent, Ampel-Erkennung, aktiver Spurhalteassistent, Driving Assistant, Heckaufprall-Vermeidung (Prävention Heckkollision), Spurwechsel-Warnsystem
Innenausstattung: Interieurleisten Edelholz Fineline
Innovations-Paket:
Scheinwerfer Laserlicht, Fernlichtassistent, Head-up-Display, Komfortzugang (Öffnungs-und Schließsystem)
Lenkrad (Leder M-Technic) - heizbar
LM-Felgen 8x18 (Doppelspeiche 662 M)
Luftfederung Hinterachse
M Sport Pro Paket:
Scheinwerfer BMW Individual Shadow-Line, Shadow-Line Hochglanz (erweiterter Umfang), Sicherheitsgurte M, M Sportbremsen (Bremssättel lackiert, rot hochglänzend), Sport-Fahrwerk (M-Technic)
Nichtraucher-Paket
Metallic-Lackierung
Parkassistent-Paket:
Park-Assistent, Einparkhilfe Seite, Rückfahrkamera, Rückfahrhilfe Notbremsfunktion (Active PDC)
Sitzbezug / Polsterung: Leder Dakota mit Farbnaht
Sonnenschutzverglasung (hinten abgedunkelt)
Sound-System Harman-Kardon
Start/Stop-Anlage (Funktion)
Standheizung
WLAN-Hotspot
OPTIONAL (gegen Aufpreis):
Garantieverlängerung, Winterräder, Zulassung, bundesweite Anlieferung...!
Besichtigung vor ihrer Haustür: Wir liefern das Auto zu ihnen nach Hause oder zur der Werkstatt ihres Vertrauens, Sie können sich das Fahrzeug anschauen und probefahren und danach die Kaufentscheidung treffen.
Besichtigung nur nach Terminvereinbarung
UNSERE LEISTUNGEN:
∗inkl. RSV, AU, ALO, KVS ab 36 M
Irrtümer/Zwischenverkauf/Eingabefehler vorbehalten. Die Angaben im Inserat sind keine zugesicherten Eigenschaften. Ausstattungsmerkmale, Fahrzeugangaben, Beschaffenheit und Zustand ausdrücklich ohne Gewähr. Diese sind durch den Käufer vor Ort vor dem Kauf zu prüfen, wir sind gerne dabei behilflich. Alle Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
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Ausstattung (Auszug):
Getriebe Sport-Automatic - mit Steptronic (8-Stufen)
Aerodynamik-Paket M-Technic
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Innenausstattung: Interieurleisten Edelholz Fineline
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Scheinwerfer Laserlicht, Fernlichtassistent, Head-up-Display, Komfortzugang (Öffnungs-und Schließsystem)
Lenkrad (Leder M-Technic) - heizbar
LM-Felgen 8x18 (Doppelspeiche 662 M)
Luftfederung Hinterachse
M Sport Pro Paket:
Scheinwerfer BMW Individual Shadow-Line, Shadow-Line Hochglanz (erweiterter Umfang), Sicherheitsgurte M, M Sportbremsen (Bremssättel lackiert, rot hochglänzend), Sport-Fahrwerk (M-Technic)
Nichtraucher-Paket
Metallic-Lackierung
Parkassistent-Paket:
Park-Assistent, Einparkhilfe Seite, Rückfahrkamera, Rückfahrhilfe Notbremsfunktion (Active PDC)
Sitzbezug / Polsterung: Leder Dakota mit Farbnaht
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- WhatsApp-Chat unter +49-171-4746682
- Finanzierung ab 4,99%, auch ohne Anzahlung
- Jeden Tag von 9:00 bis 19:00 telefonisch erreichbar.
- Inzahlungnahme von ihrem „alten“ Fahrzeug
- Abholung vom Hauptbahnhof Hannover oder Airport Hannover
- Hilfe bei der Beantragung von Überführungskennzeichen und Ausfuhrformalitäten.
- Begutachtung in einer beliebigen regionalen Instanz ihres Vertrauens (ADAC, TÜV, Werkstatt, Gutachter,…)
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Irrtümer/Zwischenverkauf/Eingabefehler vorbehalten. Die Angaben im Inserat sind keine zugesicherten Eigenschaften. Ausstattungsmerkmale, Fahrzeugangaben, Beschaffenheit und Zustand ausdrücklich ohne Gewähr. Diese sind durch den Käufer vor Ort vor dem Kauf zu prüfen, wir sind gerne dabei behilflich. Alle Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
Händler
ROKO GmbH
Planetenring 12
DE-30952 Ronnenberg (bei Hannover)
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Eugen Beck
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Weitere Services
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Impressum
ROKO GmbH
Planetenring 12
DE-30952 Ronnenberg
Telefon: +4951135333679, +49 1714746682, +491602012442
Fax: +49 511 51938333
eMail: info@roko-fahrzeughandel.de
HRB 217642
Vertretungsberechtigt: Yevgeniy Anishchenko, Eugen Beck
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter folgendem Link finden:
http://ec.europa.eu/odr
Gebrauchtwagen-Verkaufsbedingungen (Kraftfahrzeuge und Anhänger) der ROKO GmbH
Unverbindliche Empfehlung des Zentralverbandes Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e. V. (ZDK)
Stand: 01/2022
I. Vertragsabschluss/Übertragung
von Rechten und Pflichten des
Käufers
1. Der Käufer ist an die Bestellung
höchstens bis 10 Tage, bei
Nutzfahrzeugen bis 2 Wochen
gebunden. Der Kaufvertrag ist
abgeschlossen, wenn der Verkäufer
die Annahme der Bestellung des
näher bezeichneten
Kaufgegenstandes innerhalb der
jeweils genannten Fristen in Textform
bestätigt oder die Lieferung ausführt.
