1/50

14.990 €

Mercedes-Benz ML 350CDI BlueTec 4Matic*Panorama*20Zoll*Top*
14.990 €

DE-41068 Mönchegladbach

Tel.: +49 (0)... ...

 
Kilometerstand

236.300 km

Leistung

190 kW (258 PS)

Kraftstoffart

Diesel

Getriebe

Automatik

Erstzulassung

08/2014

Fahrzeughalter

2

Beta
Alle Fakten auf einen Blick. Dein KI-Assistent mobee analysiert das Fahrzeug für dich.
TA Autowelt
4.8 Sterne(94)

Technische Daten

Fahrzeugzustand
Gebrauchtfahrzeug
Kategorie
SUV/Geländewagen/Pickup
Baureihe
W166
Ausstattungslinie
Standard
Herkunft
Deutsche Ausführung
Kilometerstand
236.300 km
Hubraum
2.987 cm³
Leistung
190 kW (258 PS)
Antriebsart
Verbrennungsmotor
Kraftstoffart
Diesel
Energieverbrauch (komb.)2
6,8 l/100km
CO₂-Emissionen (komb.)2
180 g/km
Kraftstoffverbrauch2
6,8 l/100km (kombiniert)
Anzahl Sitzplätze
5
Anzahl der Türen
4/5
Getriebe
Automatik
Schadstoffklasse
Euro6
Umweltplakette
4 (Grün)
Erstzulassung
08/2014
Anzahl der Fahrzeughalter
2
HU
04/2028
Klimatisierung
Klimaautomatik
Einparkhilfe
Kamera, Hinten, Selbstlenkende Systeme
Airbags
Front-, Seiten- und weitere Airbags
Farbe (Hersteller)
TENORITGRAU
Farbe
Grau Metallic
Innenausstattung
Vollleder, Schwarz
Anhängelast gebremst
3.500 kg
Anhängelast ungebremst
750 kg
Gewicht
2.175 kg
Zylinder
6
Tankgröße
70 l

Ausstattung

  • Abgedunkelte Scheiben
  • ABS
  • Abstandstempomat
  • Abstandswarner
  • Alarmanlage
  • Allradantrieb
  • Ambiente-Beleuchtung
  • Anhängerkupplung schwenkbar
  • Armlehne
  • Berganfahrassistent
  • Bi-Xenon Scheinwerfer
  • Bluetooth
  • Bordcomputer
  • CD-Spieler
  • Dachreling
  • Elektr. Fensterheber
  • Elektr. Heckklappe
  • Elektr. Seitenspiegel
  • Elektr. Sitzeinstellung
  • Elektr. Wegfahrsperre
  • ESP
  • Fernlichtassistent
  • Freisprecheinrichtung
  • Isofix
  • Lederlenkrad
  • LED-Tagfahrlicht
  • Leichtmetallfelgen
  • Lordosenstütze
  • Luftfederung
  • Müdigkeitswarner
  • Multifunktionslenkrad
  • Navigationssystem
  • Nichtraucher-Fahrzeug
  • Notbremsassistent
  • Pannenkit
  • Panorama-Dach
  • Partikelfilter
  • Radio DAB
  • Regensensor
  • Reifendruckkontrolle
  • Schaltwippen
  • Scheckheftgepflegt
  • Scheinwerferreinigung
  • Schiebedach
  • Servolenkung
  • Sitzheizung
  • Sitzheizung hinten
  • Skisack
  • Sportfahrwerk
  • Sportpaket
  • Sportsitze
  • Sprachsteuerung
  • Spurhalteassistent
  • Start/Stopp-Automatik
  • Totwinkel-Assistent
  • Traktionskontrolle
  • USB
  • Verkehrszeichenerkennung
  • Zentralverriegelung

Fahrzeugbeschreibung laut Anbieter

  • Herzliche willkommen bei TA AutoweltUnser Service für Sie :Innerhalb Mönchengladbch Anmeldeservice. Bis zu 24Monate Gebrauchtwagen Garantie gegen Aufpreis möglich.Finanzierung Mit der Bank11 . Anschauen lohnt sich, vereinbaren sie mit uns ein Termin für eine Probefahrt.Besichtigung und Probefahrt jeder Zeit nach telefonische Absprache möglich.Gerne nehmen wir auch Ihren Gebrauchten Inzahlung.

