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36.118 € Netto, 19% MwSt.Audi RSQ3Sportback Matrix-LED 360°Kamera Pano AHK
42.980 €
Kilometerstand
103.603 km
Leistung
294 kW (400 PS)
Kraftstoffart
Benzin
Getriebe
Automatik
Erstzulassung
03/2022
Fahrzeughalter
2
Technische Daten
- Fahrzeugzustand
- Gebrauchtfahrzeug
- Kategorie
- SUV/Geländewagen/Pickup
- Baureihe
- F3
- Ausstattungslinie
- RS
- Fahrzeugnummer
- 5440
- Herkunft
- Deutsche Ausführung
- Kilometerstand
- 103.603 km
- Hubraum
- 2.480 cm³
- Leistung
- 294 kW (400 PS)
- Antriebsart
- Verbrennungsmotor
- Kraftstoffart
- Benzin
- Energieverbrauch (komb.)2
- 8,8 l/100km
- CO₂-Emissionen (komb.)2
- 201 g/km
- Kraftstoffverbrauch2
- 8,8 l/100km (kombiniert)
- Anzahl Sitzplätze
- 5
- Anzahl der Türen
- 4/5
- Getriebe
- Automatik
- Schadstoffklasse
- Euro6d
- Umweltplakette
- 4 (Grün)
- Erstzulassung
- 03/2022
- Anzahl der Fahrzeughalter
- 2
- HU
- 06/2027
- Klimatisierung
- 3-Zonen-Klimaautomatik
- Einparkhilfe
- 360°-Kamera, Vorne, Hinten
- Airbags
- Front-, Seiten- und weitere Airbags
- Farbe (Hersteller)
- GLETSCHERWEISS
- Farbe
- Weiß Metallic
- Innenausstattung
- Vollleder, Schwarz
- Anhängelast gebremst
- 1.900 kg
- Anhängelast ungebremst
- 750 kg
- Gewicht
- 1.775 kg
- Zylinder
- 5
- Tankgröße
- 60 l
Ausstattung
- Abgedunkelte Scheiben
- ABS
- Abstandstempomat
- Abstandswarner
- Adaptives Fahrwerk
- Adaptives Kurvenlicht
- Alarmanlage
- Allradantrieb
- Ambiente-Beleuchtung
- Android Auto
- Anhängerkupplung schwenkbar
- Apple CarPlay
- Armlehne
- Berganfahrassistent
- Blendfreies Fernlicht
- Bluetooth
- Bordcomputer
- CD-Spieler
- Dachreling
- Elektr. Fensterheber
- Elektr. Heckklappe
- Elektr. Seitenspiegel
- Elektr. Seitenspiegel anklappbar
- Elektr. Sitzeinstellung
- Elektr. Sitzeinstellung mit Memory-Funktion
- Elektr. Wegfahrsperre
- ESP
- Fernlichtassistent
- Freisprecheinrichtung
- Geschwindigkeitsbegrenzer
- Induktionsladen für Smartphones
- Innenspiegel autom. abblendend
- Isofix
- Lederlenkrad
- LED-Scheinwerfer
- LED-Tagfahrlicht
- Leichtmetallfelgen
- Lichtsensor
- Lordosenstütze
- Multifunktionslenkrad
- Navigationssystem
- Nebelscheinwerfer
- Nichtraucher-Fahrzeug
- Notbremsassistent
- Panorama-Dach
- Partikelfilter
- Radio DAB
- Regensensor
- Reifendruckkontrolle
- Schaltwippen
- Scheinwerferreinigung
- Schiebedach
- Schlüssellose Zentralverriegelung (Keyless)
- Servolenkung
- Sitzheizung
- Sommerreifen
- Soundsystem
- Sportfahrwerk
- Sportpaket
- Sportsitze
- Sprachsteuerung
- Spurhalteassistent
- Start/Stopp-Automatik
- Totwinkel-Assistent
- Touchscreen
- Traktionskontrolle
- Tuner/Radio
- USB
- Verkehrszeichenerkennung
- Volldigitales Kombiinstrument
- Winterpaket
- Zentralverriegelung
Fahrzeugbeschreibung laut Anbieter
Sonderausstattung:
Weitere Ausstattung:
- Ablage- und Gepäckraum-Paket
- Audi Smartphone Interface
- Außenspiegel elektr. verstell-, heiz- und anklappbar, mit Abblendautomatik
- Bluetooth-Freisprecheinrichtung mit Spracherkennung (Audi Phone Box)
- Bremssättel Rot lackiert
- Design-Paket: RS rot
- Diebstahlsicherung für Räder (Felgenschlösser
- Fahrassistenz-System: Anfahr-Assistent (hold assist)
- Fahrassistenz-System: Bergabfahr-Assistent
- Gepäckraumklappe elektr. betätigt (öffnen + schliessen)
- Höchstgeschwindigkeit 280 km/h
- Innenausstattung: Dekoreinlagen Carbon Köper
- Innenspiegel mit Abblendautomatik
- Isofix-Aufnahmen für Kindersitz an Beifahrersitz
- Kamerasystem Umgebungsansicht (Top View)
- Kombiinstrument digital (virtual cockpit plus)
- Komfort-Klimaautomatik 3-Zonen
- Kontur / Ambientebeleuchtungs-Paket (plus)
- LM-Felgen 8,5x21 (5-V-Speichen, Polygon, schwarz)
- Matrix-LED-Scheinwerfer
- Metallic-Lackierung
- Multi-Media-Interface
- MMI Navigation Plus mit MMI Touch
- Optik-Paket schwarz Audi Ringe und Schriftzug
- Panorama-Ausstelldach elektrisch
- RS-Sportabgasanlage
- RS-Sportsitze vorn
- Seitenairbag hinten
- Sitze vorn elektr. verstellbar (links mit Memory)
- Sitzheizung vorn
- Sport-Fahrwerk RS plus mit Dämpferregelung
- Steckdose (12V-Anschluß) im Fond (Mittelkonsole)
- Verglasung hinten abgedunkelt (Privacyverglasung)
Weitere Ausstattung:
- 3. Bremsleuchte
- App-Connect Wireless (Apple CarPlay, Android Auto, MirrorLink)
- Innenspiegel automatisch abblendend
- Airbag Fahrer-/Beifahrerseite
- Antriebs-Schlupfregelung (ASR)
- Audi connect (Notruf- und Assistance-System)
- Audi Drive Select
- Audi music interface
- Außenspiegel elektr. verstell- und heizbar, beide
- Außenspiegel schwarz
- Blinkleuchten LED in Außenspiegel integriert
- Bluetooth-Schnittstelle (Mobiltelefon) inkl. Gurtmikrofon
- Bremsanlage mit Rekuperationssystem
- Bremsassistent
- Dachhimmel Stoff, schwarz
- Dachreling (Aluminium)
- Dachspoiler
- Doppel-Sonnenblenden (verschiebbar, ausziehbar)
- Einparkhilfe vorn und hinten, akustisch und optisch mit selektiver Anzeige (APS Plus)
- Einstiegsleisten mit Aluminiumeinlage und Schriftzug, beleuchtet
- Elektron. Differentialsperre (EDS)
- Fahrassistenz-System: Bremsassistent (Audi pre sense front)
- Fahrassistenz-System: Spurwechsel- u. Spurhalteassistent (Side Assist und Lane Assist)
- Fahrer-Informations-System (FIS) mit Farbdisplay
- Fensterheber elektrisch vorn + hinten
- Frontscheibe Akustikglas
- Gepäckraumabdeckung (faltbar)
- Geschwindigkeits-Begrenzeranlage
- Getränkehalter in Mittelkonsole
- Heckleuchten LED mit dynamischem Blinklicht
- Heckscheibe heizbar
- Heckspoiler Wagenfarbe
- Innenausstattung: Aluminium-Optik
- Innenausstattung: Dekoreinlagen Akzentteile in der Armaturentafel in Glasoptik schwarz
- Isofix-Aufnahmen für Kindersitz
- Karosserie: 4-türig
- Kindersicherung elektr. betätigt
- Komfortschaltung elektr. Fensterheber / Schiebedach
- Kopf-Airbag-System (Sideguard)
- Kopfstützen hinten (3-fach)
- Kühlergrill Wabenstyling
- Ladekantenschutz (Edelstahl)
- Lendenwirbelstützen vorn, elektr. verstellbar
- Lenkrad (Sport/Leder - 3-Speichen, unten abgeflacht) mit Multifunktion und Schaltfunktion
- Lenksäule (Lenkrad) mech. Höhen-/Längsverstellung
- Leuchtweitenregelung automatisch
- Lichtsensor (Coming Home, Leaving Home)
- Make-up-Spiegel beleuchtet
- Motor 2,5 Ltr. - 294 kW 20V TFSI
- Multi-Media-Interface MMI Basic Plus / MMI Radio Plus
- Nichtraucher-Paket
- Optik-Paket schwarz
- Otto-Partikelfilter (OPF)
- Parkbremse elektro-mechanisch
- Pedale und Fußstütze in Edelstahl
- Progressivlenkung
- Radioempfang digital (DAB)
- Radstand 2680 mm
- Reifen-Reparaturkit
- Reifenkontroll-Anzeige
- Rücksitzlehne geteilt/klappbar, verschiebbar mit Mittelarmlehne (40:20:40)
- Schadstoffarm nach Abgasnorm Euro 6d
- Scheibenwaschdüsen heizbar
- Seitenairbag vorn
- Start/Stop-Anlage
- Steckdose (12V-Anschluß) in Mittelkonsole vorn
- Stoßfänger Sport-Design (S-line)
- USB-Schnittstelle
- Vorrüstung Mobiltelefon/Handy mit Bluetooth-Schnittstelle
Händler
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Sind Sie auf der Suche nach einem neuen Fahrzeug? Egal ob es ein Neuwagen, eine günstige Tageszulassung oder ein guter Gebrauchter werden soll - wir stehen Ihnen beratend zur Seite und helfen Ihnen bei der Fahrzeugwahl. Vom Kauf, Finanzierung bis hin zur Zulassung!
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- Autocenter Heiligenhaus
Autocenter Heiligenhaus
Rheinlandstrasse 34
DE-42579 Heiligenhaus
Bei mobile.de seit 04.09.2003
Tel.: +49 (0)... ...
Fahrzeugnummer für Anfragen: 5440
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Standort
Weitere Services
- HU vor Ort durch amtlichen Anbieter
- Scheibentönung
- Neuwagen
- Klima-Check
- Gebrauchtwagen
- Zulassungsservice
- Inspektion
- Finanzierung
- GW-Inzahlungnahme
- Probefahrt
Impressum
Autocenter Heiligenhaus
Rheinlandstrasse 34
DE-42579 Heiligenhaus
eMail: autocenter-heiligenhaus@mobile.de
Handelsregister: kein Eintrag
Handelsregisternr.: kein Eintrag
Umsatzsteuer-Identifikationsnr. nach § 27a Umsatzsteuergesetz:
DE215644913
Vertretungsberechtigt: Giuseppe Solazzo
Information zum Datenschutz für Endkunden
Autocenter Heiligenhaus nimmt den Datenschutz sehr ernst. Wir möchten Ihnen daher einige Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten geben:
Allgemeines
Das Autocenter Heiligenhaus, Rheinlandstr. 34, 42579 Heiligenhaus erhebt und verarbeitet als verantwortliche Stelle in den Nachfolgenden Fällen Ihre personenbezogenen Daten.