Der Verkäufer ist jedoch verpflichtet,
den Besteller unverzüglich zu
unterrichten, wenn er die Bestellung
nicht annimmt.
2. Übertragungen von Rechten und
Pflichten des Käufers aus dem
Kaufvertrag bedürfen der Zustimmung
des Verkäufers in Textform.
Dies gilt nicht für einen auf Geld
gerichteten Anspruch des Käufers
gegen den Verkäufer.
Für andere Ansprüche des Käufers
gegen den Verkäufer bedarf es der
vorherigen Zustimmung des
Verkäufers dann nicht, wenn beim
Verkäufer kein schützenswertes
Interesse an einem
Abtretungsausschluss besteht oder
berechtigte Belange des Käufers an
einer Abtretbarkeit des Rechtes das
schützenswerte Interesse des
Verkäufers an einem
Abtretungsausschluss überwiegen.
II. Zahlung
1. Der Kaufpreis und Preise für
Nebenleistungen sind bei Übergabe
des Kaufgegenstandes und
Aushändigung oder Übersendung der
Rechnung zur Zahlung fällig.
2. Gegen Ansprüche des Verkäufers
kann der Käufer nur dann aufrechnen,
wenn die Gegenforderung des
Käufers unbestritten ist oder ein
rechtskräftiger Titel vorliegt. Hiervon
ausgenommen sind
Gegenforderungen des Käufers aus
demselben Kaufvertrag. Ein
Zurückbehaltungsrecht kann er nur
geltend machen, soweit es auf
Ansprüchen aus demselben
Vertragsverhältnis beruht.
III. Lieferung und Lieferverzug
1. Liefertermine und Lieferfristen, die
verbindlich oder unverbindlich
vereinbart werden können, sind in
Textform anzugeben. Lieferfristen
beginnen mit Vertragsabschluss.
2. Der Käufer kann zehn Tage, bei
Nutzfahrzeugen zwei Wochen, nach
Überschreiten eines unverbindlichen
Liefertermins oder einer
unverbindlichen Lieferfrist den
Verkäufer auffordern, zu liefern. Mit
dem Zugang der Aufforderung kommt
der Verkäufer in Verzug. Hat der
Käufer Anspruch auf Ersatz eines
Verzugsschadens, beschränkt sich
dieser bei leichter Fahrlässigkeit des
Verkäufers auf höchstens 5% des
vereinbarten Kaufpreises.
3. Will der Käufer darüber hinaus vom
Vertrag zurücktreten und/oder
Schadensersatz statt der Leistung
verlangen, muss er dem Verkäufer
nach Ablauf der betreffenden Frist
gemäß Ziffer 2, Satz 1 dieses
Abschnitts eine angemessene Frist
zur Lieferung setzen.
Hat der Käufer Anspruch auf
Schadensersatz statt der Leistung,
beschränkt sich der Anspruch bei
leichter Fahrlässigkeit auf höchstens
10% des vereinbarten Kaufpreises. Ist
der Käufer eine juristische Person des
öffentlichen Rechts, ein öffentlich-
rechtliches Sondervermögen oder ein
Unternehmer, der bei Abschluss des
Vertrages in Ausübung seiner
gewerblichen oder selbständigen
beruflichen Tätigkeit handelt, sind
Schadenersatzansprüche bei leichter
Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Wird dem Verkäufer, während er in
Verzug ist, die Lieferung durch Zufall
unmöglich, so haftet er mit den
vorstehend vereinbarten
Haftungsbegrenzungen. Der
Verkäufer haftet nicht, wenn der
Schaden auch bei rechtzeitiger
Lieferung eingetreten wäre.
4. Wird ein verbindlicher Liefertermin
oder eine verbindliche Lieferfrist
überschritten, kommt der Verkäufer
bereits mit Überschreiten des
Liefertermins oder der Lieferfrist in
Verzug. Die Rechte des Käufers
bestimmen sich dann nach Ziffer 2,
Satz 3 und Ziffer 3 dieses Abschnitts.
5. Die Haftungsbegrenzungen und
Haftungsausschlüsse dieses
Abschnitts gelten nicht für Schäden,
die auf einer grob fahrlässigen oder
vorsätzlichen Verletzung von Pflichten
des Verkäufers, seines gesetzlichen
Vertreters oder seines
Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei
Verletzung von Leben, Körper oder
Gesundheit.
