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11.950 €
Volkswagen Phaeton4.2 V8 4Motion lang *TOP Ausstattung*
11.950 €
Kilometerstand
169.986 km
Leistung
246 kW (334 PS)
Kraftstoffart
Benzin
Getriebe
Automatik
Erstzulassung
03/2010
Fahrzeughalter
2
Technische Daten
- Fahrzeugzustand
- Gebrauchtfahrzeug, Unfallfrei
- Kategorie
- Limousine
- Herkunft
- Deutsche Ausführung
- Kilometerstand
- 169.986 km
- Hubraum
- 4.172 cm³
- Leistung
- 246 kW (334 PS)
- Antriebsart
- Verbrennungsmotor
- Kraftstoffart
- Benzin
- Energieverbrauch (komb.)2
- 12,9 l/100km
- CO₂-Emissionen (komb.)2
- 298 g/km
- Kraftstoffverbrauch2
- 12,9 l/100km (kombiniert)
- Anzahl Sitzplätze
- 5
- Anzahl der Türen
- 4/5
- Getriebe
- Automatik
- Schadstoffklasse
- Euro5
- Umweltplakette
- 4 (Grün)
- Erstzulassung
- 03/2010
- Anzahl der Fahrzeughalter
- 2
- HU
- Neu
- Klimatisierung
- 4-Zonen-Klimaautomatik
- Einparkhilfe
- Vorne, Hinten, Kamera
- Airbags
- Front-, Seiten- und weitere Airbags
- Farbe (Hersteller)
- CAMPANELLAWEISS
- Farbe
- Weiß
- Innenausstattung
- Vollleder, Beige
Ausstattung
- Abgedunkelte Scheiben
- ABS
- Allradantrieb
- Anhängerkupplung abnehmbar
- Armlehne
- Berganfahrassistent
- Bi-Xenon Scheinwerfer
- Bluetooth
- Bordcomputer
- CD-Spieler
- Elektr. Fensterheber
- Elektr. Heckklappe
- Elektr. Seitenspiegel
- Elektr. Seitenspiegel anklappbar
- Elektr. Sitzeinstellung
- Elektr. Sitzeinstellung mit Memory-Funktion
- Elektr. Wegfahrsperre
- ESP
- Freisprecheinrichtung
- Garantie
- Innenspiegel autom. abblendend
- Isofix
- Lederlenkrad
- Leichtmetallfelgen
- Lichtsensor
- Lordosenstütze
- Luftfederung
- Massagesitze
- Multi-CD-Wechsler
- Multifunktionslenkrad
- Navigationssystem
- Nebelscheinwerfer
- Nichtraucher-Fahrzeug
- Notbremsassistent
- Regensensor
- Scheckheftgepflegt
- Scheinwerferreinigung
- Schiebedach
- Schlüssellose Zentralverriegelung (Keyless)
- Servolenkung
- Sitzbelüftung
- Sitzheizung
- Soundsystem
- Standheizung
- Tempomat
- Touchscreen
- Traktionskontrolle
- Tuner/Radio
- USB
- Zentralverriegelung
Fahrzeugbeschreibung laut Anbieter
!!Achtung!! Bitte melden Sie sich für eine Besichtigung vorab telefonisch an.