  • Deutsches Fahrzeug / Papiere
  • Tüv bis 04.2028
  • Öl-Ölfilter Neu bei Übergabe
  • Finanzierung bis zu 96 Monate Möglich.
  • Fahrzeug ist in einem Guten Zustand von Innen sowohl auch Aussen.
  • Motor und Getriebe laufen einwandfrei
  • Achtung bitte nur nach Termin Vereinbarung.(Vorher Anrufen!)
  • Probefahrt direkt möglich




Sonderausstattung:

Ambiente-Beleuchtung, Audio-Navigationssystem: Autopilot-System APS COMAND mit Festplattennavigation inkl. DVD-Wechsler integriert, Sprachbediensystem Linguatronic, Durchladeeinrichtung, Fahrassistenz-Paket Plus, Kindersitzerkennung im Beifahrersitz (automatisch), Fahrassistenz-System: aktiver Park-Assistent, Feuerlöscher, Fußmatten Velours, Gepäck-/Laderaumabdeckung inkl. Sicherheitsnetz, Kraftstofftank: vergrößert, LM-Felgen 8x18 (10-Speichen), LM-Felgen, Media Interface (Universal-Schnittstelle für iPod / AUX / USB / MP3), Metallic-Lackierung, On&Offroad-Paket, Panorama-Schiebedach elektrisch (vollverglaste Dachfläche), Scheibenwaschanlage beheizt, Seitenscheiben hinten und Heckscheibe abgedunkelt, Sitzbezug / Polsterung: Leder, Sitzheizung vorn, Spiegel-Paket, Außenspiegel elektr. anklappbar, Außen-/Innenspiegel mit Abblendautomatik, Vorrüstung Mobiltelefon/Handy / Komfort-Telefonie / LTE-fähig

Weitere Ausstattung:
Adaptives Bremslicht, Airbag Fahrer-/Beifahrerseite, Aktive Motorhaube, Antriebs-Schlupfregelung (ASR), Außenspiegel elektr. verstell- und heizbar, beide, Außenspiegel Wagenfarbe, Blinkleuchte in Außenspiegel integriert, Dachreling Chromoptik, Design- und Ausstattungslinie Standard, elektronisches Traktionssystem (ETS), Fensterheber elektrisch vorn + hinten, Gepäcknetz / Tasche an Vordersitzlehne, Getränkehalter hinten, Getränkehalter vorn (doppelt), Handschuhfach mit Kühlfunktion, Heckleuchten LED, Innenausstattung: Zierteile Aluminium, Isofix-Aufnahmen für Kindersitz an Rücksitz, Karosserie: 5-türig, Klimaautomatik (Thermatic 2-Zonen), Knieairbag Fahrerseite, Kopf-Airbag-System (Windowbag), Lenkrad mit Multifunktion, Lenksäule (Lenkrad) mechan. verstellbar, Mittelarmlehne hinten mit Fach, Motor 3,0 Ltr. - 190 kW CDI KAT, PRE-SAFE-System, Radstand 2915 mm, Rücksitzlehne geteilt / klappbar, Schadstoffarm nach Abgasnorm Euro 6, Seitenairbag (Sidebag) vorn, Sitze vorn elektr. verstellbar, Sonnenblenden mit Spiegel (beleuchtet), Start/Stop-Anlage, Steckdose (12V-Anschluß) im Koffer-/Laderaum, Verglasung getönt / Heckscheibe ESG






Die im Internet gemachten Angaben sind unverbindliche Beschreibungen. Sie stellen keine zugesicherten Eigenschaften dar. Der Verkäufer haftet nicht für Tipp u. Datenübermittlungsfehler / Änderungen / Eingabefehler. Bitte überprüfen Sie die Richtigkeit der Ausstattungsmerkmale vor dem Kauf direkt am Fahrzeug. Irrtümer / Zwischenverkauf vorbehalten. Diese Anzeige ist als Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zu verstehen.

Händler

showroom-image-mainshowroom-image-topshowroom-image-bottom
1/3
TA Autowelt
Karstraße 27B
DE-41068 Mönchegladbach

Bei mobile.de seit 15.08.2019

Tel.: +49 (0)... ...
 
Wir sprechen
Deutsch, English
Öffnungszeiten
Mo - Fr 10:00 Uhr - 18:00 Uhr
Sa 10:00 Uhr - 15:00 Uhr

Interessiert an Angeboten dieses Händlers?

  1. Klicke auf 'Diesem Händler folgen'.
  2. Gespeicherte Händler findest du unter 'Meine Händler'.
  3. Hier findest du auch ihre neusten Angebote.