6. Höhere Gewalt oder beim
Verkäufer oder dessen Lieferanten
eintretende Betriebsstörungen, die
den Verkäufer ohne eigenes
Verschulden vorübergehend daran
hindern, den Kaufgegenstand zum
vereinbarten Termin oder innerhalb
der vereinbarten Frist zu liefern,
verändern die in Ziffern 1 bis 4 dieses
Abschnitts genannten Termine und
Fristen um die Dauer der durch diese
Umstände bedingten
Leistungsstörungen. Führen
entsprechende Störungen zu einem
Leistungsaufschub von mehr als vier
Monaten, kann der Käufer vom
Vertrag zurücktreten. Andere
Rücktrittsrechte bleiben davon
unberührt.
IV. Abnahme
1. Der Käufer ist verpflichtet, den
Kaufgegenstand innerhalb von acht
Tagen ab Zugang der
Bereitstellungsanzeige abzunehmen.
Im Falle der Nichtabnahme kann der
Verkäufer von seinen gesetzlichen
Rechten Gebrauch machen.
2. Verlangt der Verkäufer
Schadensersatz, so beträgt dieser
10% des Kaufpreises. Der
Schadenersatz ist höher oder
niedriger anzusetzen, wenn der
Verkäufer einen höheren Schaden
nachweist oder der Käufer nachweist,
dass ein geringerer oder überhaupt
kein Schaden entstanden ist.
V. Eigentumsvorbehalt
1. Der Kaufgegenstand bleibt bis zum
Ausgleich der dem Verkäufer
aufgrund des Kaufvertrages
zustehenden Forderungen Eigentum
des Verkäufers.
Ist der Käufer eine juristische Person
des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-
rechtliches Sonder- vermögen oder
ein Unternehmer, der bei Abschluss
des Vertrages in Ausübung seiner
gewerblichen oder selbständigen
beruflichen Tätigkeit handelt, bleibt
der Eigentumsvorbehalt auch
bestehen für Forderungen des
Verkäufers gegen den Käufer aus der
laufenden Geschäftsbeziehung bis
zum Ausgleich von im
Zusammenhang mit dem Kauf
zustehenden Forderungen.
Auf Verlangen des Käufers ist der
Verkäufer zum Verzicht auf den
Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn
der Käufer sämtliche mit dem
Kaufgegenstand im Zusammenhang
stehende Forderungen unanfechtbar
erfüllt hat und für die übrigen
Forderungen aus den laufenden
Geschäftsbeziehungen eine
angemessene Sicherung besteht.
Während der Dauer des
Eigentumsvorbehalts steht das Recht
zum Besitz der
Zulassungsbescheinigung Teil II dem
Verkäufer zu.
2. Zahlt der Käufer den fälligen
Kaufpreis und Preise für
Nebenleistungen nicht oder nicht
vertragsgemäß, kann der Verkäufer
vom Vertrag zurücktreten und/oder
bei schuldhafter Pflichtverletzung des
Käufers Schadensersatz statt der
Leistung verlangen, wenn er dem
Käufer erfolglos eine angemessene
Frist zur Leistung bestimmt hat, es sei
denn, die Fristsetzung ist
entsprechend den gesetzlichen
Bestimmungen entbehrlich.
3. Solange der Eigentumsvorbehalt
besteht, darf der Käufer über den
Kaufgegenstand weder ver- fügen
Gebrauchtwagen-Verkaufsbedingungen (Kraftfahrzeuge und Anhänger) der ROKO GmbH
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noch Dritten vertraglich eine Nutzung
einräumen.
VI. Haftung für Sachmängel und
Rechtsmängel
1. Sofern der Käufer ein Verbraucher
im Sinne von § 13 BGB ist, kann eine
Verkürzung der zweijährigen
Verjährungsfrist für Sachmängel und
Rechtsmängel auf nicht weniger als
ein Jahr ab Ablieferung des
Kaufgegenstandes an den Käufer nur
wirksam vereinbart werden, wenn der
Käufer vor Abgabe seiner
Vertragserklärung von der Verkürzung
der Verjährungsfrist eigens in
Kenntnis gesetzt und die Verkürzung
im Vertrag ausdrücklich und
gesondert vereinbart wird.
Für Sach- und Rechtsmängel an
Waren mit digitalen Elementen gelten
für die digitalen Elemente nicht die
Bestimmungen dieses Abschnittes,
sondern die gesetzlichen
Regelungen.
2. Ist der Käufer eine juristische
Person des öffentlichen Rechts, ein
öffentlich-rechtliches
Sondervermögen oder ein
Unternehmer, der bei Abschluss des
Vertrages in Ausübung seiner
gewerblichen oder selbständigen
beruflichen Tätigkeit handelt, erfolgt
der Verkauf unter Ausschluss jeglicher
Sach- und Rechtsmängelansprüche.