Ihre Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung können Sie geltend machen, indem Sie Ihr Begehren per E-Mail an autocenter.heiligenhaus@gmail.com oder schriftlich an die oben genannte Hausadresse richten. Zudem steht Ihnen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu.
Ihre personenbezogenen Daten werden von uns nur so lange gespeichert, wie dies – unter Beachtung bestehender Aufbewahrungspflichten – für die Erfüllung des jeweiligen Zweckes erforderlich ist.
Vertragsabschluss
Ihre Kontaktdaten (Name, Vorname, Adresse und Telefonnummer) werden zum Zweck der Vertragsdurchführung und Rechnungsstellung erhoben und gemäß der Aufbewahrungspflicht gespeichert.
Vermittlung von Finanzierungen
Im Rahmen der Beantragung eines Darlehens- oder Leasingvertrages leiten wir die von Ihnen angegebenen Daten an die jeweils ausgewählte Bank oder Leasinggesellschaft weiter.
Darüber hinaus leiten wir die Unterlagen (Darlehensvertrag, Gehaltsnachweise, Personalausweiskopie, etc.) ebenfalls an die betroffene Bank oder Leasinggesellschaft weiter. Wir erhalten von der Bank oder Leasinggesellschaft Informationen über den Bearbeitungsstand Ihrer Anfrage, Ablehnungsgründe oder die Erforderlichkeit der Einreichung weiterer Unterlagen.
Diese Verarbeitung erfolgt ausschließlich zum Zwecke der Prüfung und Bearbeitung Ihres Antrages und zum Abschluss eines Vertragsverhältnisses mit der Bank bzw. Leasinggesellschaft.
Ihre Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.
Vermittlung von Versicherungen
Wenn sie über uns eine Versicherung (Restschuldversicherung oder Gebrauchtwagengarantie Versicherung) abschließen, erhebt Autocenter Heiligenhaus zum Zweck des Vertragsschlusses mit dem Versicherungsunternehmen die notwendigen personenbezogenen Daten und leitet diese nach Vertragsschluss zum Zwecke der Vertragsdurchführung an das Versicherungsunternehmen weiter.
Stand: Mai 2018
AGB
Gebrauchtwagen-Verkaufsbedingungen
(Kraftfahrzeuge und Anhänger)
Unverbindliche Empfehlung des
Zentralverbandes Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e. V.
(ZDK Stand: 01/2022)
I. Vertragsabschluss/Übertragung von Rech- ten und
Pflichten des Käufers
1. Der Käufer ist an die Bestellung höchstens bis 10 Tage, bei
Nutzfahrzeugen bis 2 Wochen gebunden. Der Kaufvertrag ist
abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der
Bestellung des näher bezeichneten Kaufgegenstandes
innerhalb der jeweils genannten Fristen in Textform bestätigt
oder die Lieferung ausführt. Der Verkäufer ist jedoch
verpflichtet, den Besteller unverzüglich zu unterrichten, wenn
er die Bestel- lung nicht annimmt.
2. Übertragungen von Rechten und Pflichten des Käufers aus
dem Kaufvertrag bedürfen der Zustimmung des Verkäufers in
Textform.
Dies gilt nicht für einen auf Geld gerichteten Anspruch des
Käufers gegen den Verkäufer.
Für andere Ansprüche des Käufers gegen den Verkäufer
bedarf es der vorherigen Zustimmung des Verkäufers dann
nicht, wenn beim Verkäufer kein schützenswertes Interesse an
einem Abtretungsausschluss besteht oder berechtigte Belange
des Käufers an einer Abtretbarkeit des Rechtes das
schützenswerte Interesse des Verkäufers an einem
Abtretungsausschluss überwiegen.
II. Zahlung
1. Der Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen sind bei
Übergabe des Kaufgegenstandes und Aushändigung oder
Übersendung der Rechnung zur Zahlung fällig.
2. Gegen Ansprüche des Verkäufers kann der Käufer nur
dann aufrechnen, wenn die Gegenfor- derung des Käufers
unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt. Hiervon
ausgenommen sind Gegenforderungen des Käufers aus
demselben Kaufvertrag. Ein Zurückbehaltungsrecht kann er
nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus
demselben Vertragsverhältnis beruht.
III. Lieferung und Lieferverzug
1. Liefertermine und Lieferfristen, die verbindlich oder
unverbindlich vereinbart werden können, sind in Textform
anzugeben. Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluss.
2. Der Käufer kann zehn Tage, bei Nutzfahr- zeugen zwei
Wochen, nach Überschreiten eines unverbindlichen
Liefertermins oder einer unver- bindlichen Lieferfrist den
Verkäufer auffordern, zu liefern. Mit dem Zugang der
Aufforderung kommt der Verkäufer in Verzug. Hat der Käufer
Anspruch auf Ersatz eines Verzugsschadens, beschränkt sich
dieser bei leichter Fahrlässigkeit des Verkäufers auf
höchstens 5% des vereinbarten Kaufpreises.
3. Will der Käufer darüber hinaus vom Vertrag zurücktreten
und/oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen, muss
er dem Verkäufer nach Ablauf der betreffenden Frist gemäß
Ziffer 2, Satz 1 dieses Abschnitts eine angemessene Frist zur
Lieferung setzen.