Standort

Weitere Services

  • Kfz-Aufbereitung
  • Gebrauchtwagen
  • Finanzierung

Impressum

TA Autowelt Tefik Ajrizi Karstraße 31 41068 Mönchegladbach Deutschland Tel.: +(49) 0176 43215078 Briefkopf - AGB FA TA Autowelt, Ajrizi, Tefik, Karstraße 31, 41068 Mönchengladbach Steuernummer: 121/5002/6604 UST-IdNr: DE326627354 Gebrauchtwagen-Verkaufsbedingungen (Kraftfahrzeuge und Anhänger) I. Vertragsabschluss/Übertragung von Rechten und Pflichten des Käufers 1. Der Käufer ist an die Bestellung höchstens bis 10 Tage, bei Nutzfahrzeugen bis 2 Wochen gebunden. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung des näher bezeichneten Kaufgegenstandes innerhalb der jeweils genannten Fristen in Textformbestätigt oder die Lieferung ausführt. Der Verkäufer ist jedoch verpflichtet, den Besteller unverzüglich zu unterrichten, wenn er die Bestellung nicht annimmt. 2. Übertragungen von Rechten und Pflichten des Käufers aus dem Kaufvertrag bedürfen der Zustimmung des Verkäufers in Textform. Dies gilt nicht für einen auf Geld gerichteten Anspruch des Käufers gegen den Verkäufer. Für andere Ansprüche des Käufers gegen den Verkäufer bedarf es der vorherigen Zustimmung des Verkäufers dann nicht, wenn beim Verkäufer kein schützenswertes Interesse an einem Abtretungsausschluss besteht oder berechtigte Belange des Käufers an einer Abtretbarkeit des Rechtes das schützenswerte Interesse des Verkäufers an einem Abtretungsausschluss überwiegen. II. Zahlung 1. Der Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen sind bei Übergabe des Kaufgegenstandes und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung zur Zahlung fällig. 2. Gegen Ansprüche des Verkäufers kann der Käufer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Käufers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt. Hiervon ausgenommen sind Gegenforderungen des Käufers aus demselben Kaufvertrag. Ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis beruht. III. Lieferung und Lieferverzug 1. Liefertermine und Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind in Textformanzugeben. Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluss. 2. Der Käufer kann zehn Tage, bei Nutzfahrzeugen zwei Wochen, nach Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist den Verkäufer auffordern, zu liefern. Mit dem Zugang der Aufforderung kommt der Verkäufer in Verzug. Hat der Käufer Anspruch auf Ersatz eines Verzugsschadens, beschränkt sich dieser bei leichter Fahrlässigkeit des Verkäufers auf höchstens 5% des vereinbarten Kaufpreises. 3. Will der Käufer darüber hinaus vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen, muss er dem Verkäufer nach Ablauf der betreffenden Frist gemäß Ziffer 2, Satz 1 dieses Abschnitts eine angemessene Frist zur Lieferung setzen. Hat der Käufer Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung, beschränkt sich der Anspruch bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 10% des vereinbarten Kaufpreises. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, sind Schadenersatzansprüche bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Wird dem Verkäufer, während er in Verzug ist, die Lieferung durch Zufall unmöglich, so haftet er mit den vorstehend vereinbarten Haftungsbegrenzungen. Der Verkäufer haftet nicht, wenn der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung eingetreten wäre. 4. Wird ein verbindlicher Liefertermin oder eine verbindliche Lieferfrist überschritten, kommt der Verkäufer bereits mit Überschreiten des Liefertermins oder der Lieferfrist in Verzug. Die Rechte des Käufers bestimmen sich dann nach Ziffer 2, Satz 3 und Ziffer 3 dieses Abschnitts. 5. Die Haftungsbegrenzungen und Haftungsausschlüsse dieses Abschnitts gelten nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. 6. Höhere Gewalt oder beim Verkäufer oder dessen Lieferanten eintretende Betriebsstörungen, die den Verkäufer ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, den Kaufgegenstand zum vereinbarten 2 Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, verändern die in Ziffern 1 bis 4 dieses Abschnitts genannten Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. Führen entsprechende Störungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als vier Monaten, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Andere Rücktrittsrechte bleiben davon unberührt. IV. Abnahme 1. Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand innerhalb von acht Tagen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige abzunehmen. Im Falle der Nichtabnahme kann der Verkäufer von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen. 2. Verlangt der Verkäufer Schadensersatz, so beträgt dieser 10% des Kaufpreises. Der Schadenersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren Schaden nachweist oder der Käufer nachweist, dass ein geringerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist. V. Eigentumsvorbehalt 1. Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der dem Verkäufer aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen Eigentum des Verkäufers. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, bleibt der Eigentumsvorbehalt auch bestehen für Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer aus der laufenden Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich von im Zusammenhang mit dem Kauf zustehenden Forderungen. Auf Verlangen des Käufers ist der Verkäufer zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn der Käufer sämtliche mit dem Kaufgegenstand im Zusammenhang stehende Forderungen unanfechtbar erfüllt hat und für die übrigen Forderungen aus den laufenden Geschäftsbeziehungen eine angemessene Sicherung besteht. Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts steht das Recht zum Besitz der Zulassungsbescheinigung Teil II dem Verkäufer zu. 2. Zahlt der Käufer den fälligen Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen nicht oder nicht vertragsgemäß, kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten und/oder bei schuldhafter Pflichtverletzung des Käufers Schadensersatz statt der Leistung verlangen, wenn er dem Käufer erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung bestimmt hat, es sei denn, die Fristsetzung ist entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen entbehrlich. 3. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Käufer über den Kaufgegenstand weder verfügen noch Dritten vertraglich eine Nutzung einräumen. VI. Haftung für Sachmängel und Rechtsmängel 1. Sofern der Käufer ein Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist, kann eine Verkürzung der zweijährigen Verjährungsfrist für Sachmängel und Rechtsmängel auf nicht weniger als ein Jahr ab Ablieferung des Kaufgegenstandes an den Käufer nur wirksam vereinbart werden, wenn der Käufer vor Abgabe seiner Vertragserklärung von der Verkürzung der Verjährungsfrist eigens in Kenntnis gesetzt und die Verkürzung im Vertrag ausdrücklich und gesondert vereinbart wird. Für Sach- und Rechtsmängel an Waren mit digitalen Elementen gelten für die digitalen Elemente nicht die Bestimmungen dieses Abschnittes, sondern die gesetzlichen Regelungen 2. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, erfolgt der Verkauf unter Ausschluss jeglicher Sach- und Rechtsmängelansprüche. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. 3. Hat der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Verkäufer beschränkt: 3 Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, etwa solcher, die der Kaufvertrag dem Verkäufer nach seinem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Kaufvertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Diese Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Verkäufers für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden. Dies gilt nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. 4. Unabhängig von einem Verschulden des Verkäufers bleibt eine etwaige Haftung des Verkäufers bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt. 5. Soll eine Mängelbeseitigung durchgeführt werden, gilt folgendes: a) Ansprüche wegen Sachmängeln hat der Käufer beim Verkäufer geltend zu machen. Bei mündlichen Anzeigen von Ansprüchen ist dem Käufer eine schriftliche Bestätigung über den Eingang der Anzeige auszuhändigen. b) Wird der Kaufgegenstand wegen eines Sachmangels betriebsunfähig, kann sich der Käufer mit vorheriger Zustimmung des Verkäufers an einen anderen Kfz-Meisterbetrieb wenden. c) Für die im Rahmen einer Mängelbeseitigung eingebauten Teile kann der Käufer bis zum Ablauf der Verjährungsfrist des Kaufgegenstandes Sachmängelansprüche auf Grund des Kaufvertrages geltend machen. Ersetzte Teile werden Eigentum des Verkäufers. VII. Haftung für sonstige Ansprüche 1. Für sonstige Ansprüche des Käufers, die nicht in Abschnitt VI. „Haftung für Sachmängel und Rechtsmängel“ geregelt sind, gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. 2. Die Haftung wegen Lieferverzuges ist in Abschnitt III „Lieferung und Lieferverzug“ abschließend geregelt. Für sonstige Schadensersatzansprüche gegen den Verkäufer gelten die Regelungen in Abschnitt VI. „Haftung für Sachmängel und Rechtsmängel“, Ziffer 3 und 4 entsprechend. 3. Wenn der Käufer ein Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist und Vertragsgegenstand auch die Bereitstellung digitaler Inhalte oder digitaler Dienstleistungen ist, wobei das Fahrzeug seine Funktion auch ohne diese digitalen Produkte erfüllen kann, gelten für diese digitalen Inhalte oder digitalen Dienstleistungen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 327 ff BGB. VIII. Keine Haftung für Verschleißteile 1. Verschleißteile sind von der Gewährleistung ausgenommen. 2. Ersatzteile, die regelmäßig die Qualität der Erstausrüstung des Fahrzeuges herstellen, gelten insofern als Verschleißteile. 3. Ohne Anspruch auf Vollständigkeit sind jedenfalls als Verschleißteile anzusehen bzw. sind einem gewöhnlichem Verschleiß geschuldet: • Innenraumfilter • Bremsbeläge • Motoröl / Motorölverluste / -undichtigkeiten • Luftfilter • Innenraumfilter • Bremsflüssigkeit • Stoßdämpfer • Bremsscheiben • Radbremszylinderdefekt • Kupplung • Getriebe • Auspuff • Zahnriemen • Batterie • Reifen • Getriebeöl • Leuchten • Lichtmaschine • Spureinstellung / -regulierung • Bei erhöhter Laufleistung ist eine Geräuschentwicklung an den Achsen als Verschleißbedingt anzusehen • Querlenklager • Federersatz / Federbruch • Spiel bei Stabilisatorenhalterung • Defekt an Auspuffanlage • Ablöseffekt Anschlagringes • Ölundichtigkeiten • Geringere Lackschäden /-verätzungen • Katalysatorschäden bei hoher Laufleistung • Geräuschentwicklung im Motor • Luftmassenmesser • Zahnriemenrisse /-beschädigungen • Turboladerschaden • Wasserpumpenschaden IX. Gerichtsstand 1. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers. 2. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Im Übrigen gilt bei Ansprüchen des Verkäufers gegenüber dem Käufer dessen Wohnsitz als Gerichtsstand. X. Außergerichtliche Streitbeilegung 1. Kfz-Schiedsstellen a) Führt der Kfz-Betrieb das Meisterschild „Meisterbetrieb der Kfz-Innung“ oder das Basisschild „Mitgliedsbetrieb der Kfz-Innung“, können die Parteien bei Streitigkeiten aus dem Kaufvertrag über gebrauchte Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 t - mit Ausnahme über den Kaufpreis - die für den Sitz des Verkäufers zuständige KfzSchiedsstelle anrufen. Die Anrufung muss unverzüglich nach Kenntnis des Streitpunktes, spätestens einen Monat nach Ablauf der Verjährungsfrist für Sach- und Rechtsmängel gem. Abschnitt VI. durch Einreichung eines Schriftsatzes (Anrufungsschrift) bei der KfzSchiedsstelle erfolgen. b) Durch die Entscheidung der Kfz- Schiedsstelle wird der Rechtsweg nicht ausgeschlossen. c) Durch die Anrufung der Kfz-Schiedsstelle ist die Verjährung für die Dauer des Verfahrens gehemmt. 4 d) Das Verfahren vor der Kfz-Schiedsstelle richtet sich nach deren Geschäfts- und Verfahrensordnung, die den Parteien auf Verlangen von der Kfz-Schiedsstelle ausgehändigt wird. e) Die Anrufung der Kfz-Schiedsstelle ist ausgeschlossen, wenn bereits der Rechtsweg beschritten ist. Wird der Rechtsweg während eines Schiedsstellenverfahrens beschritten, stellt die Kfz-Schiedsstelle ihre Tätigkeit ein. f) Für die Inanspruchnahme der Kfz-Schiedsstelle werden Kosten nicht erhoben. 2. Hinweis gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) Der Verkäufer wird nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des VSBG teilnehmen und ist hierzu auch nicht verpflichtet.