Sonderausstattung:
Serienausstattung:
Sonderausstattung:
- Audio-Navigationssystem RNS 810 (10 Lautsprecher)
- Bi-Xenon-Scheinwerfer mit dynamischem Kurvenlicht
- Lenkrad (Holz/Leder) mit Multifunktion
- Multimediabuchse MEDIA-IN
- Reserverad in Fahrbereifung (Leichtmetall)
- Rückfahrkamera (Rear View)
- Schließ-/Startsystem Keyless Access
- Servoschliessung für Kofferraumdeckel
- Sitze: Komfortsitze vorn
- Vorrüstung Mobiltelefon/Handy Premium mit Bluetooth-Schnittstelle
- Zusatzheizung (Standheizung)
Serienausstattung:
- 3-Punkt-Sicherheitsgurt hinten mitte
- Antriebs-Schlupfregelung (ASR)
- Antriebsart: Allradantrieb permanent
- Audiosystem 8/10 (Radio, 8-Kanal-Verstärker, 10 Lautsprecher, CD-Wechsler)
- Automatische Fahrlichtschaltung (ALS)
- Außenspiegel elektr. verstell- und heizbar, beide
- Außenspiegel mit Umfeldleuchte
- Bremsassistent
- CD-Wechsler
- Elektron. Differentialsperre (EDS)
- Elektron. Stabilitäts-Programm (ESP)
- Fensterheber elektrisch vorn und hinten
- Fondbedienung Klimaanlage
- Frontscheibe mit Bandfilter oben
- Fußraumbeleuchtung vorn und hinten
- Geschwindigkeits-Regelanlage (Tempomat)
- Getriebe Automatik - Tiptronic (6-Stufen)
- Infotainment-Center mit 7"-Colordisplay
- Innenausstattung: Dekoreinlagen Holz Eukalyptus
- Innenausstattung: Leder Vienna Classic Style
- Isofix-Aufnahmen für Kindersitz an Rücksitz
- Karosserie: 4-türig
- Kindersicherung im Fahrgastraum elektr. betätigt
- Klimaanlage Climatronic 4-Zonen
- Lenksäule (Lenkrad) verstellbar, Höhen-/Längsverstellung
- Leseleuchten vorn und hinten
- Luftfederung elektronisch geregelt
- Mittelarmlehne vorn
- Motor 4,2 Ltr. - 246 kW V8
- Multifunktionsanzeige mit Farbdisplay
- Nebelscheinwerfer integriert
- Nichtraucher-Paket
- Pedale Edelstahl
- Radstand 3001 mm
- Schadstoffarm nach Abgasnorm Euro 5
- Schalt-/Wählhebelgriff Holz/Leder
- Scheibenwaschdüsen heizbar
- Scheibenwischer mit Regensensor
- Scheinwerfer-Reinigungsanlage (SRA)
- Schiebe-/Hebedach elektr. (Glas) mit Vorwahlautomatik
- Seitenairbag vorn und hinten mit Kopf-Airbag-Einheit
- Servolenkung elektronisch gesteuert (Servotronic)
- Sitzausstattung: 5-Sitzer
- Sitze vorn elektr. verstellbar (12-fach)
- Sitzheizung vorn
- Sonnenblende links + rechts mit Spiegel (beleuchtet)
- Sonnenschutzrollo an Türscheiben hinten
- Verglasung Dämmglas (wärmedämmend und infrarot-reflektierend)
- Wegfahrsperre (elektronisch)
- Zentralverriegelung
- FINANZIERUNG und INZAHLUNGNAHME möglich.
- Irrtümer, Änderungen und Zwischenverkauf vorbehalten.
- Die Fahrzeugbeschreibung dient lediglich der allgemeinen Identifizierung des Fahrzeuges
- und stellt keine Gewährleistung im kaufrechtlichen Sinne dar.
- Die Angaben erheben nicht den Anspruch auf Vollständigkeit.
- Garantieerweiterung gegen Aufpreis möglich.
- TÜV auf Wunsch neu.
- Ständig wechselnde Fahrzeuge im Angebot.
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Glass Automobile GmbH
Oderstr. 71
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- Finanzierung
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Impressum
Glass Automobile GmbH
Oderstr.71
14513 Teltow
Tel. 03328-3090404
Fax: 03328-3090405
Mobil: 01577-3667820
USt.-Id. DE328071374
Mail: info@glass-automobile.de
(ACHTUNG, nicht für frist- und formwahrende Schreiben, Anhänge werden aus Sicherheitsgründen nicht empfangen)
Allgemeine Geschäftsbedingungen Glass Automobile GmbH
für den Verkauf gebrauchter Kraftfahrzeuge und Anhänger
I. Vertragsabschluss / Übertragung von Rechten und Pflichten des Käufers
1. Der Käufer ist an die Bestellung höchstens zehn Tage gebunden. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung des näher bezeichneten Kaufgegenstandes innerhalb dieser Frist in Textform bestätigt oder die Lieferung ausführt. Der Verkäufer ist jedoch verpflichtet, den Käufer unverzüglich zu unterrichten, wenn er die Bestellung nicht annimmt.
2. Die Übertragung von Rechten und Pflichten des Käufers aus dem Kaufvertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Verkäufers. Dies gilt nicht für auf Geld gerichtete Ansprüche des Käufers gegen den Verkäufer.