Dieser Ausschluss gilt nicht für
Schäden, die auf einer grob
fahrlässigen oder vorsätzlichen
Verletzung von Pflichten des
Verkäufers, seines gesetzlichen
Vertreters oder seines
Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei
Verletzung von Leben, Körper oder
Gesundheit.
3. Hat der Verkäufer aufgrund der
gesetzlichen Bestimmungen für einen
Schaden aufzukommen, der leicht
fahrlässig verursacht wurde, so haftet
der Verkäufer beschränkt:
Die Haftung besteht nur bei
Verletzung vertragswesentlicher
Pflichten, etwa solcher, die der
Kaufvertrag dem Verkäufer nach
seinem Inhalt und Zweck gerade
auferlegen will oder deren Erfüllung
die ordnungsgemäße Durchführung
des Kaufvertrages überhaupt erst
ermöglicht und auf deren Einhaltung
der Käufer regelmäßig vertraut und
vertrauen darf. Diese Haftung ist auf
den bei Vertragsabschluss
vorhersehbaren typischen Schaden
begrenzt.
Ausgeschlossen ist die persönliche
Haftung der gesetzlichen Vertreter,
Erfüllungsgehilfen und
Betriebsangehörigen des Verkäufers
für von ihnen durch leichte
Fahrlässigkeit verursachte Schäden.
Dies gilt nicht für Schäden, die auf
einer grob fahrlässigen oder
vorsätzlichen Verletzung von Pflichten
des Verkäufers, seines gesetzlichen
Vertreters oder seines
Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei
Verletzung von Leben, Körper oder
Gesundheit.
4. Unabhängig von einem
Verschulden des Verkäufers bleibt
eine etwaige Haftung des Verkäufers
bei arglistigem Verschweigen eines
Mangels, aus der Übernahme einer
Garantie oder eines
Beschaffungsrisikos und nach dem
Produkthaftungsgesetz unberührt.
5. Soll eine Mängelbeseitigung
durchgeführt werden, gilt folgendes:
a) Ansprüche wegen Sachmängeln
hat der Käufer beim Verkäufer geltend
zu machen. Bei mündlichen Anzeigen
von Ansprüchen ist dem Käufer eine
Bestätigung über den Eingang der
Anzeige in Textform auszuhändigen.
b) Wird der Kaufgegenstand wegen
eines Sachmangels betriebsunfähig,
kann sich der Käufer mit vorheriger
Zustimmung des Verkäufers an einen
anderen Kfz-Meisterbetrieb wenden.
c) Für die im Rahmen einer
Mängelbeseitigung eingebauten Teile
kann der Käufer bis zum Ablauf der
Verjährungsfrist des
Kaufgegenstandes
Sachmängelansprüche auf Grund des
Kaufvertrages geltend machen.
Ersetzte Teile werden Eigentum des
Verkäufers.
VII. Haftung für sonstige
Ansprüche
1. Für sonstige Ansprüche des
Käufers, die nicht in Abschnitt VI.
„Haftung für Sachmängel und
Rechtsmängel“ geregelt sind, gelten
die gesetzlichen Verjährungsfristen.
2. Die Haftung wegen Lieferverzuges
ist in Ab- schnitt III „Lieferung und
Lieferverzug“ abschließend geregelt.
Für sonstige
Schadensersatzansprüche gegen den
Verkäufer gelten die Regelungen in
Abschnitt VI. „Haftung für
Sachmängel und Rechtsmängel“,
Ziffer 3 und 4 entsprechend.
3. Wenn der Käufer ein Verbraucher
im Sinne von § 13 BGB ist und
Vertragsgegenstand auch die
Bereitstellung digitaler Inhalte oder
digitaler Dienstleistungen ist, wobei
das Fahrzeug seine Funktion auch
ohne diese digitalen Produkte erfüllen
kann, gelten für diese digitalen Inhalte
oder digitalen Dienstleistungen die
gesetzlichen Vorschriften der §§ 327 ff
BGB.
VIII. Gerichtsstand
1. Für sämtliche gegenwärtigen und
zukünftigen Ansprüche aus der
Geschäftsverbindung mit Kaufleuten
einschließlich Wechsel- und
Scheckforderungen ist
ausschließlicher Gerichtsstand der
Sitz des Verkäufers.
2. Der gleiche Gerichtsstand gilt,
wenn der Käufer keinen allgemeinen
Gerichtsstand im Inland hat, nach
Vertragsabschluss seinen Wohnsitz
oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus
dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz
oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum
Zeitpunkt der Klageerhebung nicht
bekannt ist. Im Übrigen gilt bei
Ansprüchen des Verkäufers
gegenüber dem Käufer dessen
Wohnsitz als Gerichtsstand.