Hat der Käufer Anspruch auf Schadensersatz statt der
Leistung, beschränkt sich der Anspruch bei leichter
Fahrlässigkeit auf höchstens 10% des vereinbarten
Kaufpreises. Ist der Käufer eine juristische Person des
öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen
oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in
Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen
Tätigkeit handelt, sind Schadenersatzansprüche bei leichter
Fahr- lässigkeit ausgeschlossen.
Wird dem Verkäufer, während er in Verzug ist, die Lieferung
durch Zufall unmöglich, so haftet er mit den vorstehend
vereinbarten Haftungs- begrenzungen. Der Verkäufer haftet
nicht, wenn der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung
eingetreten wäre.
4. Wird ein verbindlicher Liefertermin oder eine verbindliche
Lieferfrist überschritten, kommt der Verkäufer bereits mit
Überschreiten des Liefertermins oder der Lieferfrist in Verzug.
Die Rechte des Käufers bestimmen sich dann nach Ziffer 2,
Satz 3 und Ziffer 3 dieses Abschnitts.
5. Die Haftungsbegrenzungen und Haftungsausschlüsse
dieses Abschnitts gelten nicht für Schäden, die auf einer grob
fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des
Verkäufers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines
Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei Verletzung von Leben,
Körper oder Gesundheit.
6. Höhere Gewalt oder beim Verkäufer oder dessen
Lieferanten eintretende Betriebsstörungen, die den Verkäufer
ohne 1 eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern,
den Kaufgegenstand zum vereinbarten Termin oder innerhalb
der vereinbarten Frist zu liefern, verändern die in Ziffern 1 bis
4 dieses Abschnitts genannten Termine und Fristen um die
Dauer der durch diese Umstände bedingten
Leistungsstörungen. Führen entsprechende Störungen zu
einem Leistungsaufschub von mehr als vier Monaten, kann
der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Andere Rücktrittsrechte
bleiben davon unberührt.
IV. Abnahme
1. Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand innerhalb
von acht Tagen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige
abzunehmen. Im Falle der Nichtabnahme kann der Verkäufer
von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen.
2. Verlangt der Verkäufer Schadensersatz, so beträgt dieser
10% des Kaufpreises. Der Schadenersatz ist höher oder
niedriger anzuset- zen, wenn der Verkäufer einen höheren
Schaden nachweist oder der Käufer nachweist, dass ein
geringerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist.
V. Eigentumsvorbehalt
1. Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der dem
Verkäufer aufgrund des Kaufvertrages zustehenden
Forderungen Eigentum des Verkäufers.
Ist der Käufer eine juristische Person des öffent- lichen
Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sonder- vermögen oder ein
Unternehmer, der bei Ab- schluss des Vertrages in Ausübung
seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit
handelt, bleibt der Eigentumsvorbehalt auch bestehen für
Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer aus der
laufenden Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich von im
Zusammenhang mit dem Kauf zustehenden Forderungen.
Auf Verlangen des Käufers ist der Verkäufer zum Verzicht auf
den Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn der Käufer
sämtliche mit dem Kaufgegen- stand im Zusammenhang
stehende Forderungen unanfechtbar erfüllt hat und für die
übrigen For- derungen aus den laufenden Geschäftsbeziehungen eine angemessene Sicherung besteht.
Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts steht das Recht
zum Besitz der Zulassungsbescheinigung Teil II dem
Verkäufer zu.
2. Zahlt der Käufer den fälligen Kaufpreis und Preise für
Nebenleistungen nicht oder nicht vertragsgemäß, kann der
Verkäufer vom Vertrag zurücktreten und/oder bei schuldhafter
Pflichtverletzung des Käufers Schadensersatz statt der
Leistung verlangen, wenn er dem Käufer erfolglos eine
angemessene Frist zur Leistung bestimmt hat, es sei denn,
die Fristsetzung ist entsprechend den gesetzlichen
Bestimmungen entbehrlich.
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3. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Käufer
über den Kaufgegenstand weder ver- fügen noch Dritten
vertraglich eine Nutzung ein- räumen.
VI. Haftung für Sachmängel
1. Sofern der Käufer ein Verbraucher im Sinne von § 13 BGB
ist, kann eine Verkürzung der zweijährigen Verjährungsfrist für
Sachmängel und Rechtsmängel auf nicht weniger als ein Jahr
ab Ablieferung des Kaufgegenstandes an den Käufer nur
wirksam vereinbart werden, wenn der Käufer vor Abgabe
seiner Vertragserklärung von der Verkürzung der
Verjährungsfrist eigens in Kenntnis gesetzt und die
Verkürzung im Vertrag ausdrücklich und gesondert vereinbart
wird.
Für Sach- und Rechtsmängel an Waren mit digitalen
Elementen gelten für die digitalen Elemente nicht die
Bestimmungen dieses Abschnittes, sondern die gesetzlichen
Regelungen.
2. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen
Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein
Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung
seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit
handelt, erfolgt der Verkauf unter Ausschluss jeglicher Sachund Rechtsmängelansprüche.
Dieser Ausschluss gilt nicht für Schäden, die auf einer grob
fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des
Verkäufers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines
Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei Verletzung von Leben,
Körper oder Gesundheit.
3. Hat der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen
für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig
verursacht wurde, so haftet der Verkäufer beschränkt:
Die Haftung besteht nur bei Verletzung ver- tragswesentlicher
Pflichten, etwa solcher, die der Kaufvertrag dem Verkäufer
nach seinem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder
deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des
Kaufvertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren
Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
Diese Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss
vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt.
Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen
Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des
Verkäufers für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit
verursachte Schäden.
Dies gilt nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen
oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers,
seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen
beruhen sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder
Gesundheit.