Händler

showroom-image-mainshowroom-image-topshowroom-image-bottom
1/3
TA Autowelt
Karstraße 27B
DE-41068 Mönchegladbach

Interessiert an Angeboten dieses Händlers?

  1. Klicke auf 'Diesem Händler folgen'.
  2. Gespeicherte Händler findest du unter 'Meine Händler'.
  3. Hier findest du auch ihre neusten Angebote.
Wir sprechen
Deutsch, English
Öffnungszeiten
Mo - Fr 10:00 Uhr - 18:00 Uhr
Sa 10:00 Uhr - 15:00 Uhr
Händlerbewertung
4.8 Sterne
4,8 von 5
100% Weiterempfehlungen
100% Fahrzeug wie beschrieben

Weitere Services

  • Kfz-Aufbereitung
  • Gebrauchtwagen
  • Finanzierung

Impressum

TA Autowelt Tefik Ajrizi Karstraße 31 41068 Mönchegladbach Deutschland Tel.: +(49) 0176 43215078 Briefkopf - AGB FA TA Autowelt, Ajrizi, Tefik, Karstraße 31, 41068 Mönchengladbach Steuernummer: 121/5002/6604 UST-IdNr: DE326627354 Gebrauchtwagen-Verkaufsbedingungen (Kraftfahrzeuge und Anhänger) I. Vertragsabschluss/Übertragung von Rechten und Pflichten des Käufers 1. Der Käufer ist an die Bestellung höchstens bis 10 Tage, bei Nutzfahrzeugen bis 2 Wochen gebunden. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung des näher bezeichneten Kaufgegenstandes innerhalb der jeweils genannten Fristen in Textformbestätigt oder die Lieferung ausführt. Der Verkäufer ist jedoch verpflichtet, den Besteller unverzüglich zu unterrichten, wenn er die Bestellung nicht annimmt. 2. Übertragungen von Rechten und Pflichten des Käufers aus dem Kaufvertrag bedürfen der Zustimmung des Verkäufers in Textform. Dies gilt nicht für einen auf Geld gerichteten Anspruch des Käufers gegen den Verkäufer. Für andere Ansprüche des Käufers gegen den Verkäufer bedarf es der vorherigen Zustimmung des Verkäufers dann nicht, wenn beim Verkäufer kein schützenswertes Interesse an einem Abtretungsausschluss besteht oder berechtigte Belange des Käufers an einer Abtretbarkeit des Rechtes das schützenswerte Interesse des Verkäufers an einem Abtretungsausschluss überwiegen. II. Zahlung 1. Der Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen sind bei Übergabe des Kaufgegenstandes und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung zur Zahlung fällig. 2. Gegen Ansprüche des Verkäufers kann der Käufer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Käufers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt. Hiervon ausgenommen sind Gegenforderungen des Käufers aus demselben Kaufvertrag. Ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis beruht. III. Lieferung und Lieferverzug 1. Liefertermine und Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind in Textformanzugeben. Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluss. 2. Der Käufer kann zehn Tage, bei Nutzfahrzeugen zwei Wochen, nach Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist den Verkäufer auffordern, zu liefern. Mit dem Zugang der Aufforderung kommt der Verkäufer in Verzug. Hat der Käufer Anspruch auf Ersatz eines Verzugsschadens, beschränkt sich dieser bei leichter Fahrlässigkeit des Verkäufers auf höchstens 5% des vereinbarten Kaufpreises. 3. Will der Käufer darüber hinaus vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen, muss er dem Verkäufer nach Ablauf der betreffenden Frist gemäß Ziffer 2, Satz 1 dieses Abschnitts eine angemessene Frist zur Lieferung setzen. Hat der Käufer Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung, beschränkt sich der Anspruch bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 10% des vereinbarten Kaufpreises. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, sind Schadenersatzansprüche bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Wird dem Verkäufer, während er in Verzug ist, die Lieferung durch Zufall unmöglich, so haftet er mit den vorstehend vereinbarten Haftungsbegrenzungen. Der Verkäufer haftet nicht, wenn der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung eingetreten wäre. 4. Wird ein verbindlicher Liefertermin oder eine verbindliche Lieferfrist überschritten, kommt der Verkäufer bereits mit Überschreiten des Liefertermins oder der Lieferfrist in Verzug. Die Rechte des Käufers bestimmen sich dann nach Ziffer 2, Satz 3 und Ziffer 3 dieses Abschnitts. 5. Die Haftungsbegrenzungen und Haftungsausschlüsse dieses Abschnitts gelten nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. 