IX. Außergerichtliche
Streitbeilegung
1. Kfz-Schiedsstellen
a) Führt der Kfz-Betrieb das
Meisterschild „Meisterbetrieb der Kfz-
Innung“ oder das Basisschild
„Mitgliedsbetrieb der Kfz-Innung“,
können die Parteien bei Streitigkeiten
aus dem Kaufvertrag über gebrauchte
Fahrzeuge mit einem zulässigen
Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5
t - mit Ausnahme über den Kaufpreis -
die für den Sitz des Verkäufers
zuständige Kfz- Schiedsstelle
anrufen. Die Anrufung muss
unverzüglich nach Kenntnis des
Streitpunktes, spätestens einen
Monat nach Ablauf der
Verjährungsfrist für Sach- und
Rechtsmängel gem. Abschnitt VI.
durch Einreichung eines Schriftsatzes
(Anrufungsschrift) bei der Kfz-
Schiedsstelle erfolgen.
b) Durch die Entscheidung der Kfz-
Schiedsstelle wird der Rechtsweg
nicht ausgeschlossen.
c) Durch die Anrufung der Kfz-
Schiedsstelle ist die Verjährung für die
Dauer des Verfahrens ge- hemmt.
d) Das Verfahren vor der Kfz-
Schiedsstelle richtet sich nach deren
Geschäfts- und Verfahrensordnung,
die den Parteien auf Verlangen von
der Kfz-Schiedsstelle ausgehändigt
wird.
e) Die Anrufung der Kfz-Schiedsstelle
ist ausgeschlossen, wenn bereits der
Rechtsweg be- schritten ist. Wird der
Rechtsweg während eines
Schiedsstellenverfahrens beschritten,
stellt die Kfz-Schiedsstelle ihre
Tätigkeit ein.
f) Für die Inanspruchnahme der Kfz-
Schiedsstelle werden Kosten nicht
erhoben.
2. Hinweis gemäß § 36
Verbraucherstreitbeilegungsgesetz
(VSBG)
Der Verkäufer wird nicht
Streitbeilegungsverfahren
Verbraucherschlichtungsstelle im
Sinne des VSBG teilnehmen und ist
hierzu auch nicht verpflichtet.
Händler
ROKO GmbH
Planetenring 12
DE-30952 Ronnenberg (bei Hannover)
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- Finanzierung
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Impressum
ROKO GmbH
Planetenring 12
DE-30952 Ronnenberg
Telefon: +4951135333679, +49 1714746682, +491602012442
Fax: +49 511 51938333
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Vertretungsberechtigt: Yevgeniy Anishchenko, Eugen Beck
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Gebrauchtwagen-Verkaufsbedingungen (Kraftfahrzeuge und Anhänger) der ROKO GmbH
Unverbindliche Empfehlung des Zentralverbandes Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e. V. (ZDK)
Stand: 01/2022
I. Vertragsabschluss/Übertragung
von Rechten und Pflichten des
Käufers
1. Der Käufer ist an die Bestellung
höchstens bis 10 Tage, bei
Nutzfahrzeugen bis 2 Wochen
gebunden. Der Kaufvertrag ist
abgeschlossen, wenn der Verkäufer
die Annahme der Bestellung des
näher bezeichneten
Kaufgegenstandes innerhalb der
jeweils genannten Fristen in Textform
bestätigt oder die Lieferung ausführt.
Der Verkäufer ist jedoch verpflichtet,
den Besteller unverzüglich zu
unterrichten, wenn er die Bestellung
nicht annimmt.
2. Übertragungen von Rechten und
Pflichten des Käufers aus dem
Kaufvertrag bedürfen der Zustimmung
des Verkäufers in Textform.
Dies gilt nicht für einen auf Geld
gerichteten Anspruch des Käufers
gegen den Verkäufer.
Für andere Ansprüche des Käufers
gegen den Verkäufer bedarf es der
vorherigen Zustimmung des
Verkäufers dann nicht, wenn beim
Verkäufer kein schützenswertes
Interesse an einem
Abtretungsausschluss besteht oder
berechtigte Belange des Käufers an
einer Abtretbarkeit des Rechtes das
schützenswerte Interesse des
Verkäufers an einem
Abtretungsausschluss überwiegen.
II. Zahlung
1. Der Kaufpreis und Preise für
Nebenleistungen sind bei Übergabe
des Kaufgegenstandes und
Aushändigung oder Übersendung der
Rechnung zur Zahlung fällig.
2. Gegen Ansprüche des Verkäufers
kann der Käufer nur dann aufrechnen,
wenn die Gegenforderung des
Käufers unbestritten ist oder ein
rechtskräftiger Titel vorliegt. Hiervon
ausgenommen sind
Gegenforderungen des Käufers aus
demselben Kaufvertrag. Ein
Zurückbehaltungsrecht kann er nur
geltend machen, soweit es auf
Ansprüchen aus demselben
Vertragsverhältnis beruht.
III. Lieferung und Lieferverzug
1. Liefertermine und Lieferfristen, die
verbindlich oder unverbindlich
vereinbart werden können, sind in
Textform anzugeben. Lieferfristen
beginnen mit Vertragsabschluss.