4. Unabhängig von einem Verschulden des Verkäufers bleibt
eine etwaige Haftung des Verkäufers bei arglistigem
Verschweigen eines Mangels, aus der Übernahme einer
Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem
Produkthaftungsgesetz unberührt.
5. Soll eine Mängelbeseitigung durchgeführt werden, gilt
folgendes:
a) Ansprüche wegen Sachmängeln hat der Käufer beim
Verkäufer geltend zu machen. Bei mündlichen Anzeigen von
Ansprüchen ist dem Käufer eine Bestätigung über den
Eingang der Anzeige in Textform auszuhändigen.
b) Wird der Kaufgegenstand wegen eines Sachmangels
betriebsunfähig, kann sich der Käufer mit vorheriger
Zustimmung des Verkäufers an einen anderen KfzMeisterbetrieb wenden.
c) Für die im Rahmen einer Mängelbeseitigung eingebauten
Teile kann der Käufer bis zum Ablauf der Verjährungsfrist des
Kaufgegenstandes Sachmängelansprüche auf Grund des
Kaufvertrages geltend machen. Ersetzte Teile werden
Eigentum des Verkäufers.
VII. Haftung für sonstige Ansprüche
1. Für sonstige Ansprüche des Käufers, die nicht in Abschnitt
VI. „Haftung für Sachmängel und Rechtsmängel“ geregelt
sind, gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
2. Die Haftung wegen Lieferverzuges ist in Ab- schnitt III
„Lieferung und Lieferverzug“ abschließend geregelt. Für
sonstige Schadensersatzansprüche gegen den Verkäufer
gelten die Regelungen in Abschnitt VI. „Haftung für
Sachmängel und Rechtsmängel“, Ziffer 3 und 4 entsprechend.
3. Wenn der Käufer ein Verbraucher im Sinne von § 13 BGB
ist und Vertragsgegenstand auch die Bereitstellung digitaler
Inhalte oder digitaler Dienstleistungen ist, wobei das Fahrzeug
seine Funktion auch ohne diese digitalen Produkte erfüllen
kann, gelten für diese digitalen Inhalte oder digitalen
Dienstleistungen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 327 ff
BGB.
VIII. Gerichtsstand
1. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche
aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten einschließlich
Wechsel- und Scheck- forderungen ist ausschließlicher
Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers.
2. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen
allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach
Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen
Aufenthaltsort aus dem Inland ver- legt oder sein Wohnsitz
oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der
Klageerhebung nicht bekannt ist. Im Übrigen gilt bei
Ansprüchen des Verkäufers gegenüber dem Käufer dessen
Wohnsitz als Gerichtsstand.
IX. Außergerichtliche Streitbeilegung
1. Kfz-Schiedsstellen
a) Führt der Kfz-Betrieb das Meisterschild „Meisterbetrieb der
Kfz-Innung“ oder das Basisschild „Mitgliedsbetrieb der KfzInnung“, können die Parteien bei Streitigkeiten aus dem
Kaufvertrag über gebrauchte Fahrzeuge mit einem zulässigen
Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 t - mit Ausnahme über
den Kaufpreis - die für den Sitz des Verkäufers zuständige
Kfz- Schiedsstelle anrufen. Die Anrufung muss unverzüglich
nach Kenntnis des Streitpunktes, spätestens einen Monat
nach Ablauf der Verjährungsfrist für Sach- und Rechtsmängel
gem. Abschnitt VI. durch Einreichung eines Schriftsatzes
(Anrufungsschrift) bei der Kfz- Schiedsstelle erfolgen.
b) Durch die Entscheidung der Kfz- Schiedsstelle wird der
Rechtsweg nicht ausgeschlossen.
c) Durch die Anrufung der Kfz-Schiedsstelle ist die Verjährung
für die Dauer des Verfahrens ge- hemmt.
d) Das Verfahren vor der Kfz-Schiedsstelle richtet sich nach
deren Geschäfts- und Verfahrensordnung, die den Parteien
auf Verlangen von der Kfz-Schiedsstelle ausgehändigt wird.
e) Die Anrufung der Kfz-Schiedsstelle ist ausge- schlossen,
wenn bereits der Rechtsweg be- schritten ist. Wird der
Rechtsweg während eines Schiedsstellenverfahrens
beschritten, stellt die Kfz-Schiedsstelle ihre Tätigkeit ein.
f) Für die Inanspruchnahme der Kfz-Schiedsstelle werden
Kosten nicht erhoben.
2. Hinweis gemäß § 36
Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)
Der Verkäufer wird nicht an einem Streitbeilegungsverfahren
vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des VSBG
teilnehmen und ist hierzu auch nicht verpflichtet.
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- Autocenter Heiligenhaus
Autocenter Heiligenhaus
Rheinlandstrasse 34
DE-42579 Heiligenhaus
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Händlerbewertung
4.4 Sterne
4,4 von 584% Weiterempfehlungen
92% Fahrzeug wie beschriebenWeitere Services
- HU vor Ort durch amtlichen Anbieter
- Scheibentönung
- Neuwagen
- Klima-Check
- Gebrauchtwagen
- Zulassungsservice
- Inspektion
- Finanzierung
- GW-Inzahlungnahme
- Probefahrt
Impressum
Autocenter Heiligenhaus
Rheinlandstrasse 34
DE-42579 Heiligenhaus
eMail: autocenter-heiligenhaus@mobile.de
Handelsregister: kein Eintrag
Handelsregisternr.: kein Eintrag
Umsatzsteuer-Identifikationsnr. nach § 27a Umsatzsteuergesetz:
DE215644913
Vertretungsberechtigt: Giuseppe Solazzo
Information zum Datenschutz für Endkunden
Autocenter Heiligenhaus nimmt den Datenschutz sehr ernst. Wir möchten Ihnen daher einige Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten geben:
Allgemeines
Das Autocenter Heiligenhaus, Rheinlandstr. 34, 42579 Heiligenhaus erhebt und verarbeitet als verantwortliche Stelle in den Nachfolgenden Fällen Ihre personenbezogenen Daten.