3. Für andere Rechte des Käufers gegen den Verkäufer bedarf es der Zustimmung des Verkäufers nicht, wenn beim Verkäufer kein schützenswertes Interesse an einem Abtretungsausschluss besteht oder berechtigte Belange des Käufers an der Abtretbarkeit des Rechtes das schützenswerte Interesse des Verkäufers überwiegen.
II. Zahlung
1. Der Kaufpreis sowie Preise für Nebenleistungen sind bei Übergabe des Kaufgegenstandes und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung zur Zahlung fällig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
2. Gegenansprüche des Verkäufers kann der Käufer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Käufer nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Kaufvertrag beruht.
III. Lieferung und Lieferverzug
1. Liefertermine und Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind in Textform anzugeben.
2. Der Käufer kann zehn Tage nach Verstreichen eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist den Verkäufer auffordern, zu liefern. Mit dem Zugang dieser Aufforderung kommt der Verkäufer in Verzug. Hat der Käufer Anspruch auf Ersatz eines Verzugsschadens, beschränkt sich dieser bei leichter Fahrlässigkeit des Verkäufers auf höchstens fünf Prozent des vereinbarten Kaufpreises. Will der Käufer darüber hinaus vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen, muss er dem Verkäufer nach Ablauf der Zehn-Tages-Frist eine angemessene Frist zur Lieferung setzen. Hat der Käufer Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung, beschränkt sich dieser Anspruch bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens zehn Prozent des vereinbarten Kaufpreises. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, sind Schadensersatzansprüche bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Wird dem Verkäufer während des Verzugs die Lieferung durch Zufall unmöglich, so haftet er mit den vorstehend vereinbarten Haftungsbegrenzungen. Der Verkäufer haftet nicht, wenn der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung eingetreten wäre.
3. Wird ein verbindlicher Liefertermin oder eine verbindliche Lieferfrist überschritten, kommt der Verkäufer bereits mit Überschreiten des Liefertermins oder der Lieferfrist in Verzug. Die Rechte des Käufers bestimmen sich dann nach Ziffer 2 dieses Abschnitts.
4. Die Haftungsbegrenzungen und Haftungsausschlüsse dieses Abschnitts gelten nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Verkäufers, seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
5. Höhere Gewalt oder beim Verkäufer oder dessen Lieferanten eintretende Betriebsstörungen, die den Verkäufer ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, den Kaufgegenstand zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, verlängern die Lieferfristen um die Dauer der Leistungsstörung. Führen solche Störungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als vier Monaten, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Weitere gesetzliche Rücktrittsrechte bleiben unberührt. Verzögerungen, die auf Umständen beruhen, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat, insbesondere aufgrund von Mitwirkungspflichten des Käufers, behördlichen Abläufen, Tätigkeiten von Zulassungsstellen, Zulassungsdiensten, Versanddienstleistern oder sonstigen Dritten, begründen keinen Lieferverzug.
IV. Abnahme
1. Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand innerhalb von acht Tagen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige abzunehmen. Im Falle der Nichtabnahme kann der Verkäufer von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen.
2. Verlangt der Verkäufer Schadensersatz, so beträgt dieser zehn Prozent des Bruttokaufpreises. Der Schadenersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren Schaden nachweist oder der Käufer nachweist, dass ein geringerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist.
3. Nimmt der Käufer das Fahrzeug trotz wirksamen Vertragsschlusses unberechtigt nicht ab oder tritt er ohne rechtlichen Grund vom Kaufvertrag zurück, ist der Verkäufer berechtigt, pauschalierten Schadensersatz zu verlangen.
Der pauschalierte Schadensersatz beträgt bei Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB 10 % des vereinbarten Kaufpreises.
Ist der Käufer Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, beträgt der pauschalierte Schadensersatz 15 % des vereinbarten Kaufpreises.
Dem Käufer bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass dem Verkäufer kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Dem Verkäufer bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
4. Kommt der Käufer seiner Verpflichtung zur Abnahme des Fahrzeugs nicht nach, ist der Verkäufer berechtigt, angemessene Stand- und Verwahrkosten in Höhe von 10,00 EUR pro Kalendertag zu berechnen. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt; gezahlte Standkosten werden angerechnet.