2. Der Käufer kann zehn Tage, bei
Nutzfahrzeugen zwei Wochen, nach
Überschreiten eines unverbindlichen
Liefertermins oder einer
unverbindlichen Lieferfrist den
Verkäufer auffordern, zu liefern. Mit
dem Zugang der Aufforderung kommt
der Verkäufer in Verzug. Hat der
Käufer Anspruch auf Ersatz eines
Verzugsschadens, beschränkt sich
dieser bei leichter Fahrlässigkeit des
Verkäufers auf höchstens 5% des
vereinbarten Kaufpreises.
3. Will der Käufer darüber hinaus vom
Vertrag zurücktreten und/oder
Schadensersatz statt der Leistung
verlangen, muss er dem Verkäufer
nach Ablauf der betreffenden Frist
gemäß Ziffer 2, Satz 1 dieses
Abschnitts eine angemessene Frist
zur Lieferung setzen.
Hat der Käufer Anspruch auf
Schadensersatz statt der Leistung,
beschränkt sich der Anspruch bei
leichter Fahrlässigkeit auf höchstens
10% des vereinbarten Kaufpreises. Ist
der Käufer eine juristische Person des
öffentlichen Rechts, ein öffentlich-
rechtliches Sondervermögen oder ein
Unternehmer, der bei Abschluss des
Vertrages in Ausübung seiner
gewerblichen oder selbständigen
beruflichen Tätigkeit handelt, sind
Schadenersatzansprüche bei leichter
Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Wird dem Verkäufer, während er in
Verzug ist, die Lieferung durch Zufall
unmöglich, so haftet er mit den
vorstehend vereinbarten
Haftungsbegrenzungen. Der
Verkäufer haftet nicht, wenn der
Schaden auch bei rechtzeitiger
Lieferung eingetreten wäre.
4. Wird ein verbindlicher Liefertermin
oder eine verbindliche Lieferfrist
überschritten, kommt der Verkäufer
bereits mit Überschreiten des
Liefertermins oder der Lieferfrist in
Verzug. Die Rechte des Käufers
bestimmen sich dann nach Ziffer 2,
Satz 3 und Ziffer 3 dieses Abschnitts.
5. Die Haftungsbegrenzungen und
Haftungsausschlüsse dieses
Abschnitts gelten nicht für Schäden,
die auf einer grob fahrlässigen oder
vorsätzlichen Verletzung von Pflichten
des Verkäufers, seines gesetzlichen
Vertreters oder seines
Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei
Verletzung von Leben, Körper oder
Gesundheit.
6. Höhere Gewalt oder beim
Verkäufer oder dessen Lieferanten
eintretende Betriebsstörungen, die
den Verkäufer ohne eigenes
Verschulden vorübergehend daran
hindern, den Kaufgegenstand zum
vereinbarten Termin oder innerhalb
der vereinbarten Frist zu liefern,
verändern die in Ziffern 1 bis 4 dieses
Abschnitts genannten Termine und
Fristen um die Dauer der durch diese
Umstände bedingten
Leistungsstörungen. Führen
entsprechende Störungen zu einem
Leistungsaufschub von mehr als vier
Monaten, kann der Käufer vom
Vertrag zurücktreten. Andere
Rücktrittsrechte bleiben davon
unberührt.
IV. Abnahme
1. Der Käufer ist verpflichtet, den
Kaufgegenstand innerhalb von acht
Tagen ab Zugang der
Bereitstellungsanzeige abzunehmen.
Im Falle der Nichtabnahme kann der
Verkäufer von seinen gesetzlichen
Rechten Gebrauch machen.
2. Verlangt der Verkäufer
Schadensersatz, so beträgt dieser
10% des Kaufpreises. Der
Schadenersatz ist höher oder
niedriger anzusetzen, wenn der
Verkäufer einen höheren Schaden
nachweist oder der Käufer nachweist,
dass ein geringerer oder überhaupt
kein Schaden entstanden ist.
V. Eigentumsvorbehalt
1. Der Kaufgegenstand bleibt bis zum
Ausgleich der dem Verkäufer
aufgrund des Kaufvertrages
zustehenden Forderungen Eigentum
des Verkäufers.
Ist der Käufer eine juristische Person
des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-
rechtliches Sonder- vermögen oder
ein Unternehmer, der bei Abschluss
des Vertrages in Ausübung seiner
gewerblichen oder selbständigen
beruflichen Tätigkeit handelt, bleibt
der Eigentumsvorbehalt auch
bestehen für Forderungen des
Verkäufers gegen den Käufer aus der
laufenden Geschäftsbeziehung bis
zum Ausgleich von im
Zusammenhang mit dem Kauf
zustehenden Forderungen.
Auf Verlangen des Käufers ist der
Verkäufer zum Verzicht auf den
Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn
der Käufer sämtliche mit dem
Kaufgegenstand im Zusammenhang
stehende Forderungen unanfechtbar
erfüllt hat und für die übrigen
Forderungen aus den laufenden
Geschäftsbeziehungen eine
angemessene Sicherung besteht.
Während der Dauer des
Eigentumsvorbehalts steht das Recht
zum Besitz der
Zulassungsbescheinigung Teil II dem
Verkäufer zu.