Ihre Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung können Sie geltend machen, indem Sie Ihr Begehren per E-Mail an autocenter.heiligenhaus@gmail.com oder schriftlich an die oben genannte Hausadresse richten. Zudem steht Ihnen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu.
Ihre personenbezogenen Daten werden von uns nur so lange gespeichert, wie dies – unter Beachtung bestehender Aufbewahrungspflichten – für die Erfüllung des jeweiligen Zweckes erforderlich ist.
Vertragsabschluss
Ihre Kontaktdaten (Name, Vorname, Adresse und Telefonnummer) werden zum Zweck der Vertragsdurchführung und Rechnungsstellung erhoben und gemäß der Aufbewahrungspflicht gespeichert.
Vermittlung von Finanzierungen
Im Rahmen der Beantragung eines Darlehens- oder Leasingvertrages leiten wir die von Ihnen angegebenen Daten an die jeweils ausgewählte Bank oder Leasinggesellschaft weiter.
Darüber hinaus leiten wir die Unterlagen (Darlehensvertrag, Gehaltsnachweise, Personalausweiskopie, etc.) ebenfalls an die betroffene Bank oder Leasinggesellschaft weiter. Wir erhalten von der Bank oder Leasinggesellschaft Informationen über den Bearbeitungsstand Ihrer Anfrage, Ablehnungsgründe oder die Erforderlichkeit der Einreichung weiterer Unterlagen.
Diese Verarbeitung erfolgt ausschließlich zum Zwecke der Prüfung und Bearbeitung Ihres Antrages und zum Abschluss eines Vertragsverhältnisses mit der Bank bzw. Leasinggesellschaft.
Ihre Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.
Vermittlung von Versicherungen
Wenn sie über uns eine Versicherung (Restschuldversicherung oder Gebrauchtwagengarantie Versicherung) abschließen, erhebt Autocenter Heiligenhaus zum Zweck des Vertragsschlusses mit dem Versicherungsunternehmen die notwendigen personenbezogenen Daten und leitet diese nach Vertragsschluss zum Zwecke der Vertragsdurchführung an das Versicherungsunternehmen weiter.
Stand: Mai 2018
AGB
Gebrauchtwagen-Verkaufsbedingungen
(Kraftfahrzeuge und Anhänger)
Unverbindliche Empfehlung des
Zentralverbandes Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e. V.
(ZDK Stand: 01/2022)
I. Vertragsabschluss/Übertragung von Rech- ten und
Pflichten des Käufers
1. Der Käufer ist an die Bestellung höchstens bis 10 Tage, bei
Nutzfahrzeugen bis 2 Wochen gebunden. Der Kaufvertrag ist
abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der
Bestellung des näher bezeichneten Kaufgegenstandes
innerhalb der jeweils genannten Fristen in Textform bestätigt
oder die Lieferung ausführt. Der Verkäufer ist jedoch
verpflichtet, den Besteller unverzüglich zu unterrichten, wenn
er die Bestel- lung nicht annimmt.
2. Übertragungen von Rechten und Pflichten des Käufers aus
dem Kaufvertrag bedürfen der Zustimmung des Verkäufers in
Textform.
Dies gilt nicht für einen auf Geld gerichteten Anspruch des
Käufers gegen den Verkäufer.
Für andere Ansprüche des Käufers gegen den Verkäufer
bedarf es der vorherigen Zustimmung des Verkäufers dann
nicht, wenn beim Verkäufer kein schützenswertes Interesse an
einem Abtretungsausschluss besteht oder berechtigte Belange
des Käufers an einer Abtretbarkeit des Rechtes das
schützenswerte Interesse des Verkäufers an einem
Abtretungsausschluss überwiegen.
II. Zahlung
1. Der Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen sind bei
Übergabe des Kaufgegenstandes und Aushändigung oder
Übersendung der Rechnung zur Zahlung fällig.
2. Gegen Ansprüche des Verkäufers kann der Käufer nur
dann aufrechnen, wenn die Gegenfor- derung des Käufers
unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt. Hiervon
ausgenommen sind Gegenforderungen des Käufers aus
demselben Kaufvertrag. Ein Zurückbehaltungsrecht kann er
nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus
demselben Vertragsverhältnis beruht.
III. Lieferung und Lieferverzug
1. Liefertermine und Lieferfristen, die verbindlich oder
unverbindlich vereinbart werden können, sind in Textform
anzugeben. Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluss.
2. Der Käufer kann zehn Tage, bei Nutzfahr- zeugen zwei
Wochen, nach Überschreiten eines unverbindlichen
Liefertermins oder einer unver- bindlichen Lieferfrist den
Verkäufer auffordern, zu liefern. Mit dem Zugang der
Aufforderung kommt der Verkäufer in Verzug. Hat der Käufer
Anspruch auf Ersatz eines Verzugsschadens, beschränkt sich
dieser bei leichter Fahrlässigkeit des Verkäufers auf
höchstens 5% des vereinbarten Kaufpreises.
3. Will der Käufer darüber hinaus vom Vertrag zurücktreten
und/oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen, muss
er dem Verkäufer nach Ablauf der betreffenden Frist gemäß
Ziffer 2, Satz 1 dieses Abschnitts eine angemessene Frist zur
Lieferung setzen.