6. Höhere Gewalt oder beim Verkäufer oder dessen Lieferanten eintretende Betriebsstörungen, die den Verkäufer ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, den Kaufgegenstand zum vereinbarten 2 Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, verändern die in Ziffern 1 bis 4 dieses Abschnitts genannten Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. Führen entsprechende Störungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als vier Monaten, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Andere Rücktrittsrechte bleiben davon unberührt. IV. Abnahme 1. Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand innerhalb von acht Tagen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige abzunehmen. Im Falle der Nichtabnahme kann der Verkäufer von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen. 2. Verlangt der Verkäufer Schadensersatz, so beträgt dieser 10% des Kaufpreises. Der Schadenersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren Schaden nachweist oder der Käufer nachweist, dass ein geringerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist. V. Eigentumsvorbehalt 1. Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der dem Verkäufer aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen Eigentum des Verkäufers. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, bleibt der Eigentumsvorbehalt auch bestehen für Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer aus der laufenden Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich von im Zusammenhang mit dem Kauf zustehenden Forderungen. Auf Verlangen des Käufers ist der Verkäufer zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn der Käufer sämtliche mit dem Kaufgegenstand im Zusammenhang stehende Forderungen unanfechtbar erfüllt hat und für die übrigen Forderungen aus den laufenden Geschäftsbeziehungen eine angemessene Sicherung besteht. Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts steht das Recht zum Besitz der Zulassungsbescheinigung Teil II dem Verkäufer zu. 2. Zahlt der Käufer den fälligen Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen nicht oder nicht vertragsgemäß, kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten und/oder bei schuldhafter Pflichtverletzung des Käufers Schadensersatz statt der Leistung verlangen, wenn er dem Käufer erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung bestimmt hat, es sei denn, die Fristsetzung ist entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen entbehrlich. 3. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Käufer über den Kaufgegenstand weder verfügen noch Dritten vertraglich eine Nutzung einräumen. VI. Haftung für Sachmängel und Rechtsmängel 1. Sofern der Käufer ein Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist, kann eine Verkürzung der zweijährigen Verjährungsfrist für Sachmängel und Rechtsmängel auf nicht weniger als ein Jahr ab Ablieferung des Kaufgegenstandes an den Käufer nur wirksam vereinbart werden, wenn der Käufer vor Abgabe seiner Vertragserklärung von der Verkürzung der Verjährungsfrist eigens in Kenntnis gesetzt und die Verkürzung im Vertrag ausdrücklich und gesondert vereinbart wird. Für Sach- und Rechtsmängel an Waren mit digitalen Elementen gelten für die digitalen Elemente nicht die Bestimmungen dieses Abschnittes, sondern die gesetzlichen Regelungen 2. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, erfolgt der Verkauf unter Ausschluss jeglicher Sach- und Rechtsmängelansprüche. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. 3. Hat der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Verkäufer beschränkt: 3 Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, etwa solcher, die der Kaufvertrag dem Verkäufer nach seinem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Kaufvertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Diese Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Verkäufers für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden. Dies gilt nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. 