2. Zahlt der Käufer den fälligen
Kaufpreis und Preise für
Nebenleistungen nicht oder nicht
vertragsgemäß, kann der Verkäufer
vom Vertrag zurücktreten und/oder
bei schuldhafter Pflichtverletzung des
Käufers Schadensersatz statt der
Leistung verlangen, wenn er dem
Käufer erfolglos eine angemessene
Frist zur Leistung bestimmt hat, es sei
denn, die Fristsetzung ist
entsprechend den gesetzlichen
Bestimmungen entbehrlich.
3. Solange der Eigentumsvorbehalt
besteht, darf der Käufer über den
Kaufgegenstand weder ver- fügen
Gebrauchtwagen-Verkaufsbedingungen (Kraftfahrzeuge und Anhänger) der ROKO GmbH
Unverbindliche Empfehlung des Zentralverbandes Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e. V. (ZDK)
Stand: 01/2022
noch Dritten vertraglich eine Nutzung
einräumen.
VI. Haftung für Sachmängel und
Rechtsmängel
1. Sofern der Käufer ein Verbraucher
im Sinne von § 13 BGB ist, kann eine
Verkürzung der zweijährigen
Verjährungsfrist für Sachmängel und
Rechtsmängel auf nicht weniger als
ein Jahr ab Ablieferung des
Kaufgegenstandes an den Käufer nur
wirksam vereinbart werden, wenn der
Käufer vor Abgabe seiner
Vertragserklärung von der Verkürzung
der Verjährungsfrist eigens in
Kenntnis gesetzt und die Verkürzung
im Vertrag ausdrücklich und
gesondert vereinbart wird.
Für Sach- und Rechtsmängel an
Waren mit digitalen Elementen gelten
für die digitalen Elemente nicht die
Bestimmungen dieses Abschnittes,
sondern die gesetzlichen
Regelungen.
2. Ist der Käufer eine juristische
Person des öffentlichen Rechts, ein
öffentlich-rechtliches
Sondervermögen oder ein
Unternehmer, der bei Abschluss des
Vertrages in Ausübung seiner
gewerblichen oder selbständigen
beruflichen Tätigkeit handelt, erfolgt
der Verkauf unter Ausschluss jeglicher
Sach- und Rechtsmängelansprüche.
Dieser Ausschluss gilt nicht für
Schäden, die auf einer grob
fahrlässigen oder vorsätzlichen
Verletzung von Pflichten des
Verkäufers, seines gesetzlichen
Vertreters oder seines
Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei
Verletzung von Leben, Körper oder
Gesundheit.
3. Hat der Verkäufer aufgrund der
gesetzlichen Bestimmungen für einen
Schaden aufzukommen, der leicht
fahrlässig verursacht wurde, so haftet
der Verkäufer beschränkt:
Die Haftung besteht nur bei
Verletzung vertragswesentlicher
Pflichten, etwa solcher, die der
Kaufvertrag dem Verkäufer nach
seinem Inhalt und Zweck gerade
auferlegen will oder deren Erfüllung
die ordnungsgemäße Durchführung
des Kaufvertrages überhaupt erst
ermöglicht und auf deren Einhaltung
der Käufer regelmäßig vertraut und
vertrauen darf. Diese Haftung ist auf
den bei Vertragsabschluss
vorhersehbaren typischen Schaden
begrenzt.
Ausgeschlossen ist die persönliche
Haftung der gesetzlichen Vertreter,
Erfüllungsgehilfen und
Betriebsangehörigen des Verkäufers
für von ihnen durch leichte
Fahrlässigkeit verursachte Schäden.
Dies gilt nicht für Schäden, die auf
einer grob fahrlässigen oder
vorsätzlichen Verletzung von Pflichten
des Verkäufers, seines gesetzlichen
Vertreters oder seines
Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei
Verletzung von Leben, Körper oder
Gesundheit.
4. Unabhängig von einem
Verschulden des Verkäufers bleibt
eine etwaige Haftung des Verkäufers
bei arglistigem Verschweigen eines
Mangels, aus der Übernahme einer
Garantie oder eines
Beschaffungsrisikos und nach dem
Produkthaftungsgesetz unberührt.
5. Soll eine Mängelbeseitigung
durchgeführt werden, gilt folgendes:
a) Ansprüche wegen Sachmängeln
hat der Käufer beim Verkäufer geltend
zu machen. Bei mündlichen Anzeigen
von Ansprüchen ist dem Käufer eine
Bestätigung über den Eingang der
Anzeige in Textform auszuhändigen.
b) Wird der Kaufgegenstand wegen
eines Sachmangels betriebsunfähig,
kann sich der Käufer mit vorheriger
Zustimmung des Verkäufers an einen
anderen Kfz-Meisterbetrieb wenden.
c) Für die im Rahmen einer
Mängelbeseitigung eingebauten Teile
kann der Käufer bis zum Ablauf der
Verjährungsfrist des
Kaufgegenstandes
Sachmängelansprüche auf Grund des
Kaufvertrages geltend machen.