V. Eigentumsvorbehalt
1. Der Kaufgegenstand bleibt bis zum vollständigen Ausgleich der dem Verkäufer aus dem Kaufvertrag zustehenden Forderungen Eigentum des Verkäufers. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, bleibt der Eigentumsvorbehalt auch für Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung bestehen. Auf Verlangen des Käufers ist der Verkäufer zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn der Käufer sämtliche mit dem Kaufgegenstand in Zusammenhang stehenden Forderungen erfüllt hat und für die übrigen Forderungen eine angemessene Sicherung besteht. Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts steht das Recht zum Besitz der Zulassungsbescheinigung Teil II dem Verkäufer zu.
2. Bei Zahlungsverzug des Käufers ist der Verkäufer berechtigt, gemäß den gesetzlichen Vorschriften vom Kaufvertrag zurückzutreten.
3. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Käufer über den Kaufgegenstand weder verfügen noch Dritten eine Nutzung einräumen.
VI. Haftung für Sachmängel und Rechtsmängel
1. Der Verkauf von Gebrauchtfahrzeugen erfolgt unter Ausschluss jeglicher Sach- und Rechtsmängelhaftung, wenn der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer ist. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung des Verkäufers, seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen.
2. Soweit der Verkäufer aufgrund gesetzlicher Bestimmungen für einen Schaden haftet, der leicht fahrlässig verursacht wurde, haftet er nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, typischen Schaden begrenzt. Eine persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Verkäufers für durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden ist ausgeschlossen. Diese Haftungsbegrenzung gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung.
3. Unberührt bleiben Ansprüche wegen arglistigen Verschweigens eines Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos sowie Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
4. Liegt ein Verbrauchsgüterkauf vor, gilt ergänzend Folgendes:
Sachmängel sind vom Käufer unverzüglich anzuzeigen. Der Käufer hat dem Verkäufer das Fahrzeug zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung am Sitz des Verkäufers zur Verfügung zu stellen. Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, eine Nacherfüllung an einem anderen Ort vorzunehmen. Ersetzte Teile werden Eigentum des Verkäufers. Für im Rahmen der Nacherfüllung eingebaute Teile können Sachmängelansprüche nur bis zum Ablauf der Verjährungsfrist des Kaufgegenstandes geltend gemacht werden.
Schadensersatz-, Aufwendungsersatz- oder Kostenerstattungsansprüche wegen eigenmächtig durch den Käufer oder durch Dritte vorgenommener Reparaturen, Untersuchungen oder sonstiger Eingriffe bestehen nicht, sofern dem Verkäufer nicht zuvor nachweislich Gelegenheit zur Nacherfüllung gegeben wurde.
Mängelanzeigen sowie sonstige rechtserhebliche Erklärungen, insbesondere Fristsetzungen, Rücktritts- oder Minderungsandrohungen, sind aus Gründen der Rechtssicherheit schriftlich auf dem Postweg an die Geschäftsanschrift des Verkäufers zu richten. Maßgeblich für die Wirksamkeit rechtserheblicher Erklärungen ist deren tatsächlicher Zugang beim Verkäufer. Erklärungen per E-Mail genügen diesen Anforderungen nicht und begründen keinen sicheren Zugang.
VII. Verbraucherstreitbeilegung
Der Verkäufer nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes teil und ist hierzu auch nicht verpflichtet.
VIII. Gerichtsstand
1. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers.
2. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Im Übrigen gilt bei Ansprüchen des Verkäufers gegenüber dem Käufer dessen Wohnsitz als Gerichtsstand.
Rechtlicher HINWEIS:
Die auf dieser Website veröffentlichten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) dienen ausschließlich der Verwendung durch die Glass Automobile GmbH im Rahmen eigener Vertragsabschlüsse.
Eine Verwendung, Vervielfältigung, Übernahme oder Weitergabe dieser AGB – auch auszugsweise – durch Dritte ist ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Rechteinhabers nicht gestattet.
Die Inhalte der AGB sind urheberrechtlich geschützt. Eine Nutzung über den bestimmungsgemäßen Zweck hinaus kann zivil- und gegebenenfalls strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
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für den Verkauf gebrauchter Kraftfahrzeuge und Anhänger
I. Vertragsabschluss / Übertragung von Rechten und Pflichten des Käufers
1. Der Käufer ist an die Bestellung höchstens zehn Tage gebunden. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung des näher bezeichneten Kaufgegenstandes innerhalb dieser Frist in Textform bestätigt oder die Lieferung ausführt. Der Verkäufer ist jedoch verpflichtet, den Käufer unverzüglich zu unterrichten, wenn er die Bestellung nicht annimmt.