4. Unabhängig von einem Verschulden des Verkäufers bleibt eine etwaige Haftung des Verkäufers bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt. 5. Soll eine Mängelbeseitigung durchgeführt werden, gilt folgendes: a) Ansprüche wegen Sachmängeln hat der Käufer beim Verkäufer geltend zu machen. Bei mündlichen Anzeigen von Ansprüchen ist dem Käufer eine schriftliche Bestätigung über den Eingang der Anzeige auszuhändigen. b) Wird der Kaufgegenstand wegen eines Sachmangels betriebsunfähig, kann sich der Käufer mit vorheriger Zustimmung des Verkäufers an einen anderen Kfz-Meisterbetrieb wenden. c) Für die im Rahmen einer Mängelbeseitigung eingebauten Teile kann der Käufer bis zum Ablauf der Verjährungsfrist des Kaufgegenstandes Sachmängelansprüche auf Grund des Kaufvertrages geltend machen. Ersetzte Teile werden Eigentum des Verkäufers. VII. Haftung für sonstige Ansprüche 1. Für sonstige Ansprüche des Käufers, die nicht in Abschnitt VI. „Haftung für Sachmängel und Rechtsmängel“ geregelt sind, gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. 2. Die Haftung wegen Lieferverzuges ist in Abschnitt III „Lieferung und Lieferverzug“ abschließend geregelt. Für sonstige Schadensersatzansprüche gegen den Verkäufer gelten die Regelungen in Abschnitt VI. „Haftung für Sachmängel und Rechtsmängel“, Ziffer 3 und 4 entsprechend. 3. Wenn der Käufer ein Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist und Vertragsgegenstand auch die Bereitstellung digitaler Inhalte oder digitaler Dienstleistungen ist, wobei das Fahrzeug seine Funktion auch ohne diese digitalen Produkte erfüllen kann, gelten für diese digitalen Inhalte oder digitalen Dienstleistungen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 327 ff BGB. VIII. Keine Haftung für Verschleißteile 1. Verschleißteile sind von der Gewährleistung ausgenommen. 2. Ersatzteile, die regelmäßig die Qualität der Erstausrüstung des Fahrzeuges herstellen, gelten insofern als Verschleißteile. 3. Ohne Anspruch auf Vollständigkeit sind jedenfalls als Verschleißteile anzusehen bzw. sind einem gewöhnlichem Verschleiß geschuldet: • Innenraumfilter • Bremsbeläge • Motoröl / Motorölverluste / -undichtigkeiten • Luftfilter • Innenraumfilter • Bremsflüssigkeit • Stoßdämpfer • Bremsscheiben • Radbremszylinderdefekt • Kupplung • Getriebe • Auspuff • Zahnriemen • Batterie • Reifen • Getriebeöl • Leuchten • Lichtmaschine • Spureinstellung / -regulierung • Bei erhöhter Laufleistung ist eine Geräuschentwicklung an den Achsen als Verschleißbedingt anzusehen • Querlenklager • Federersatz / Federbruch • Spiel bei Stabilisatorenhalterung • Defekt an Auspuffanlage • Ablöseffekt Anschlagringes • Ölundichtigkeiten • Geringere Lackschäden /-verätzungen • Katalysatorschäden bei hoher Laufleistung • Geräuschentwicklung im Motor • Luftmassenmesser • Zahnriemenrisse /-beschädigungen • Turboladerschaden • Wasserpumpenschaden IX. Gerichtsstand 1. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers. 2. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Im Übrigen gilt bei Ansprüchen des Verkäufers gegenüber dem Käufer dessen Wohnsitz als Gerichtsstand. X. Außergerichtliche Streitbeilegung 1. Kfz-Schiedsstellen a) Führt der Kfz-Betrieb das Meisterschild „Meisterbetrieb der Kfz-Innung“ oder das Basisschild „Mitgliedsbetrieb der Kfz-Innung“, können die Parteien bei Streitigkeiten aus dem Kaufvertrag über gebrauchte Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 t - mit Ausnahme über den Kaufpreis - die für den Sitz des Verkäufers zuständige KfzSchiedsstelle anrufen. Die Anrufung muss unverzüglich nach Kenntnis des Streitpunktes, spätestens einen Monat nach Ablauf der Verjährungsfrist für Sach- und Rechtsmängel gem. Abschnitt VI. durch Einreichung eines Schriftsatzes (Anrufungsschrift) bei der KfzSchiedsstelle erfolgen. b) Durch die Entscheidung der Kfz- Schiedsstelle wird der Rechtsweg nicht ausgeschlossen. c) Durch die Anrufung der Kfz-Schiedsstelle ist die Verjährung für die Dauer des Verfahrens gehemmt. 4 d) Das Verfahren vor der Kfz-Schiedsstelle richtet sich nach deren Geschäfts- und Verfahrensordnung, die den Parteien auf Verlangen von der Kfz-Schiedsstelle ausgehändigt wird. e) Die Anrufung der Kfz-Schiedsstelle ist ausgeschlossen, wenn bereits der Rechtsweg beschritten ist. Wird der Rechtsweg während eines Schiedsstellenverfahrens beschritten, stellt die Kfz-Schiedsstelle ihre Tätigkeit ein. f) Für die Inanspruchnahme der Kfz-Schiedsstelle werden Kosten nicht erhoben. 2. Hinweis gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) Der Verkäufer wird nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des VSBG teilnehmen und ist hierzu auch nicht verpflichtet.