Ersetzte Teile werden Eigentum des
Verkäufers.
VII. Haftung für sonstige
Ansprüche
1. Für sonstige Ansprüche des
Käufers, die nicht in Abschnitt VI.
„Haftung für Sachmängel und
Rechtsmängel“ geregelt sind, gelten
die gesetzlichen Verjährungsfristen.
2. Die Haftung wegen Lieferverzuges
ist in Ab- schnitt III „Lieferung und
Lieferverzug“ abschließend geregelt.
Für sonstige
Schadensersatzansprüche gegen den
Verkäufer gelten die Regelungen in
Abschnitt VI. „Haftung für
Sachmängel und Rechtsmängel“,
Ziffer 3 und 4 entsprechend.
3. Wenn der Käufer ein Verbraucher
im Sinne von § 13 BGB ist und
Vertragsgegenstand auch die
Bereitstellung digitaler Inhalte oder
digitaler Dienstleistungen ist, wobei
das Fahrzeug seine Funktion auch
ohne diese digitalen Produkte erfüllen
kann, gelten für diese digitalen Inhalte
oder digitalen Dienstleistungen die
gesetzlichen Vorschriften der §§ 327 ff
BGB.
VIII. Gerichtsstand
1. Für sämtliche gegenwärtigen und
zukünftigen Ansprüche aus der
Geschäftsverbindung mit Kaufleuten
einschließlich Wechsel- und
Scheckforderungen ist
ausschließlicher Gerichtsstand der
Sitz des Verkäufers.
2. Der gleiche Gerichtsstand gilt,
wenn der Käufer keinen allgemeinen
Gerichtsstand im Inland hat, nach
Vertragsabschluss seinen Wohnsitz
oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus
dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz
oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum
Zeitpunkt der Klageerhebung nicht
bekannt ist. Im Übrigen gilt bei
Ansprüchen des Verkäufers
gegenüber dem Käufer dessen
Wohnsitz als Gerichtsstand.
IX. Außergerichtliche
Streitbeilegung
1. Kfz-Schiedsstellen
a) Führt der Kfz-Betrieb das
Meisterschild „Meisterbetrieb der Kfz-
Innung“ oder das Basisschild
„Mitgliedsbetrieb der Kfz-Innung“,
können die Parteien bei Streitigkeiten
aus dem Kaufvertrag über gebrauchte
Fahrzeuge mit einem zulässigen
Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5
t - mit Ausnahme über den Kaufpreis -
die für den Sitz des Verkäufers
zuständige Kfz- Schiedsstelle
anrufen. Die Anrufung muss
unverzüglich nach Kenntnis des
Streitpunktes, spätestens einen
Monat nach Ablauf der
Verjährungsfrist für Sach- und
Rechtsmängel gem. Abschnitt VI.
durch Einreichung eines Schriftsatzes
(Anrufungsschrift) bei der Kfz-
Schiedsstelle erfolgen.
b) Durch die Entscheidung der Kfz-
Schiedsstelle wird der Rechtsweg
nicht ausgeschlossen.
c) Durch die Anrufung der Kfz-
Schiedsstelle ist die Verjährung für die
Dauer des Verfahrens ge- hemmt.
d) Das Verfahren vor der Kfz-
Schiedsstelle richtet sich nach deren
Geschäfts- und Verfahrensordnung,
die den Parteien auf Verlangen von
der Kfz-Schiedsstelle ausgehändigt
wird.
e) Die Anrufung der Kfz-Schiedsstelle
ist ausgeschlossen, wenn bereits der
Rechtsweg be- schritten ist. Wird der
Rechtsweg während eines
Schiedsstellenverfahrens beschritten,
stellt die Kfz-Schiedsstelle ihre
Tätigkeit ein.
f) Für die Inanspruchnahme der Kfz-
Schiedsstelle werden Kosten nicht
erhoben.
2. Hinweis gemäß § 36
Verbraucherstreitbeilegungsgesetz
(VSBG)
Der Verkäufer wird nicht
Streitbeilegungsverfahren
Verbraucherschlichtungsstelle im
Sinne des VSBG teilnehmen und ist
hierzu auch nicht verpflichtet.
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2 Die Informationen erfolgen gemäß der Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung. Die angegebenen Werte wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren WLTP (Worldwide Harmonised Light-Duty Vehicles Test Procedure) ermittelt. Der Kraftstoffverbrauch und der CO₂-Ausstoß eines Pkw sind nicht nur von der effizienten Ausnutzung des Kraftstoffs durch den Pkw, sondern auch vom Fahrstil und anderen nichttechnischen Faktoren abhängig. CO₂ ist das für die Erderwärmung hauptverantwortliche Treibhausgas. Ein Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch und die CO₂-Emissionen aller in Deutschland angebotenen neuen Pkw-Modelle ist unentgeltlich einsehbar an jedem Verkaufsort in Deutschland, an dem neue Pkw ausgestellt oder angeboten werden. Der Leitfaden ist auch hier abrufbar: www.dat.de/co2/