2. Die Übertragung von Rechten und Pflichten des Käufers aus dem Kaufvertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Verkäufers. Dies gilt nicht für auf Geld gerichtete Ansprüche des Käufers gegen den Verkäufer.
3. Für andere Rechte des Käufers gegen den Verkäufer bedarf es der Zustimmung des Verkäufers nicht, wenn beim Verkäufer kein schützenswertes Interesse an einem Abtretungsausschluss besteht oder berechtigte Belange des Käufers an der Abtretbarkeit des Rechtes das schützenswerte Interesse des Verkäufers überwiegen.
II. Zahlung
1. Der Kaufpreis sowie Preise für Nebenleistungen sind bei Übergabe des Kaufgegenstandes und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung zur Zahlung fällig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
2. Gegenansprüche des Verkäufers kann der Käufer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Käufer nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Kaufvertrag beruht.
III. Lieferung und Lieferverzug
1. Liefertermine und Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind in Textform anzugeben.
2. Der Käufer kann zehn Tage nach Verstreichen eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist den Verkäufer auffordern, zu liefern. Mit dem Zugang dieser Aufforderung kommt der Verkäufer in Verzug. Hat der Käufer Anspruch auf Ersatz eines Verzugsschadens, beschränkt sich dieser bei leichter Fahrlässigkeit des Verkäufers auf höchstens fünf Prozent des vereinbarten Kaufpreises. Will der Käufer darüber hinaus vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen, muss er dem Verkäufer nach Ablauf der Zehn-Tages-Frist eine angemessene Frist zur Lieferung setzen. Hat der Käufer Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung, beschränkt sich dieser Anspruch bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens zehn Prozent des vereinbarten Kaufpreises. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, sind Schadensersatzansprüche bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Wird dem Verkäufer während des Verzugs die Lieferung durch Zufall unmöglich, so haftet er mit den vorstehend vereinbarten Haftungsbegrenzungen. Der Verkäufer haftet nicht, wenn der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung eingetreten wäre.
3. Wird ein verbindlicher Liefertermin oder eine verbindliche Lieferfrist überschritten, kommt der Verkäufer bereits mit Überschreiten des Liefertermins oder der Lieferfrist in Verzug. Die Rechte des Käufers bestimmen sich dann nach Ziffer 2 dieses Abschnitts.
4. Die Haftungsbegrenzungen und Haftungsausschlüsse dieses Abschnitts gelten nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Verkäufers, seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
5. Höhere Gewalt oder beim Verkäufer oder dessen Lieferanten eintretende Betriebsstörungen, die den Verkäufer ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, den Kaufgegenstand zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, verlängern die Lieferfristen um die Dauer der Leistungsstörung. Führen solche Störungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als vier Monaten, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Weitere gesetzliche Rücktrittsrechte bleiben unberührt. Verzögerungen, die auf Umständen beruhen, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat, insbesondere aufgrund von Mitwirkungspflichten des Käufers, behördlichen Abläufen, Tätigkeiten von Zulassungsstellen, Zulassungsdiensten, Versanddienstleistern oder sonstigen Dritten, begründen keinen Lieferverzug.
IV. Abnahme
1. Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand innerhalb von acht Tagen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige abzunehmen. Im Falle der Nichtabnahme kann der Verkäufer von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen.
2. Verlangt der Verkäufer Schadensersatz, so beträgt dieser zehn Prozent des Bruttokaufpreises. Der Schadenersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren Schaden nachweist oder der Käufer nachweist, dass ein geringerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist.
3. Nimmt der Käufer das Fahrzeug trotz wirksamen Vertragsschlusses unberechtigt nicht ab oder tritt er ohne rechtlichen Grund vom Kaufvertrag zurück, ist der Verkäufer berechtigt, pauschalierten Schadensersatz zu verlangen.
Der pauschalierte Schadensersatz beträgt bei Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB 10 % des vereinbarten Kaufpreises.
Ist der Käufer Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, beträgt der pauschalierte Schadensersatz 15 % des vereinbarten Kaufpreises.