Preis

14.990 €

Weitere Services

Mercedes-Benz ML 350
Mercedes-Benz ML 350
CDI BlueTec 4Matic*Panorama*20Zoll*Top*
powered by
I18N.CARFAX.Partner_Logo_Alt
NEU

Online-Fahrzeugcheck: Jetzt Mercedes-Benz ML 350 prüfen

Prüfe das Fahrzeug noch vor der Besichtigung bequem online.
  • Mögliche Schäden
  • Laufleistung im Zeitverlauf
  • Importhistorie


Versicherung:
Haftpflicht
ab 22,50 €
Haftpflicht
Teilkasko
Vollkasko
powered by
2 Die Informationen erfolgen gemäß der Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung. Die angegebenen Werte wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren WLTP (Worldwide Harmonised Light-Duty Vehicles Test Procedure) ermittelt. Der Kraftstoffverbrauch und der CO₂-Ausstoß eines Pkw sind nicht nur von der effizienten Ausnutzung des Kraftstoffs durch den Pkw, sondern auch vom Fahrstil und anderen nichttechnischen Faktoren abhängig. CO₂ ist das für die Erderwärmung hauptverantwortliche Treibhausgas. Ein Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch und die CO₂-Emissionen aller in Deutschland angebotenen neuen Pkw-Modelle ist unentgeltlich einsehbar an jedem Verkaufsort in Deutschland, an dem neue Pkw ausgestellt oder angeboten werden. Der Leitfaden ist auch hier abrufbar: www.dat.de/co2/