Hat der Käufer Anspruch auf Schadensersatz statt der
Leistung, beschränkt sich der Anspruch bei leichter
Fahrlässigkeit auf höchstens 10% des vereinbarten
Kaufpreises. Ist der Käufer eine juristische Person des
öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen
oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in
Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen
Tätigkeit handelt, sind Schadenersatzansprüche bei leichter
Fahr- lässigkeit ausgeschlossen.
Wird dem Verkäufer, während er in Verzug ist, die Lieferung
durch Zufall unmöglich, so haftet er mit den vorstehend
vereinbarten Haftungs- begrenzungen. Der Verkäufer haftet
nicht, wenn der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung
eingetreten wäre.
4. Wird ein verbindlicher Liefertermin oder eine verbindliche
Lieferfrist überschritten, kommt der Verkäufer bereits mit
Überschreiten des Liefertermins oder der Lieferfrist in Verzug.
Die Rechte des Käufers bestimmen sich dann nach Ziffer 2,
Satz 3 und Ziffer 3 dieses Abschnitts.
5. Die Haftungsbegrenzungen und Haftungsausschlüsse
dieses Abschnitts gelten nicht für Schäden, die auf einer grob
fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des
Verkäufers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines
Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei Verletzung von Leben,
Körper oder Gesundheit.
6. Höhere Gewalt oder beim Verkäufer oder dessen
Lieferanten eintretende Betriebsstörungen, die den Verkäufer
ohne 1 eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern,
den Kaufgegenstand zum vereinbarten Termin oder innerhalb
der vereinbarten Frist zu liefern, verändern die in Ziffern 1 bis
4 dieses Abschnitts genannten Termine und Fristen um die
Dauer der durch diese Umstände bedingten
Leistungsstörungen. Führen entsprechende Störungen zu
einem Leistungsaufschub von mehr als vier Monaten, kann
der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Andere Rücktrittsrechte
bleiben davon unberührt.
IV. Abnahme
1. Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand innerhalb
von acht Tagen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige
abzunehmen. Im Falle der Nichtabnahme kann der Verkäufer
von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen.
2. Verlangt der Verkäufer Schadensersatz, so beträgt dieser
10% des Kaufpreises. Der Schadenersatz ist höher oder
niedriger anzuset- zen, wenn der Verkäufer einen höheren
Schaden nachweist oder der Käufer nachweist, dass ein
geringerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist.
V. Eigentumsvorbehalt
1. Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der dem
Verkäufer aufgrund des Kaufvertrages zustehenden
Forderungen Eigentum des Verkäufers.
Ist der Käufer eine juristische Person des öffent- lichen
Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sonder- vermögen oder ein
Unternehmer, der bei Ab- schluss des Vertrages in Ausübung
seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit
handelt, bleibt der Eigentumsvorbehalt auch bestehen für
Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer aus der
laufenden Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich von im
Zusammenhang mit dem Kauf zustehenden Forderungen.
Auf Verlangen des Käufers ist der Verkäufer zum Verzicht auf
den Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn der Käufer
sämtliche mit dem Kaufgegen- stand im Zusammenhang
stehende Forderungen unanfechtbar erfüllt hat und für die
übrigen For- derungen aus den laufenden Geschäftsbeziehungen eine angemessene Sicherung besteht.
Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts steht das Recht
zum Besitz der Zulassungsbescheinigung Teil II dem
Verkäufer zu.
2. Zahlt der Käufer den fälligen Kaufpreis und Preise für
Nebenleistungen nicht oder nicht vertragsgemäß, kann der
Verkäufer vom Vertrag zurücktreten und/oder bei schuldhafter
Pflichtverletzung des Käufers Schadensersatz statt der
Leistung verlangen, wenn er dem Käufer erfolglos eine
angemessene Frist zur Leistung bestimmt hat, es sei denn,
die Fristsetzung ist entsprechend den gesetzlichen
Bestimmungen entbehrlich.
Seite 1 von 2
3. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Käufer
über den Kaufgegenstand weder ver- fügen noch Dritten
vertraglich eine Nutzung ein- räumen.
VI. Haftung für Sachmängel
1. Sofern der Käufer ein Verbraucher im Sinne von § 13 BGB
ist, kann eine Verkürzung der zweijährigen Verjährungsfrist für
Sachmängel und Rechtsmängel auf nicht weniger als ein Jahr
ab Ablieferung des Kaufgegenstandes an den Käufer nur
wirksam vereinbart werden, wenn der Käufer vor Abgabe
seiner Vertragserklärung von der Verkürzung der
Verjährungsfrist eigens in Kenntnis gesetzt und die
Verkürzung im Vertrag ausdrücklich und gesondert vereinbart
wird.
Für Sach- und Rechtsmängel an Waren mit digitalen
Elementen gelten für die digitalen Elemente nicht die
Bestimmungen dieses Abschnittes, sondern die gesetzlichen
Regelungen.
2. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen
Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein
Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung
seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit
handelt, erfolgt der Verkauf unter Ausschluss jeglicher Sachund Rechtsmängelansprüche.
Dieser Ausschluss gilt nicht für Schäden, die auf einer grob
fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des
Verkäufers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines
Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei Verletzung von Leben,
Körper oder Gesundheit.
3. Hat der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen
für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig
verursacht wurde, so haftet der Verkäufer beschränkt:
Die Haftung besteht nur bei Verletzung ver- tragswesentlicher
Pflichten, etwa solcher, die der Kaufvertrag dem Verkäufer
nach seinem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder
deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des
Kaufvertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren
Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
Diese Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss
vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt.
Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen
Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des
Verkäufers für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit
verursachte Schäden.
Dies gilt nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen
oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers,
seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen
beruhen sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder
Gesundheit.
4. Unabhängig von einem Verschulden des Verkäufers bleibt
eine etwaige Haftung des Verkäufers bei arglistigem
Verschweigen eines Mangels, aus der Übernahme einer
Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem
Produkthaftungsgesetz unberührt.
5. Soll eine Mängelbeseitigung durchgeführt werden, gilt
folgendes:
a) Ansprüche wegen Sachmängeln hat der Käufer beim
Verkäufer geltend zu machen. Bei mündlichen Anzeigen von
Ansprüchen ist dem Käufer eine Bestätigung über den
Eingang der Anzeige in Textform auszuhändigen.
b) Wird der Kaufgegenstand wegen eines Sachmangels
betriebsunfähig, kann sich der Käufer mit vorheriger
Zustimmung des Verkäufers an einen anderen KfzMeisterbetrieb wenden.
c) Für die im Rahmen einer Mängelbeseitigung eingebauten
Teile kann der Käufer bis zum Ablauf der Verjährungsfrist des
Kaufgegenstandes Sachmängelansprüche auf Grund des
Kaufvertrages geltend machen. Ersetzte Teile werden
Eigentum des Verkäufers.
VII. Haftung für sonstige Ansprüche
1. Für sonstige Ansprüche des Käufers, die nicht in Abschnitt
VI. „Haftung für Sachmängel und Rechtsmängel“ geregelt
sind, gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
2. Die Haftung wegen Lieferverzuges ist in Ab- schnitt III
„Lieferung und Lieferverzug“ abschließend geregelt. Für
sonstige Schadensersatzansprüche gegen den Verkäufer
gelten die Regelungen in Abschnitt VI. „Haftung für
Sachmängel und Rechtsmängel“, Ziffer 3 und 4 entsprechend.
3. Wenn der Käufer ein Verbraucher im Sinne von § 13 BGB
ist und Vertragsgegenstand auch die Bereitstellung digitaler
Inhalte oder digitaler Dienstleistungen ist, wobei das Fahrzeug
seine Funktion auch ohne diese digitalen Produkte erfüllen
kann, gelten für diese digitalen Inhalte oder digitalen
Dienstleistungen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 327 ff
BGB.
VIII. Gerichtsstand
1. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche
aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten einschließlich
Wechsel- und Scheck- forderungen ist ausschließlicher
Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers.
2. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen
allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach
Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen
Aufenthaltsort aus dem Inland ver- legt oder sein Wohnsitz
oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der
Klageerhebung nicht bekannt ist. Im Übrigen gilt bei
Ansprüchen des Verkäufers gegenüber dem Käufer dessen
Wohnsitz als Gerichtsstand.
IX. Außergerichtliche Streitbeilegung
1. Kfz-Schiedsstellen
a) Führt der Kfz-Betrieb das Meisterschild „Meisterbetrieb der
Kfz-Innung“ oder das Basisschild „Mitgliedsbetrieb der KfzInnung“, können die Parteien bei Streitigkeiten aus dem
Kaufvertrag über gebrauchte Fahrzeuge mit einem zulässigen
Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 t - mit Ausnahme über
den Kaufpreis - die für den Sitz des Verkäufers zuständige
Kfz- Schiedsstelle anrufen. Die Anrufung muss unverzüglich
nach Kenntnis des Streitpunktes, spätestens einen Monat
nach Ablauf der Verjährungsfrist für Sach- und Rechtsmängel
gem. Abschnitt VI. durch Einreichung eines Schriftsatzes
(Anrufungsschrift) bei der Kfz- Schiedsstelle erfolgen.
b) Durch die Entscheidung der Kfz- Schiedsstelle wird der
Rechtsweg nicht ausgeschlossen.
c) Durch die Anrufung der Kfz-Schiedsstelle ist die Verjährung
für die Dauer des Verfahrens ge- hemmt.
d) Das Verfahren vor der Kfz-Schiedsstelle richtet sich nach
deren Geschäfts- und Verfahrensordnung, die den Parteien
auf Verlangen von der Kfz-Schiedsstelle ausgehändigt wird.
e) Die Anrufung der Kfz-Schiedsstelle ist ausge- schlossen,
wenn bereits der Rechtsweg be- schritten ist. Wird der
Rechtsweg während eines Schiedsstellenverfahrens
beschritten, stellt die Kfz-Schiedsstelle ihre Tätigkeit ein.
f) Für die Inanspruchnahme der Kfz-Schiedsstelle werden
Kosten nicht erhoben.
2. Hinweis gemäß § 36
Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)
Der Verkäufer wird nicht an einem Streitbeilegungsverfahren
vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des VSBG
teilnehmen und ist hierzu auch nicht verpflichtet.
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2 Die Informationen erfolgen gemäß der Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung. Die angegebenen Werte wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren WLTP (Worldwide Harmonised Light-Duty Vehicles Test Procedure) ermittelt. Der Kraftstoffverbrauch und der CO₂-Ausstoß eines Pkw sind nicht nur von der effizienten Ausnutzung des Kraftstoffs durch den Pkw, sondern auch vom Fahrstil und anderen nichttechnischen Faktoren abhängig. CO₂ ist das für die Erderwärmung hauptverantwortliche Treibhausgas. Ein Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch und die CO₂-Emissionen aller in Deutschland angebotenen neuen Pkw-Modelle ist unentgeltlich einsehbar an jedem Verkaufsort in Deutschland, an dem neue Pkw ausgestellt oder angeboten werden. Der Leitfaden ist auch hier abrufbar: www.dat.de/co2/