Dem Käufer bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass dem Verkäufer kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Dem Verkäufer bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
4. Kommt der Käufer seiner Verpflichtung zur Abnahme des Fahrzeugs nicht nach, ist der Verkäufer berechtigt, angemessene Stand- und Verwahrkosten in Höhe von 10,00 EUR pro Kalendertag zu berechnen. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt; gezahlte Standkosten werden angerechnet.
V. Eigentumsvorbehalt
1. Der Kaufgegenstand bleibt bis zum vollständigen Ausgleich der dem Verkäufer aus dem Kaufvertrag zustehenden Forderungen Eigentum des Verkäufers. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, bleibt der Eigentumsvorbehalt auch für Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung bestehen. Auf Verlangen des Käufers ist der Verkäufer zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn der Käufer sämtliche mit dem Kaufgegenstand in Zusammenhang stehenden Forderungen erfüllt hat und für die übrigen Forderungen eine angemessene Sicherung besteht. Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts steht das Recht zum Besitz der Zulassungsbescheinigung Teil II dem Verkäufer zu.
2. Bei Zahlungsverzug des Käufers ist der Verkäufer berechtigt, gemäß den gesetzlichen Vorschriften vom Kaufvertrag zurückzutreten.
3. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Käufer über den Kaufgegenstand weder verfügen noch Dritten eine Nutzung einräumen.
VI. Haftung für Sachmängel und Rechtsmängel
1. Der Verkauf von Gebrauchtfahrzeugen erfolgt unter Ausschluss jeglicher Sach- und Rechtsmängelhaftung, wenn der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer ist. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung des Verkäufers, seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen.
2. Soweit der Verkäufer aufgrund gesetzlicher Bestimmungen für einen Schaden haftet, der leicht fahrlässig verursacht wurde, haftet er nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, typischen Schaden begrenzt. Eine persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Verkäufers für durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden ist ausgeschlossen. Diese Haftungsbegrenzung gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung.
3. Unberührt bleiben Ansprüche wegen arglistigen Verschweigens eines Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos sowie Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
4. Liegt ein Verbrauchsgüterkauf vor, gilt ergänzend Folgendes:
Sachmängel sind vom Käufer unverzüglich anzuzeigen. Der Käufer hat dem Verkäufer das Fahrzeug zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung am Sitz des Verkäufers zur Verfügung zu stellen. Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, eine Nacherfüllung an einem anderen Ort vorzunehmen. Ersetzte Teile werden Eigentum des Verkäufers. Für im Rahmen der Nacherfüllung eingebaute Teile können Sachmängelansprüche nur bis zum Ablauf der Verjährungsfrist des Kaufgegenstandes geltend gemacht werden.
Schadensersatz-, Aufwendungsersatz- oder Kostenerstattungsansprüche wegen eigenmächtig durch den Käufer oder durch Dritte vorgenommener Reparaturen, Untersuchungen oder sonstiger Eingriffe bestehen nicht, sofern dem Verkäufer nicht zuvor nachweislich Gelegenheit zur Nacherfüllung gegeben wurde.
Mängelanzeigen sowie sonstige rechtserhebliche Erklärungen, insbesondere Fristsetzungen, Rücktritts- oder Minderungsandrohungen, sind aus Gründen der Rechtssicherheit schriftlich auf dem Postweg an die Geschäftsanschrift des Verkäufers zu richten. Maßgeblich für die Wirksamkeit rechtserheblicher Erklärungen ist deren tatsächlicher Zugang beim Verkäufer. Erklärungen per E-Mail genügen diesen Anforderungen nicht und begründen keinen sicheren Zugang.
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2 Die Informationen erfolgen gemäß der Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung. Die angegebenen Werte wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren WLTP (Worldwide Harmonised Light-Duty Vehicles Test Procedure) ermittelt. Der Kraftstoffverbrauch und der CO₂-Ausstoß eines Pkw sind nicht nur von der effizienten Ausnutzung des Kraftstoffs durch den Pkw, sondern auch vom Fahrstil und anderen nichttechnischen Faktoren abhängig. CO₂ ist das für die Erderwärmung hauptverantwortliche Treibhausgas. Ein Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch und die CO₂-Emissionen aller in Deutschland angebotenen neuen Pkw-Modelle ist unentgeltlich einsehbar an jedem Verkaufsort in Deutschland, an dem neue Pkw ausgestellt oder angeboten werden. Der Leitfaden ist auch hier abrufbar: www.dat.de/co2/